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Das Land will mit dem neuen Europagesetz auch eine neue Figur einführen: Einen Sachverständigen, der als Beamter an die EU-Kommission entsandt wird.
European Commission
Foto: Reuters/Yves Herman
Der Name klingt auf Deutsch etwas holprig: „Abgeordneter nationaler Sachverständiger“ (ANS). Doch schon bald dürfte dieses neue Berufsbild auch in die Südtiroler Landesverwaltung Einzug halten.
Im Europagesetz, das die SVP (Erstunterzeichner Arno Kompatscher) im Landtag vorgelegt hat und das am vergangenen Montag im zuständigen Gesetzgebungsausschuss des Landtages behandelt wurde, wird in Artikel 2 die Möglichkeit geschaffen, die Figur des abgeordneten nationalen Sachverständigen einzuführen. Es ist ein Bediensteter des Landes, der für eine gewisse Zeit nach Brüssel an die EU-Kommission oder eine andere europäische Institution entsandt wird.
Der ANS soll dazu dienen, in gewissen strategischen Bereichen dem Verwaltungspersonal Einblicke in die Tätigkeit der Europäischen Institutionen, insbesondere der Europäischen Kommission, zu gewähren. Rechtliche Grundlage ist ein Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 30. Oktober 2014. In dieser „Durchführungsverordnung für die Entsendung von Personal der öffentlichen Verwaltung zur Europäischen Union, zu internationalen Organisationen oder ausländischen Staaten“ wird die dienstrechtliche Behandlung geregelt.
Während der Entsendung wird demnach nicht die Europäische Kommission zum Arbeitgeber des ANS, sondern die Beamtin oder der Beamte bleiben im Dienst ihre Herkunftsverwaltung. Demnach zahlt das Land die wirtschaftliche Vergütung, die Sozialleistungen und muss auch die Entwicklung ihrer beruflichen Laufbahn sicherstellen. Während die Kommission die Versicherung für Arbeitsunfälle übernimmt. 
Die Landesverwaltung muss deshalb eine Sondergenehmigung erteilen, aus der hervorgeht, dass der Entsendung des Beamten zu den Dienststellen der Kommission ausdrücklich zugestimmt wird. Der oder die ANS üben eine Vollzeittätigkeit ausschließlich im Interesse der Kommission aus und sie sind hierarchisch in den Dienst eingeordnet, dem sie zugewiesen wurden. Für die Genehmigung der Aufgaben des ANS und für die Unterzeichnung der daraus resultierenden Maßnahmen ist ausschließlich die Kommission verantwortlich. 
Auf diese Weise soll dazu beigetragen werden, ein internes Netz an Europa-Sachverständigen aufzubauen, die unter anderem über ein gut strukturiertes Netzwerk in Brüssel verfügen“ , heißt im Begleittext zum Gesetzesvorschlag.
Die Europäische Kommission bietet außerdem zweimal jährlich Bediensteten der öffentlichen Verwaltung die Teilnahme am Programm zur beruflichen Weiterbildung nationaler Sachverständiger (NEPT) an. Zielgruppe sind Bedienstete mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit oder ohne Berufserfahrung. Die drei-, vier- oder fünfmonatige berufliche Weiterbildung beginnt entweder im März oder im Oktober. Es werden von der Kommission weder Reise- und Nächtigungskosten erstattet noch ein Taggeld ausbezahlt oder andere finanzielle Leistungen erbracht. 
Auch diese Möglichkeit soll im neuen Europagesetz für die Landbediensteten eingeführt werden. Die Einbringer: „Es ist besonders wichtig, die gesammelte Erfahrung beider Profile bei deren Rückkehr zu verwerten, und zwar sowohl inhaltlich wie auch hinsichtlich der Kontakte. Dazu werden nach Abschluss der Abordnung die gesammelten Erfahrungen in der Landesverwaltung angemessen verwertet.“ 
Das Europagesetz dürfte im Oktober im Landtag verabschiedet werden.