Politica | Landtag

Die Änderung der Spielregeln

Der Landtag beginnt diese Woche mit der Änderung seiner Geschäftsordnung. Derzeit geht es nur um Anpassungen. Der große Zankapfel steht aber schon bevor.
Südtiroler Landtag
Foto: Südtiroler Landtag/Werth
Im Inhalt ist man sich bis auf einen Punkt einig. In der Form weniger.
Der Ausschuss für die Geschäftsordnung des Landtages ist in der laufenden Legislaturperiode viermal zusammengekommen. Dem Ausschuss gehören Landtagspräsident Sepp Noggler als Vorsitzender, sowie Magdalena Amhof, Gert Lanz (beide SVP), Brigitte Foppa (Grüne), Paul Köllensperger (Team K) und Carlo Vettori (Alto Adige Autonomia) an.
Auf der ersten Sitzung am 24. September 2019 hat man die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen zur Geschäftsordnung auf den 15. Oktober 2019 festgelegt. Zudem wurde entschieden die verschiedenen Anträge in Themenblöcke zu unterteilen. Ebenso setzte man fest, dass der Ausschuss jene Anträge, über deren Inhalt weitestgehendes Einvernehmen herrscht, vorrangig behandeln und genehmigen sollte. 
Es wurde eine ganze Reihe von Anträgen zur Abänderung der Geschäftsordnung eingereicht. Auf den nächsten beiden Ausschusssitzungen (12. November 2019/21. Jänner 2020) hat man zunächst die vom Landtagspräsidenten für das Präsidium eingereichten technischen Anträge und die von der SVP-Fraktion vorgelegten Änderungsanträge erläutert. Am 10. Februar 2020 erläuterten dann Brigitte Foppa und Paul Köllensperger ihre Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung.

Oppositioneller Widerstand

 
In diesen vier Sitzungen kristallisierte sich schnell heraus, wo Einigkeit im Ausschuss herrscht und wo es zwischen Mehrheit und der Opposition große Differenzen gibt. Landtagspräsident Sepp Noggler hat deshalb vorgeschlagen, dass man im Ausschuss zuerst über vier technische Abänderungsanträge abstimmt, damit diese Änderungen vom Landtag genehmigt werden können.
Energischer Widerstand kam dabei von Paul Köllensperger und Brigitte Foppa. Die Argumentation: Inhaltlich könne man den vorgeschlagenen Änderungen ohne weiteres zustimmen, doch wehrte man sich dagegen, dass die Genehmigung dieser Anträge vorgezogen wird.

 
 
Die Oppositionsvertreter bestanden darauf, dass man alle Abänderungen zunächst im Ausschuss behandelt und dann als Gesamtpaket in den Landtag bringt. Die Forderung hat einen klaren politisch-strategischen Hintergrund.
Wie überall wird auch bei der Änderung der Geschäftsordnung zwischen Mehrheit und Opposition verhandelt. Das Muster: Wir stimmen hier zu, wenn ihr für unseren Antrag stimmt. Hat die Opposition aber den von der Mehrheit gewollten technischen Anträgen bereits zugestimmt, fällt diese Zustimmung als Verhandlungsgrundlage für weitere eigene Anträge weg. Deshalb bestanden Foppa und Köllensperger im Ausschuss auch auf eine Abstimmung des Gesamtpaketes im Landtag.
Am Ende setzte die SVP-Lega-Mehrheit aber ihre Gangart durch.

Die Änderungen

 
Damit kommen diese Woche die ersten Änderungen der Geschäftsordnung zur Behandlung in den Landtag. Es sind mehrere technische Anpassungen, in denen parteiübergreifend Einigung herrscht.
So ist in der Geschäftsordnung detailliert die Behandlung des Landeshaushaltes geregelt. Dabei wird von zwei Gesetzen gesprochen: Dem Haushalts- und dem Finanzgesetz. Vor Jahren hat man aber beschlossen, dass man inhaltliche Änderungen nicht mehr wie früher im Haushaltsgesetz versteckt, sondern in ein eigenes Omnibusgesetz packt. Jetzt sollen die Geschäftsordnung und die Redezeiten auf diese drei Gesetze, die gemeinsam behandelt werden, angepasst werden.
 
 
Zudem wird der Landtag auch über zwei Terminverlängerungen abstimmen müssen. den Vorschlag abstimmen.
 
  • Die Frist für die Hinterlegung der Anfragen für die Aktuelle Fragestunde soll von zwei auf vier Arbeitstage vor der jeweiligen Sitzungsfolge des Landtages verlängert werden, um den Ämtern mehr Zeit für die Vorbereitung zu gewähren;
  • Die Frist für die Einreichung der Beschlussanträge soll auf zwei Tage vor der Fraktionssprechersitzung festgelegt werden. Die derzeitige Frist, die 15 Tage vor der Einberufung des Landtages abläuft, war zu knapp bemessen und hat in Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der Erstellung der provisorischen Tagesordnung für die Fraktionssprechersitzung geführt. Vor allem wenn die Fraktionssprechersitzung wie im Dezember 2019 vorverlegt werden musste.
 
Man kann davon ausgehen, dass diese Änderungen im Landtag mit großer Mehrheit diese Woche beschlossen werden.

Der angekündigte Streit

 
In den bisherigen Sitzungen des Geschäftsordnungsausschusses kam aber auch klar heraus, dass es einen neuralgischen Streitpunkt gibt, bei dem es im Ausschuss aber auch im Landtag zu einer kontroversen Diskussion kommen wird.
 
 
Der Rechungshof hat in den Kontrollberichten über den Landtag in den vergangenen Jahren auch einen Punkt angemahnt, der die Geschäftsordnung des Landtages betrifft.
Im Parlament müssen Abänderungsanträge zu Gesetzen mit einer finanziellen Deckung versehen sein. Das heißt: Bringt ein Abänderungsantrag Mehrkosten mit sich, müssen die Einbringer des Antrages auch genau angeben, aus welchen Haushaltskapitel sie diese Mehrkosten decken wollen. Genau das schreibt die Kontrollsektion des regionalen Rechnungshofes jetzt auch dem Landtag vor.
Im Geschäftsordnungsausschuss wurden im Jänner dazu die beiden Führungskräfte der Landesabteilung Finanzen, Giulio Lazzara und Enrico Gastaldelli angehört. Dabei wurde klar, dass es in diesem Punkt äußerst divergierende Meinungen gibt.
Denn diese Regelung erschwert vor allem die Arbeit der Opposition deutlich. Deshalb ist auch breiter Widerstand zu erwarten. Zudem diskutiert man, ob diese Gangart auch für Beschlussanträge im Landtag gelten soll oder nicht.
„Das wird noch eine heiße Diskussion werden“, prophezeit ein SVP-Landtagsabgeordneter schon jetzt.
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Michl T. Mer, 03/04/2020 - 08:35

nur fordern ist zu einfach, wer was durchsetzen will, soll auch klar darlegen wo man das Geld dafür hernehmen will.
ist bei jedem Privaten und Unternehmen doch auch so: will ich etwas, muss ich schauen wie ich's derfinanzier. warum soll das in der Politik nicht gelten? die Auswüchse, wenn das anders läuft, sieht man in der immensen Staatsverschuldung Italiens.
Das ist somit die "prova del 9" für Seriosität ;-)

Mer, 03/04/2020 - 08:35 Collegamento permanente
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Michl T. Mer, 03/04/2020 - 15:15

In risposta a di Sepp.Bacher

die Finanzierbarkeit ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung dafür, ob ein Gesetz oder einen Beschluss durchgehen soll.
was ich sagen will: wenn's nicht finanzierbar ist, ist's von Haus aus nicht machbar. Aber nur weil's finanzierbar ist, heißt es noch lange nicht, dass es auch wünschenswert/gut/mehrheitsfähig ist ;-)

Mer, 03/04/2020 - 15:15 Collegamento permanente