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Geduldiges Paket

Wann kommt die Corona-Hilfe des Landes? Landeshauptmann Kompatscher verteidigt das Vorgehen der Landesregierung und fordert Kritiker auf, “Fairness walten zu lassen”.
Paket
Foto: Pixabay

Inzwischen reagiert Arno Kompatscher entnervt auf die Frage. “Ich ersuche die Kritiker und die Opposition, Fairness walten zu lassen. Es geht hier um sehr, sehr viel Steuergeld, das wir in die Hand nehmen.” Dabei beschäftigt die Frage derzeit nicht nur Wirtschaftstreibende und Oppositionsvertreter, sondern unzählige Menschen im Land: Wann werden die Hilfsleistungen des Landes da sein?

Schnell, unkompliziert und gezielt will die Landesregierung jenen, die von den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise betroffen sind – Betrieben, Familien, Bürgern – unter die Arme greifen. 150 Maßnahmen und rund 3,5 Milliarden Euro an direkter und indirekter Krisenhilfe wurden zugesagt. Ursprünglich sollte der erste Dringlichkeitsbeschluss zum vorige Woche geschnürten “Wirtschafts-, Familien- und Sozialpaket” am Donnerstag, 2. April erfolgen, die ersten Maßnahmen zur Liquiditätssicherung von Unternehmen und Familien diese Woche in Umsetzung gehen. Doch ein erster Beschluss ließ auf sich warten.

Am Dienstag nun hat die Landesregierung die Grundlage für weitere Schritte gelegt und Gesetzesänderungen beschlossen. Denn für einige Dringlichkeitsmaßnahmen braucht es das Ok des Landtags. Mit den Fraktionssprechern wurde vereinbart, dass diese in einem verkürzten Genehmigungsverfahren behandelt werden. Am Donnerstag (9. April) tritt der zuständige Gesetzgebungsausschuss zusammen, am Freitag, 17. April gibt es eine außerordentliche Landtagssitzung, um die Beschlüsse zu ratifizieren. Die Sitzung wird physisch – unter strengen Vorsichtsmaßnahmen – in Bozen abgehalten und nicht, wie es eine Zeit lang aussah, digital.

Das große Hilfspaket muss hingegen den ordentlichen Gesetzesweg durch den Landtag nehmen und soll im Mai dort behandelt werden.

Zugleich hat die Landesregierung am Dienstag auch Maßnahmen beschlossen, für die es keiner gesetzlichen Grundlage bedarf. Konkrete Details aber wurden bei der Medienkonferenz am Nachmittag nicht genannt. Was aber nicht bedeute, “dass wieder nichts beschlossen worden” sei, betont Arno Kompatscher und wirkt verärgert. “Die Bestimmungen werden in den nächsten Tagen vorgestellt.”

Der Landeshauptmann verwehrt sich gegen die Kritik, dass die Landesregierung zu lange brauche, um die versprochene Unterstützung in Gang zu bringen. Es brauche “keine Schnellschüsse”, die “in die falsche Richtung” gingen, sondern die Hilfen sollen “dort ankommen, wo es sie braucht”. Außerdem müsse sich Südtirol mit der Regierung in Rom abstimmen, um Doppelgleisigkeiten bei den Unterstützungsmaßnahmen zu vermeiden. “Man muss auch sehen, dass wir kein Staat sind und eben in einer gewissen Weise auf Rom schauen müssen”, so Kompatscher wörtlich. Die Geduld werde sich auszahlen. Und “wegen ein, zwei, drei, vier oder fünf Tagen mehr wird niemand in Konkurs gehen”.

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Georg Holzer Mer, 04/08/2020 - 10:13

Zugleich hat die Landesregierung am Dienstag auch Maßnahmen beschlossen, für die es keiner gesetzlichen Grundlage bedarf.
Das erinnert mich an Ungarische Vorgehensweisen, die südtiroler Lobby wird wohl schon vorher entschieden haben wie die Maßnahmen beschlossen worden sind....

Mer, 04/08/2020 - 10:13 Collegamento permanente
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Jasmin Ladurner Mer, 04/08/2020 - 10:48

In risposta a di Georg Holzer

Werter Herr Holzer,
die Südtiroler Landesregierung mit den (haarsträubenden) Gepflogenheiten eines Viktor Orban zu vergleichen, ist doch wahrlich hanebüchen.
Ich darf an dieser Stelle zum einen auf das Autonomiestatut Art. 54, Punkt 7 verweisen: "Dem Landesausschuss obliegen im Dringlichkeitsfalle das Ergreifen von Maßnahmen, die in die Zuständigkeit des Landtages fallen; diese müssen dem Landtag in der ersten darauffolgenden Sitzung zur Ratifizierung vorgelegt werden."
Zum anderen ist es die ureigenste Aufgabe der Landesregierung (Exekutive - ausführendes Organ) mittels Verordnungen und Verwaltungsdekreten für die konkrete Umsetzung der Landesgesetze zu sorgen, die vom Landtag beschlossen worden sind. In diesem Fall ist eine nachfolgende Ratifizierung von Seiten des Landtages nicht nötig, da bereits ein Landesgesetz im Landtag verabschiedet wurde.

Mer, 04/08/2020 - 10:48 Collegamento permanente
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Sepp.Bacher Mer, 04/08/2020 - 11:03

In risposta a di Jasmin Ladurner

Das mag schon sein Frau Jasmin Ladurner! Dann sind halt dieses Gesetz und dessen Interprätation zu restriktiv und zu undemokratisch im Sinne, dass man die erwachsenen Bürger nicht für mündig hält und ihnen Eigenverantwortung nicht zutraut: Nur mehr Landeshauptmann und seine Getreuen dürfen entscheiden und die anderen haben zu kuschen! Ist das nicht Totalitarismus?!

Mer, 04/08/2020 - 11:03 Collegamento permanente
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Manfred Gasser Mer, 04/08/2020 - 12:41

Eine Frage an den Lh, und an Frau Ladurner.
Wie wird entschieden, wer diese Hilfe braucht, und ist es in der Entscheidungsfindung vielleicht von Vorteil SVP-Mitglied zu sein, um in diese Kategorie der "Hilfsbefürftigen" aufgenommen zu werden? Oder hat man diese schon ohne gesetzliche Grundlage versorgt?
Ops, jetzt sind es doch drei Fragen geworden.

Mer, 04/08/2020 - 12:41 Collegamento permanente