Società | Fall Gullotta

Der Selbstschutzweg

Laut Landesrat Giuliano Vettorato dauern die Untersuchungen im Fall des italienischen Schulamtsleiters Vincenzo Gullotta noch an. Die Verteidigungsstrategie steht aber.
Vincenzo Gullotta
Foto: Facebook/Gullotta
Manchmal geht es ganz schnell.
Etwa am 12. Juni diese Jahres. An diesem Vormittag führte der italienische Hauptschulamtsleiter Vincenzo Gullotta ein Dienstgespräch mit dem Direktor Bozner Mittelschule „Ugo Foscolo“, Franco Lever. Während die beiden Schulleute telefonisch über wichtige Dinge konferieren, schaut sich Schulamtsleiter Gullotta die Noten seines Sohnes an, die an diesem Morgen digital veröffentlicht werden.
Es ist die Darstellung, die Vincenzo Gullotta später in einer schriftlichen Stellungnahme abgibt. Dabei will der höchste Südtiroler Beamte im Schulbereich gemerkt haben, dass etwas am Zeugnis seines Sprösslings nicht stimmt.
Keine sechs Stunden später ist die Sache korrigiert. Direktor Franco Lever lässt eine außerordentliche Notenkonferenz einberufen, bei der es ausschließlich um zwei Bewertungen des Gullotta Sohnes geht. Das Ergebnis: Zwei Noten werden angehoben. In Technik von 6 auf 8 und in Musik von 7 auf 8. Der Musikprofessor stimmt im Kollegium gegen diese Anhebung.
 
 
Manchmal geht es sehr langsam.
È stata avviata dal Presidente della Provincia una verifica sui fatti riportati dal Corriere dell’Alto Adige, al fine di fare chiarezza“, schreibt Giuliano Vettorato jetzt in einer Antwort auf eine Landtagsanfrage.
Die grünen Landtagsabgeordneten Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa und Hanspeter Staffler wollten vom italienischen Bildungslandesrat wissen, welche Konsequenzen der Fall Gullotta hat.
Vettorato wiederholte dabei genau das, was er bereits im Juni in der aktuellen Fragestunde des Landtages auf eine Anfrage des PD-Abgeordneten Sandro Repetto erwidert hatte: „Wir haben unverzüglich eine Untersuchung eingeleitet“.
Die Untersuchung dauert anscheinend deutlich länger als die Korrektur der Noten. Auch zwei Monate nach dem Vorfall gibt es kein Ergebnis. Dafür geht aus der Antwort des italienischen Bildungslandesrates die Verteidigungsstrategie hervor, wie man diese unverzeihliche Intervention des Schulamtsleiters und den Gehorsam des Schuldirektors erklären will.
Giuliano Vettorato:
 
La normativa sull’autotutela (Legge 241/1990) consente alla pubblica amministrazione di riesaminare i propri provvedimenti. L’autotutela si sostanzia in un provvedimento che incide (annullandolo, conservandolo o confermandolo) su un provvedimento emanato in precedenza. Ad esempio, se la P.A. ritiene di aver adottato una decisione in difformità rispetto a quanto previsto dalla legge o dalle disposizioni interne emanate dal Collegio Docenti, anziché attendere che un cittadino, leso da quel provvedimento, impugni lo stesso in tribunale, può decidere autonomamente di annullarlo, evitando così ogni contenzioso.
 
Demnach habe die Schule nur aus Selbstschutz gehandelt. Der Schulamtsleiter hätte überhaupt nichts eingefordert. Dabei ist im offiziellen Protokoll der außerordentlichen Notenkonferenz, das Salto.bz vorliegt, von einer „telefonischen Mitteilung, die aus der Familie kam“ die Rede.
Vettorato verweist am Ende nochmals auf die laufende Untersuchung: „Per ogni ulteriore considerazione, è opportuno attendere l’esito finale delle verifiche disposte dalla Presidenza della Provincia.
Dann wird sich zeigen ob es in Zukunft in Südtirols Schulen eine neue Direktive gibt.
Bei Anruf der Eltern, Korrektur der Noten. Im Selbstschutzweg.