Politica | Urbanistik

Beratungsresistent ist nicht standhaft

Erwiderung auf LR Kuenzer zum Gesetz für Raum und Landschaft in gebotener Kürze.
Avvertenza: Questo contributo rispecchia l’opinione personale dell’autore e non necessariamente quella della redazione di SALTO.

https://www.salto.bz/de/article/23072021/der-konter-der-landesraetin

Hier wird leider Standhaftigkeit mit Beratungsresistenz verwechselt.

Bei Einführung des Gesetzes im Juli 2020 dachte ich noch, ok, neues Gesetz, wird ein bisschen dauern, aber wir werden schon damit umgehn lernen. Ein Jahr später, nach etlichen Fortbildungen, eigenen Projektvorlagen nach neuem Gesetz, geschätzten 450 für die Baukommission überprüften Projekten, muss ich sagen: Sorry, aber verbockt!
Einfach den Planern Inflexibilität vorzuwerfen, ist mehr als nur frech. Wir leben schließlich davon, Projekte normgerecht umzusetzen, daher ist der Wille zum Verständnis sicher da.
Wahrscheinlich lebe ich in einer anderen Welt wie Frau Kuenzer, es sei mir erlaubt, einige Punkte weit jenseits des fehlenden Feinschliffs herauszuheben:
1. Die Idee, den Flächenverbrauch zu begrenzen, und umweltverträglich zu bauen, wird von niemandem in Frage gestellt. Das funktioniert aber erst, sobald die Überarbeitung der Planungsinstrumente (vor allem Abgrenzung des Siedlungsgebiets) abgeschlossen ist. Das wurde zum Großteil noch nicht mal begonnen. Vorher gelten die alten Bauleitpläne, dementsprechend viele Widersprüche gibt es zum neuen Gesetz. Ein guter Anwalt ersetzt den Architekten. Abgesehen davon, sind auch im neuen Gesetz genug Ausnahmen vorgesehen, die mit einem bisschen politischen Willen zusätzlichen Landverbrauch ermöglichen.
2. Die Berufskammern wurden erst beigezogen, als der Kern des Gesetzes schon stand. Meines Wissens wurde auch erst sehr spät bis nie mit den Gemeindetechnikern, welche damit tatsächlich arbeiten müssen, geredet. (Bzw. geredet aber nicht zugehört)
3. Meiner Erinnerung nach, hat sich niemand darüber beschwert, dass das Gesetz nicht pünktlich in Kraft getreten ist. Vielmehr haben wir (ca. 400 Kollegen, Planer und Landessachverständige) einen offenen Brief unterzeichnet, mit der Bitte, den Start weiter zu verschieben, bis die Details geklärt sind. Außerdem gab es einen ähnlich lautenden Brief von Gemeindetechnikern und Verwaltungsbeamten.
4. Auch wenn bestimmte fehlende Durchführungsbestimmungen in die Zuständigkeit anderer Resorts fallen, ist die Assessorin für Urbanistik doch dafür verantwortlich. Heißt ja Landesgesetz!
 
Das Ding ist schlicht unverständlich verfasst, zu kompliziert, teilweise in sich widersprüchlich und jede sogenannte Klärung seitens der Landesverwaltung verkompliziert die Chose zusätzlich.

5 - setzen!