Politik | Wohnbau

Über 1.800 Gesuche in der Warteschleife

Viele Antragsteller, die um Wohnbauförderung angesucht haben, warten seit mehr als zwei Jahren auf die Auszahlung. Viel zu lange, meint Maria Elisabeth Rieder.
Bauen
Foto: Othmar Seehauser
  • Aktuell warten Antragsteller im Durchschnitt 22 Monate auf den Bescheid und weitere sieben Monate auf die Auszahlung der Landesbeiträge im Bereich Wohnbauförderung. „Die Auszahlung muss jetzt erfolgen und nicht erst in zwei Jahren“, fordert Maria Elisabeth Rieder vom Team K

  • Maria Elisabeth Rieder, Landtagsabgeordnete des Team K: „Der in den letzten Jahren entstandene Stau in der Bearbeitung muss mit Sofortmaßnahmen abgearbeitet werden, zukünftig müssen Maßnahmen für die termingerechte Bearbeitung und Ausbezahlung der Beiträge für die Wohnbauförderung ergriffen werden. Das sind wir den Menschen in Südtirol schuldig.“ Foto: Seehauserfoto
  • Als Reaktion auf eine Landtagsanfrage, die detailreich Aufschluss über das bürokratische „Hinterherhinken“ bei der Bearbeitung gibt, hat die Landtagsabgeordnete einen Beschlussantrag eingereicht, in dem sie zum einen fordert, die Bearbeitung der Gesuche für die Wohnbauförderung für die Jahre 2022 und 2023 auszulagern. Damit sollten sie innerhalb 2024 bearbeitet und die zustehenden Beiträge ausgezahlt werden können. Die zuständigen Ämter hingegen sollen mit der Bearbeitung der Gesuche, die das Jahr 2024 betreffen, beginnen. Zudem sollen Maßnahmen zur Vereinfachung und Digitalisierung der Gesuche zur Wohnbauförderung gesetzt werden, damit diese zukünftig in annehmbaren Zeiten bearbeitet und ausbezahlt werden können. Wie Rieder erklärt, müsse die Bearbeitung der Gesuche der letzten Jahre und die Auszahlung der Landesbeiträge höchste Priorität haben. „Der in den letzten Jahren entstandene Stau in der Bearbeitung muss mit Sofortmaßnahmen abgearbeitet werden, zukünftig müssen Maßnahmen für die termingerechte Bearbeitung und Ausbezahlung der Beiträge für die Wohnbauförderung ergriffen werden. Das sind wir den Menschen in Südtirol schuldig“, so die Team K-Abgeordnete. 

  • Wohnbauförderung: 1.835 Gesuche hängen in der Warteschleife Foto: SALTO/Autonome Provinz Bozen
  • Denn diese Verzögerungen und die Entwertung der Beiträge führten dazu, dass viele Bauwillige ihr Projekt zurückziehen oder die Familie um finanzielle Unterstützung bitten müssen. Dass tatsächlich ein enormer Rückstau bei den Gesuchen zu verzeichnen ist, zeigt die Antwort auf eine Landtagsanfrage, die Rieder im Februar eingereicht hatte. Demnach warten derzeit (Stand 12.03.2024) 517 Gesuche auf die Bearbeitung; 40 Gesuche werden derzeit bearbeitet. Diese wurden im Jahr 2022 eingereicht! Das Jahr 2023 betreffend warten 1.111 Gesuche auf die Bearbeitung; keines davon ist in Bearbeitung. Das heurige Jahr betreffend warten 207 Gesuche auf die Bearbeitung; auch davon ist noch keines in Bearbeitung. 

  • Wirkungslose Vereinfachungen

    Während der vergangenen Jahre wurden zwar mehrere Vereinfachungen zum Wohnbauförderungsgesetz in die Wege geleitet, allerdings haben diese augenscheinlich das Ziel verfehlt, nämlich den Abbau der langen Wartezeiten für die Auszahlung der Landesbeiträge, kritisiert Rieder. Auch die Zusammenlegung des Amtes für Wohnbauförderung und des technischen Amtes für den geförderten Wohnbau, womit ein neues Verwaltungsamt für den geförderten Wohnbau geschaffen wurde, habe nichts an der Situation geändert. „Was nützt die organisatorische Neuerung, wenn wir uns mit der Digitalisierung immer noch in der Steinzeit befinden?“, fragt die Team K-Abgeordnete mit Verweis auf die Überarbeitung der Online-Formulare, welcher nur ein kleiner Schritt Richtung Vereinfachung für die Bürger in Bezug auf das Auffinden und Verwenden der Formulare sei.

     

    „Was nützt die organisatorische Neuerung, wenn wir uns mit der Digitalisierung immer noch in der Steinzeit befinden?“

     

    „Die vollständige Digitalisierung der Gesucheinreichung und -abwicklung würde die Bearbeitung und den Verwaltungsaufwand sowie die Bearbeitungszeiten dagegen erheblich reduzieren“, so Rieder. Bis dahin sei es allerdings ein langer Weg, wie die Antwort aus der eingangs genannten Anfrage zeigt. Demnach habe die Abteilung Wohnungsbau zwar bereits vor einigen Jahren die verschiedenen Verfahren über eine Business-Analyse erfasst und einen IT-Bebauungsplan erstellt. 

  • Team K-Abgeordnete Maria Elisabeth Rieder: „Uns wurden die Inhalte des neuen Wohnbau-Omnibus-Gesetzes noch nicht präsentiert.“ Foto: Team K

    Zurzeit wird dieser von der Abteilung Informatik überprüft, um auszuloten, ob die Abteilung Wohnungsbau in die Schiene PABgoesdigital aufgenommen werden kann. „So viel zur digitalen Revolution”, meint Rieder. Ein weiterer erheblicher Faktor für die langen Bearbeitungszeiten in der Abteilung Wohnungsbau sei zudem der Personal-Engpass. Aktuell sind sechs Stellen vakant, was sich wiederum auf die Bearbeitungszeiten auswirkt. „Dass zwischen Vorlage des Gesuches um Wohnbauförderung und der Auszahlung des Landesbeitrages immer noch drei Jahre und mehr vergehen und das Amt für Wohnbauförderung weiterhin unterbesetzt ist, bringt für die Gesuchsteller hohe finanzielle Zusatzkosten. Das Verständnis für die langen Wartezeiten bei der Auszahlung der Beiträge schwindet. Der Landesbeitrag wird in den meisten Fällen durch eine Bank mittels einer so genannten Bankgarantie vorfinanziert. Durch die Verzinsung der Bankgarantie erfahren die Gesuchsteller innerhalb von drei Jahren eine Entwertung des ohnehin bescheidenen Landesbeitrages. Und wer in den letzten Jahren auf einen variablen Zinssatz gesetzt hat, der wird nun doppelt zur Kasse gebeten. Das Wohnen ist und bleibt insbesondere für junge Menschen eine große Herausforderung“, so Rieder, die sofortigen Handlungsbedarf sieht. Ob das vor rund eineinhalb Wochen angekündigte Wohnbau-Omnibus-Gesetz Erleichterung bringt? „Uns wurden die Inhalte noch nicht präsentiert“, sagt die Team K-Abgeordnete, die überzeugt ist, dass ihre Vorschläge es aber auf alle Fälle wert wären, in das neue Gesetzt aufgenommen zu werden. 

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MAYR Karl Sa., 04.05.2024 - 16:56

Könnte von einer/m L.Abgeordneten nicht die Landtagsanfrage eingebracht werden, welche die Gegenüberstellung der Wartezeiten bei den verschiedenen Kategorien von Förderungsempfängern nachfragt? Eine entsprechende Auskunft wäre wohl auch im Sinne eines
effizienten und transparenten Verwaltungsablaufes.

Sa., 04.05.2024 - 16:56 Permalink