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„Dann muss ich ihm das glauben“

Der Tierärztliche Dienst führt bei 3 Prozent der Vieh haltenden Betriebe Kontrollen durch. „Krasse Fehler“ würde man selten feststellen, sagt Christian Piffer.
Ohrmarke Rind
Foto: Pixabay/Mabel Amber
  • „Die Zuständigkeit des Tierärztlichen Dienstes liegt nicht im Bereich der Förderpolitik. Wir haben keinen Zugriff, welche Geldmittel die Landwirte erhalten“, so Christian Piffer. Der Direktor des Bereichs Tiergesundheit wehrt sich damit gegen den Eindruck, der im Zuge der Veröffentlichung des Artikels „Der verwerfliche Kuhhandel“ entstanden ist und wonach die Amtstierärzte teilweise als Ausrede herhalten müssten, wenn einige schlaue Bauern Wege und Möglichkeiten finden, die Viehbesatzregelung zu umgehen. Die Tierdatenbanken wurden zum einen eingeführt, um Seuchen erfolgreich bekämpfen zu können und zum anderen kann damit die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittelproduktion garantiert werden. Dass dieses System auch für die Berechnungen von Beitragszahlungen verwendet wird, liegt dabei auf der Hand. „Dafür wurde es aber ursprünglich nicht konzipiert“, so Piffer. 

  • Stallregister der Autonomen Provinz Bozen: Darin werden werden die in einem Stall untergestellten Tiere eingetragen. Foto: Screenshot Stallregister der Provinz Bozen
  • Der Tierärztliche Dienst führt bei drei Prozent der Betriebe, das entspricht in etwa 500 Betrieben, Kontrollen durch. Wie der Direktor des Bereichs Tiergesundheit erklärt, ist eine solche Kontrolle mit einem relativ hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Dabei werden die Daten mit den vorort anwesenden Tieren bzw. die anwesenden Tiere mit der Datenbank abgeglichen, sprich: Sind mehr Tiere als angegeben vorort oder weniger. In einem solchen Fall wird der Frage nachgegangen, woher die Tiere kommen, weshalb sie nicht auf dem Betrieb gemeldet sind und ob die Meldezeiten – innerhalb von sieben Tagen muss nämlich ein Tier korrekt in das entsprechende Stallregister eingetragen werden – eingehalten wurden. Kontrolliert werden aber nicht nur die Betriebe der Bauern, sondern auch auch Viehhändler bzw. Handelsställe. Seit vergangenem Dezember wurde eine neue Regelung eingeführt, wonach die Tiere nicht länger als 30 Tage in solchen Betrieben verbleiben dürfen. Würden sie über einem längeren Zeitraum hinweg dort untergestellt, so würde dies mit Sicherheit auffallen, ist Piffer überzeugt.

  • Kuhstall: Der Tierärztliche Dienst führt jährlich bei drei Prozent der Betriebe Kontrollen durch. Foto: Seehauserfoto

    Auf die Art der festgestellten Beanstandungen angesprochen, erklärt Piffer, dass diese vor allem Verspätungen bei den Meldungen betreffen, was relativ häufig zu passieren scheint. „Krasse Fehler passierten eher selten, und wenn dann eher bei Schafen und Ziegen und weniger bei Rindern“, so der Direktor, der weiters betont: „Es ist aber für uns sehr schwer kontrollierbar.“ Piffer macht dies an einem simplen Beispiel fest: „Wird eine Kontrolle durchgeführt und in einem Stall werden drei Kühe aufgefunden, die aber nicht im Stallregister aufscheinen und der Bauer erklärt diesen Umstand damit, dass die Tiere erst am Vortag auf die Hofstelle gebracht worden sind, dann muss ich ihm das glauben – außer ich kann ihm nachweisen, dass das nicht der Wahrheit entspricht.“ 

     

    „ ... dann muss ich ihm das glauben – außer ich kann ihm nachweisen, dass das nicht der Wahrheit entspricht.“ 

     

    Hier werde sich in nächster Zeit jedoch einiges ändern, kündigt der Direktor an. Denn zukünftig soll die Eintragung in die nationale Datenbank erfolgen bzw. ist ein Umstieg vom Landes-Lafis-System auf das staatliche vorgesehen. Eigentlich hätte dieser Wechsel bereits vollzogen werden müssen, allerdings sei die Umstellung sehr komplex. Derzeit kann ein Landwirt per digitalem Zugang eine Tierbewegung selbst vornehmen bzw. ein Tier in ein anderes Register übertragen und auch wieder zurücknehmen. In der nationalen Datenbank ist zwingend vorgesehen, dass bei einer Tierbewegung auch ein Begleitprotokoll bzw. ein Begleitschein ausgefüllt wird, der mit einem Datum versehen werden muss, das rückwirkend nicht mehr verändert werden kann. Zwar könnte sich ein Landwirt mit der Aussage herauswinden, dass das Tier gerade erst eingetroffen ist oder noch nicht transportiert worden ist, allerdings wird nach sieben Tagen vom Programm automatisch die Tierbewegung durchgeführt. Würde er sich das Tier wieder zurückholen wollen, würde der zweite Bauer automatisch darüber in Kenntnis gesetzt werden. 

     

    „Dass Betrug in größerem Stil durchgeführt wird, kann ich mir nicht vorstellen.“

     

    „Dass Betrug in größerem Stil durchgeführt wird, kann ich mir nicht vorstellen“, so Piffer auf die „Viehverschiebereien“ im genannten Artikel angesprochen. Jedenfalls seien es mit Sicherheit keine Hundert Leute, wie im Interview mit Bauernbund-Direktor Siegfried Rinner angedeutet. „Sie müssen immer bedenken, dass sich hier zwei Personen absprechen müssen“, erklärt der Direktor des Bereichs Tiergesundheit und ergänzt, dass seiner Ansicht nach kaum jemand bereit sei, wegen ein paar Euro einen Betrug zu riskieren.

     

    „Sie müssen immer bedenken, dass sich hier zwei Personen absprechen müssen.“

     

    Was den im Artikel „Der verwerfliche Kuhhandel“ angesprochene Fall betrifft, bei welchem versucht wurde, für einen Betrieb einen zweiten Stallkodex zu beantragen, so seien derartige Ansuchen bis dato fast ausnahmslos abgelehnt worden, bis auf einen Betrieb im Sterzinger Raum, der jedoch alle notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllen konnte. Es sei aber bereits vorgekommen, dass ein Betriebsinhaber mit rechtlichen Schritten drohte, falls dem Ansuchen nicht stattgegeben wird – auch mit solchen Fällen sei man konfrontiert gewesen.

  • Reaktionen

    Der im Bericht angesprochene Artikel hat unter einigen Lesern interessante Reaktionen ausgelöst, die von „Ich würde mich schämen“ über „Ich muss still sein“ bis „Ich weiß, wovon Sie reden, aber ich kann nichts sagen“ und „Sind Sie erst jetzt draufgekommen?“ reichen. Letzteres hat auch im gestern erschienen Beitrag der Tageszeitung „Il Foglio Quotidiano“ Eingang gefunden, in dem es heißt: „Dicono a Bolzano: ma qui tutti sapevano.“ Demnach ist man auf dieses System der „Viehverschiebereien“ mittlerweile auch im restlichen Italien aufmerksam geworden.

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Günther Stocker Fr., 15.03.2024 - 12:43

Nun ja, diese Aussagen waren zu erwarten! Diese Reaktion sein Aufgaben zu verteidigen sind sehr menschlich.

Wie schon gesagt, wer in diesem Bereich tätig war oder noch ist weiss worüber gesprochen wird. Weiss welche politische Rückendeckung die Landwirtschaft unter Durnwalder gehabt hat.
Der weiss wie Durnwalder seine Schäfchen immer ins Trockene gebracht hat. Man hat es ja auch bei der HEIMHOLUNG des Stroms gesehen!
Werden wir Südtiroler nie lernen Selbstkritik zu üben?

Wir meinen immer im restlichen Italien geht es schlimmer zu als bei uns, nein sehr oft ist es leider schon umgekehrt.
Wir haben leider viele negative Aspekte von der italienischen Mentalität angenommen.

Wir sind mehrheitlich immer und überall bereit uns und unsere Grossmutter zu verkaufen.

Zum Glück gibt es einige Ausnahmen.

Aber die Mehrheit hat diese von Durnwalder eingeführte politische Kultur verinnerlicht und hält immer noch krankhaft daran fest.

Fr., 15.03.2024 - 12:43 Permalink