Gesellschaft | Förderung

Die Medien-Million

Landesregierung genehmigt Richtlinien für Medienförderung: 1 Mio. Euro für 2015, 1,8 Mio. für 2016. Nachverfolgbarkeit der Nutzer für News-Portale Voraussetzung.

Am 22. September genehmigte der Südtiroler Landtag die Rahmenbedingungen, nun hat die Landesregierungen die Richtlinien für die künftige Medienförderung festgelegt. Lokalen Radio- und Fernsehsendern und den zum ersten Mal in einem Landesgesetz berücksichtigten Online-News-Portalen stehen für das laufende Jahr insgesamt eine Million Euro an Beiträgen zur Verfügung.

In den Genuss der Landesförderung in Form von Beiträgen können demnach lokale Radio- und Fernsehsender aber auch lokale Newsportale kommen, die Nachrichten und Programme von lokalem Interesse, sprich, “förderwürdige Inhalte”, herstellen und verbreiten und darüber hinaus Informationen des Zivilschutzes, des Wetterdienstes und Verkehrsberichte sowie im Interesse der öffentlichen Gesundheit ausstrahlen.

Zwanzig Prozent der zur Verfügung stehenden Geldmittel werden auf alle begünstigten Unternehmen aufgeteilt. Damit sollen die Betriebs- und Instandhaltungskosten für eine “angemessene technische Ausstattung”, der Fernseh- und Radiosender sowie News-Portale bedürfen, bezuschusst werden. Allerdings werden die Beiträge nicht gleichmäßig aufgeteilt, wie Landeshauptmann Arno Kompatscher am Dienstag Mittag über das Landespresseamt mitteilt: “Wegen des jeweils unterschiedlichen technischen Aufwands werden die Mediengattungen gewichtet: ein Fernsehsender erhält das Vierfache des Festbetrags eines Online-Portals, ein Radiosender das Zweifache dieses Betrags.”

Der restliche Anteil von achtzig Prozent – also 800.000 Euro für 2015 – soll nach einem Punktesystem verteilt werden. Kriterien zur Berechnung der jeweiligen Beiträge sind: die vom Landesstatistikamt ermittelten Reichweiten (oder, für die Portale, die Datenverkehrsanalysen des Landesbeirats für das Kommunikationswesen), die Lohnkosten für für unbefristet beschäftigte Mitarbeiter und Journalisten, die Kosten für den Bezug von Nachrichtenagenturen. Hat die Landesregierung ihre Zustimmung erteilt, werden die Beiträge dann von der Landesabteilung Wirtschaft ausbezahlt.

Wie erwähnt, ist die Berücksichtigung der News-Portalen neu in der Medienförderung. Will ein Nachrichten-Portal Förderungen erhalten, muss es die Nachverfolgbarkeit der Nutzer von Online-Foren garantieren. Die Landesregierung hat die Registrierung der Nutzer mit Vor- und Nachnamen, Anschrift, Benutzernamen, Passwort und gültiger E-Mail-Adresse zur Voraussetzung für Beiträge gemacht. Auch die Freischaltung nach Annahme der Netiquette und der Zusendung einer Freischalte-URL an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse ist in den Richtlinien vorgeschrieben.

Arno Kompatscher erinnert an das Ziel des von ihm eingebrachten Gesetz zur Medienförderung: “Den Medienpluralismus sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in Südtirol fördern und ein unabhängiges, vielfältiges, ausgewogenes und flächendeckendes Informationsangebot gewährleisten.” Für das kommende Jahr werden übrigens insgesamt 1,8 Millionen Euro für die Medien, die “förderwürdige Inhalte” produzieren, bereit stehen. Nach der Verabschiedung der Richtlinien am heutigen 1. Dezember, sind nun die Voraussetzungen geschaffen, dass um Förderung für das zu Ende gehende Jahr sowie auch schon für das kommende Jahr angesucht werden kann.