Politik | Bürgermeister

Die Leiden des Neuen

Gegen den neuen Bürgermeister von Natz-Schabs wird wegen Verdacht auf Stimmenkauf ermittelt. Doch auch sonst hat es Andreas Unterkircher nicht leicht.

Das Wunder von Natz-Schabs scheint sich zum Alptraum zu entwickeln. Zumindest für Bürgermeister Andreas Unterkircher. Der Bürgerlisten-Vertreter war am 10. Mai mit nur vier Stimmen Vorsprung auf den Kandidaten der SVP und “alten” Bügermeister Peter Gasser zum neuen Oberhaupt der Gemeinde gewählt worden. Doch Unterkircher hat es nicht leicht. Zuerst wird seine sowie die Wählbarkeit von Bürgerlisten-Rätin Elisabeth Baumgartner Tröbinger angezweifelt. Wegen Unvereinbarkeit aufgrund von Verfahren, die die beiden gegen die Gemeinde laufen hatten. Dann stellt sich die 9-köpfige SVP-Fraktion im Gemeinderat gegen die Bildung des neuen Ausschusses quer. Dazu kommen Gerüchte, der neue Bürgermeister wolle das Alpen-Flair-Festival und weitere Veranstaltungen verbieten. Und schließlich wird der Verdacht, Unterkircher habe ihm Wahlkampf Stimmenkauf betrieben immer lauter.

Die Zeilen des Anstoßes.

Im Vorfeld der Gemeinderatswahlen hatte der Bürgerlistler angekündigt, fünf Jahre lang allen Bürgern gratis die Steuererklärung machen zu wollen. Falls sie ihn wählen. In einem Rundbrief brachte Unterkircher seine Absicht an die Wähler und Wählerinnen:

Sofern ich von Ihnen das Vertrauen erhalte und am 10. Mai zum Bürgermeister gewählt werde und eine Mehrheit im Gemeinderat erhalte, übernehme und verfasse ich in den kommenden fünf Jahren für alle Wählerinnen und Wähler gratis, also völlig kostenlos, die Steuererklärung (Modell 730).

Diese Zeilen haben nun nicht nur die SVP aufhorchen lassen. “Der Bürgermeister hat mit diesen sehr polemischen Rundbriefen vor der Wahl sicherlich nicht dazu beigetragen, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Gemeinderat nun vorbehaltlos möglich ist”, zeigte sich etwa SVP-Fraktionssprecher Alexander Überbacher skeptisch. Jetzt ermittelt auch die Staatsanwaltschaft wegen Verdacht auf Stimmenkauf. Die Meldung kam von den Carabinieri von Brixen, nun wird geprüft, inwieweit in diesem Fall ein Strafbestand vorliegt.

Dieses Inserat erschien am 17. Mai im Pfarblatt der Gemeinde Natz-Schabs.

Doch wo verläuft die Grenze zwischen einem Wahlversprechen, wie sie ein jeder Politiker im Wahlkampf macht, und Stimmenkauf? “Wer zu seinem eigenen Vorteil oder zum Vorteil anderer einem oder mehreren Wählern für dessen Stimme einen Nutzen in Aussicht stellt beziehungsweise anbietet, dem droht eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren Haft.” Dies besagt das Dekret des Staatspräsidenten Nr. 570 aus dem Jahr 1960. Strafbar machen sich demnach auch jene Bürger, die einen in Aussicht gestellten Nutzen annehmen. Für Unterkircher gilt die Unschuldsvermutung, doch das Regieren wird für ihn dadurch nicht leichter.

Die endgültige Entscheidung über die Unvereinbarkeit von Unterkircher und Elisabeth Baumgartner Tröbinger fällt am 8. Juni. Dann tritt der Gemeinderat zu seiner zweiten Sitzung zusammen. Auch der Ausschuss wird dann erneut zur Diskussion stehen. Das Alpen-Flair-Festival wird wie geplant über die Bühne gehen, auch alle anderen Dorfveranstaltungen. Wann hingegen die Ermittlungen gegen den neuen Bürgermeister abgeschlossen sein werden, ist noch nicht klar. Fest steht, das von Unterkircher viel propagierte friedliche Zusammenleben in der Gemeinde ist bereits einen knappen Monat nach der Wahl angeknackst.

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Willy Pöder Mo., 08.06.2015 - 07:51

"Für Unterkircher gilt die Unschuldsvermutung..." Wie denn das? Wurde gegen ihn bereits Anklage erhoben? Nein, also ist die Unschuldsvermutung gegenstandslos.

Mo., 08.06.2015 - 07:51 Permalink