Chronik | Gericht

Sel-Prozess: Der Weg zur Suppenküche

Altersheim, Suppenausgabe oder Freiwillige Feuerwehr? Wie kommt man zu den Jobs, mit denen Ex-Sel-Generaldirektor Maximilian Rainer und Ex-Landesrat Michl Laimer das Gefängnis vermeiden wollen.
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Foto: Salto.bz

Ex-Landesrat Michl Laimer und Ex-SEL-Direktor Maximilian Rainer und ihre Verteidiger kämpfen derzeit an mehreren Fronten. Eine davon: der Faktor Zeit. Die wird darüber mitendscheiden, ob die beiden einstigen Herren über Südtirol Energiesektor ins Gefängnis müssen. Während die Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, zu der sie Anfang März wegen Amtsmissbrauch, Betrug und Wettbewerbsbeeinflussung verurteilt wurden, noch den Ausweg Sozialarbeit zulässt, droht dieser durch weitere Verurteilungen in den laufenden Prozessen versperrt zu werden. Deshalb lautet derzeit die höchste Priorität, die Ableistung der Strafe möglichst bald zu starten.  

Doch wie und nach welchen Kriterien wird darüber entschieden, ob dies in Form der sanften Version Sozialarbeit geschehen kann? Und was erwartet Rainer und Laimer, wenn sie sich auf diesen Weg einlassen? Die Antworten darauf finden sich beim Überwachungsgericht, das für alle haftersetzenden Maßnahmen zuständig ist, die im Fall von Haftstrafen unter drei Jahren beantragt werden können. Neben der Sozialarbeit oder der therapeutischen Anvertrauung können Verurteilte dort innerhalb von 30 Tagen ab dem Inkrafttreten ihrer Verurteilung auch den Antrag auf Haushaft oder Halbfreiheit stellen, erklärt Präsident Christian Meyer.

Die wichtigsten Voraussetzungen dafür: Ein fixer Wohnort , eine Arbeit – kurzum, eine ordentliche Lebensführung. Ob diese gegeben ist, wird wiederum vom Amt für sozialen Strafvollzug geprüft. Dieses Organ des Justizministeriums sondiert dann auch gemeinsam mit den Verurteilten, welche Art von Sozialarbeit in Frage kommen könnte.  Wer einen fixen Arbeitsplatz hat, kann den Sozialdienst auch in seiner Freizeit ableisten, erklärt Meyer. Das definitive Urteil, ob die Hafterleichterung gewährt wird, fällt dann schließlich in einer Verhandlung vor dem Überwachungsgericht.

Haben prominente Verurteilte à la Rainer und Laimer bei dieser ganzen Prozedur bessere Chancen als Kleinkriminelle? „Für Angehörige von Randgruppen, ist es schwieriger in den Genuss von Hafterleichterungen zu kommen, weil sie vielfach nicht die geforderte ordentliche Lebensführung vorweisen können“, antwortet Meyer. Allerdings stelle sich bei Personen mit einer geregelten Lebensführung auch vielfach die Frage, worin die Strafe bestehe, wenn sie ihr vorheriges Leben mehr oder weniger normal weiterführen können. Zwar gäbe es meist weitere Auflagen, wie das Verbot, die Provinz zu verlassen oder die Pflicht, abends zu einem bestimmten Zeitpunkt zu Hause zu sein. „Doch damit diese Verurteilten nicht so weiterleben wie davor, sollte man zum Beispiel darauf achten, dass in solchen Fällen die Sozialarbeit ein wenig intensiver ausfällt“, meint der Richter.

Wie intensiv sie im Fall Rainer und Laimer ausfällt, sofern die Straferleichterung überhaupt gewährt wird, wird sich allerdings erst im Herbst zeigen. Denn der übliche Zeitrahmen zwischen dem Antrag und der Entscheidung des Überwachungsgerichts beträgt laut Meyer mehrere Monate. Damit könnte die Zeit wirklich eng werden – sofern nicht jemand aufs Gaspedal tritt.

 

 

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Michael Bockhorni Fr., 07.06.2013 - 20:16

schade, dass es auch bei salto unbekannt zu sein scheint, dass für die Ausübung von Sozialarbeit ein Studium gebraucht wird. Ein haftersetzende Sozialdienst ist eine gemeinnützige Arbeit, die (fast) jeder ohne Vorkenntnisse ableisten kann. Ich habe in meiner Dienststelle unterschiedliche Erfahrungen mit "Sozialdienstlern" (mit "Bessergestellten") gemacht. Für einige Monate (im Falle von Alkhol am Steuer) bleibt da für die Betroffenen nur mehr wenig Freizeit und eine Menge ungewohnter Eindrücke.

Fr., 07.06.2013 - 20:16 Permalink