Politik | Referendum gegen das SVP-Gesetz zur Bürgerbeteiligung

Direkte Demokratie: Rekurs gegen den Stopp für 18.000 Unterschriften

Rekurs gegen den richterlichen Stopp des Antrags auf ein Referendum zur Direkten Demokratie: Nun soll das Landesgericht im Eilverfahren entscheiden, ob knapp 18.000 gesammelte Unterschriften gültig waren.

Der Rekurs gegen die vieldiskutierte richterliche Entscheidung, den Antrag des Promotorenkomitees für ein Referendum gegen das SVP-Gesetz zur Bürgerbeteiligung als unzulässig zu erklären, ist eingereicht: Am Freitag wurde beim Landesgericht Bozen vom Promotorenkomitee eine Behandlung der Causa im Eilverfahren beantragt. Auf Basis der einstimmigen Entscheidung der insgesamt 58 Mitglieder des Komitees wird das Gericht damit ersucht, die beanstandeten Unterschriftenbögen als gültig anzuerkennen.

Der Grund, warum diese am 25. Oktober von einer dreiköpfigen Richterkommission als unzulässig erklärt worden waren? Die Daten zum Antrag seien nur auf der Umschlagseite des Bogens anstatt auch auf den losen Innenseiten zu lesen gewesen; da dieses Manko auch nicht durch einen Verbindungsstempel gelöst wurde, fehlt laut RichterInnen die Gewissheit, „dass die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger gewusst hätten, wofür sie unterschreiben“ .

Klar ist, dass das Referendum über das SVP-Gesetz unabhängig von der Entscheidung des Gerichts am 9. Februar stattfinden wird. Dafür sorgen die Anträge von neun SVP-Abgeordneten sowie neun Abgeordneten der Opposition. Dass ausgerechnet der Antrag von knapp 18.000 BürgerInnen nicht zählt, die über die Sommermonate von der Initiative für mehr Demokratie und rund  40 unterstützenden Organisationen gesammelt wurden, ist nicht nur aus symbolischer Sicht bedeutsam. Das Promotorenkomitee würde damit auch alle Rechte eines Antragsstellers verlieren: von öffentlichen Werbeflächen über Raum in Belangsendungen bis hin zur Spesenrückerstattung.