Politik | Referendum gegen das SVP-Gesetz zur Bürgerbeteiligung

Direkte Demokratie: Rekurs gegen den Stopp für 18.000 Unterschriften

Rekurs gegen den richterlichen Stopp des Antrags auf ein Referendum zur Direkten Demokratie: Nun soll das Landesgericht im Eilverfahren entscheiden, ob knapp 18.000 gesammelte Unterschriften gültig waren.

Der Rekurs gegen die vieldiskutierte richterliche Entscheidung, den Antrag des Promotorenkomitees für ein Referendum gegen das SVP-Gesetz zur Bürgerbeteiligung als unzulässig zu erklären, ist eingereicht: Am Freitag wurde beim Landesgericht Bozen vom Promotorenkomitee eine Behandlung der Causa im Eilverfahren beantragt. Auf Basis der einstimmigen Entscheidung der insgesamt 58 Mitglieder des Komitees wird das Gericht damit ersucht, die beanstandeten Unterschriftenbögen als gültig anzuerkennen.

Der Grund, warum diese am 25. Oktober von einer dreiköpfigen Richterkommission als unzulässig erklärt worden waren? Die Daten zum Antrag seien nur auf der Umschlagseite des Bogens anstatt auch auf den losen Innenseiten zu lesen gewesen; da dieses Manko auch nicht durch einen Verbindungsstempel gelöst wurde, fehlt laut RichterInnen die Gewissheit, „dass die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger gewusst hätten, wofür sie unterschreiben“ .

Klar ist, dass das Referendum über das SVP-Gesetz unabhängig von der Entscheidung des Gerichts am 9. Februar stattfinden wird. Dafür sorgen die Anträge von neun SVP-Abgeordneten sowie neun Abgeordneten der Opposition. Dass ausgerechnet der Antrag von knapp 18.000 BürgerInnen nicht zählt, die über die Sommermonate von der Initiative für mehr Demokratie und rund  40 unterstützenden Organisationen gesammelt wurden, ist nicht nur aus symbolischer Sicht bedeutsam. Das Promotorenkomitee würde damit auch alle Rechte eines Antragsstellers verlieren: von öffentlichen Werbeflächen über Raum in Belangsendungen bis hin zur Spesenrückerstattung.  

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gorgias Sa., 07.12.2013 - 16:45

Ich bin gegen das aktuelle Gesetz. Dazu habe ich mich auch hier in früheren Beiträgen geäußert. Was aber diese richterliche Entscheidung angeht ist es keine Schikane sondern ein korrekte Entscheidung.
Vidimierung heißt nicht Stemplen, wie jemand vorher meinte, sondern "Sichten". Das bedeutet dass das Amt die Blätter Authentifiziert die für die Unterschriftensammlung benutzt werden. Dies ist keine Prüfung der formellen Korrektheit der Unterschriftenbögen. Dass über den Stempel indirekt auch andere Formalitäten erfüllt werden, so dass lose Blätter zu einer "Verkettung" mit dem entsprechenden Text verbunden sind ist auch möglich, aber eine Nebensächlichkeit die mit der Vidimierung an sich nichts zu tun hat. Ich würde aber jedem empfehlen auf solche "Verkettungen" zu verzichten, da durch dem Verlust eines Blattes ein Teil der Blätter formell nicht mehr gültig ist, weil er mit dem Text der Initiative nicht mehr "verbunden" ist. Anstatt dessen würde ich einen Unterschriftenbogen verwenden auf dem auf jedem einzelnen Blatt der Text steht. Aber anstatt den Fehler zuzugeben und sich bei den Bürgern zu entschuldigen um ihr Gesicht zumindest zum Teil zu wahren, will es jetzt die Initiative wissen und sie wird dabei eine Bauchlandung machen.

Hier noch eine kleine "Nachhilfe" für die Initiative zum Thema:
http://it.wikipedia.org/wiki/Legge_di_iniziativa_popolare_nella_Repubbl…

Sa., 07.12.2013 - 16:45 Permalink
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Christoph Moar Sa., 07.12.2013 - 21:46

Antwort auf von gorgias

finde ich, lieber Gorgias. Selbstverständlich stehen für mich die Richter über den Dingen, und mangels Fachkompetenz (weder bin ich Verwaltungsexperte noch habe ich bis heute kein Foto der beanstandeten Bögen gesehen - ich glaube sogar dass es unterschiedliche Versionen gab - wenngleich ich mich täuschen kann - und dass die, die in Klausen verwendet wurden, tatsächlich zusammenhängende dina3 Bögen waren). Was ich aber, ganz ehrlich, nicht teilen kann ist deine dezidierte Abneigung gegen den Versuch der Initiative, hier nachzuhaken. Wie bei allen Verwaltungsakten gibt es Rechtsmittel, die eingelegt werden können, und ich finde es selbstverständlich, dass die Initiative diese wahrnimmt. Mehr noch - ich finde sie sind verpflichtet, diese Rechtsmittel einzulegen: allein aus Respekt vor den bei den BürgerInnen eingesammelten Unterschriften. Keine(r) der BürgerInnen, deren Unterschriften zum Beispiel ich in Klausen am Unterschriftentisch der Initiative beglaubigt habe dachte, für irgendetwas anderes zu unterschrieben. Und aus Respekt diesen Personen und diesen Unterschriften gegenüber ist es absolut korrekt, dass nun die Initiative die ihr zustehenden Rechtsmittel wahrnimmt. Wenn nach dem Rekurs das Ergebnis unverändert vorliegt, wäre der Moment einer Entschuldigung gekommen.

Im Übrigen würde ich gerne mal ein Bild der beanstandeten Bögen sehen, tatsächlich um die (vermutlich korrekte) Entscheidung der Richter nachvollziehen zu können und mit dann ruhigen Gewissen zustimmen zu können. Genauso wie ich - der Sache willen - gerne auch das Prinzip des Vertrauensschutz angewendet sehen würde. Dies hinge aber davon ab, wie hoch das Missbrauchpotential hier ist, was ich mangels Foto der Bögen selbst absolut nicht einschätzen kann. lg.

Sa., 07.12.2013 - 21:46 Permalink
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gorgias So., 08.12.2013 - 00:04

Antwort auf von gorgias

Man kann es so sehen, dass di Initiative die Verpflichtung gegenüber den Wählern hat, die Sache auf den Grund zu gehen. Die Aussichten sind aber spärlich und das wollen sie nicht wahrhaben. Im Gegenteil sie weisen jeden geringsten Zweifel von sich.
Bin aber wirklich gespannt ob man am Ende, wenn das entsprechende Urteil geliefert wird, die Schuld auf sich genommen wird oder ob man bei der bestehenden Position bleibt und dritten die Schuld gibt.

So., 08.12.2013 - 00:04 Permalink
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Christoph Moar Di., 31.12.2013 - 14:31

Antwort auf von gorgias

Lieber Gorgias,
wie vor einigen Wochen geschrieben, war es mir sehr wichtig, dass die DirDemDi die ihr zustehenden Rechtsmittel einlegte, um die Gültigkeit oder Ungültigkeit der gesammelten Unterschriften richterlich prüfen zu lassen. Das sind und waren sie den Bürgerinnen und Bürgern schuldig und ich finde nichts verwerfliches dran. Zum Glück, muss ich sagen, wurde Rekurs eingelegt. Soeben erreicht mich folgende Pressemeldung:

"PRESSEMITTEILUNG INIZIATIVE FÜR MEHR DEMOKRATIE
Bozen, 31.12.2013
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Rekurs des Promotorenkomitees für das Referendum gegen das SVP-Gesetz zur "Bürgerbeteiligung" von Landesgericht Bozen angenommen!
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Mit Freude und Genugtuung erfahren wir am letzten Tag des Jahres und können bekannt geben, dass der Rekurs des 58köpfigen Promotorenkomitees für die Abhaltung eines Referendums gegen das SVP-Gesetz zur „Bürgerbeteiligung“, vom Landesgericht Bozen angenommen und die knapp 18.000 gesammelten Unterschriften mit Urteil vom 27.12.2013 für gültig erklärt worden sind:
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Das Landesgericht Bozen hat Recht gesprochen:
„In Abweichung der Entscheidung der Kommission für die Abwicklung der Volksabstimmung vom 25.10.2013, werden im Dringlichkeitswege die vom Promotorenkomitee auf den vom Generalsekretär des Landtages vidimierten Bögen gesammelten Unterschriften als gültig anerkannt, mit allen daraus resultierenden Folgen.“
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Damit wird das Promotorenkomitee gleichberechtigt mit allen Parteien im Abstimmungskampf präsent sein und sich für ein klares NEIN zum Gesetz der SVP zur Bürgerbeteiligung einsetzen können.
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Erstaunlich, für mich, dass zunächst die Stimmen ungültig waren und dann doch nicht mehr. Auf die ausführliche richterliche Begründung bin ich sehr gespannt.

Di., 31.12.2013 - 14:31 Permalink