Gesellschaft | Aus dem Blog von Harald Knoflach

Gewalt: Ein Männerproblem?

In den vergangenen Tagen wurde sehr viel Porzellan zerschlagen und noch mehr Unfug gesagt und geschrieben. Mittlerweile stehen sich vielerorts zwei einbetonierte Fronten gegenüber, die Zahlen und Fakten – sofern sie überhaupt über solche verfügen – zu ihren Gunsten verdrehen oder aus Unwissen missinterpretieren.
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Foto: upi

Persönliche Erlebnisse oder auch Erzählungen von Bekannten von Bekannten von Bekannten werden zu repräsentativen Aussagen hochstilisiert und dienen als „Beweis“ für die vorgebrachte These. Sokrates’sche Induktion ist die Methode der Stunde (Josef ist gewalttätig. Josef ist ein Mann. Männer sind gewalttätig). Die „Verharmloser“ und „Beschöniger“ wetteifern mit den „Schwarzmalern“ und „Hetzern“ um die Deutungshoheit. Ob die Intention für die „Stopp der Gewalt“-Kampagne eine gutgemeinte war, kann und will ich nicht beurteilen. Fest steht, dass sie gar manche dunklen Geister ans Licht rief und dass jegliche Besonnenheit in dieser Diskussion inzwischen völlig verloren gegangen ist.

Faktenanalyse

Es ist daher höchst an der Zeit, das Thema „Gewalt“ sachlich und auf Fakten basierend zu analysieren und die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Schauen wir uns die vom Quästor vorgelegte Zahlen an, begehen Ausländer verhältnismäßig mehr Gewaltdelikte als Inländer. Wenngleich die Zahl von 42 Gewaltdelikten zu klein und der Beobachtungszeitraum von einem Monat zu kurz ist, um statistisch repräsentative Aussagen treffen zu können, so lassen sich doch Trends herauslesen. Es wurde betont, dass „nur“ vier dieser 42 Delikte von Albanern begangen wurden. Albaner machen rund ein Prozent der Südtiroler Bevölkerung aus. Sie waren im vergangenen Monat aber für zehn Prozent der Gewaltverbrechen verantwortlich. Und wenn sich laut Quästor italienische Staatsbürger und Ausländer bei der Anzahl der Gewaltdelikte die Waage halten, heißt das, dass Ausländer neun Mal häufiger in Gewaltverbrechen involviert sind als Inländer, denn nicht einmal zehn Prozent der Südtiroler Bevölkerung sind ausländische Staatsbürger.

Qualität der Gewalt

Die Anzahl der Gewaltdelikte ist jedoch nur bedingt aussagekräftig, da einige maßgebliche Faktoren in einer rein quantitativen Aufzählung nicht berücksichtigt sind. Die Qualität der Gewalt geht aus der Statistik nicht hervor. Eine vergleichsweise harmlose Handgreiflichkeit ist darin ebenso enthalten wie ein versuchter Totschlag.

Obwohl Gewalt – mit Ausnahme von Notwehr – durch nichts zu rechtfertigen ist, geht auch das Motiv der Gewaltanwendung nicht aus den Zahlen hervor. Es besteht ein „moralischer“ Unterschied zwischen einem Gewaltakt, der sich willkürlich und unprovoziert gegen jemanden richtet und einer aus einer besonderen emotionalen Situation heraus begangenen Tat (Reaktion auf eine Beleidigung, Handgemenge nach einem Verkehrsunfall usw.). Für die öffentliche Wahrnehmung und das Sicherheitsgefühl sind diese beiden Aspekte (Qualität und Motiv) jedoch nicht unwesentlich.

Die Hauptdelinquenten bei Gewalt sind Männer und innerhalb dieser wiederum die Altersgruppe zwischen 15 und 30 Jahren. In einigen Zuwanderergruppen ist diese Schicht überrepräsentiert, was zu einer höheren Gewaltverbrechensrate innerhalb besagter Gruppen führt. Dadurch wird ein Kausalzusammenhang suggeriert, der so nicht existiert. Denn was beispielsweise bei einer Aufschlüsselung der Gewalttaten nach Staatszugehörigkeit außer Acht gelassen wird sind gewaltfördernde oder gar -bedingende Faktoren, wie Missbrauch in der Kindheit, Gewalterfahrung in Kriegsgebieten, sozialer Status und soziale Isolation.

Keine Stereotypen, bitte!

Gewaltverbrechen notwendigerweise mit Ethnie und Herkunft in Verbindung zu bringen, ist kontraproduktiv. Eine derartige Praxis stigmatisiert die überwältigende Mehrheit jener, die nicht gewalttätig sind. Diese Stigmata führen zu sozialer Isolation, was wiederum einer der Mitgründe für Gewalt ist. Ethnische Verknüpfungen sind aber nicht nur deshalb falsch, weil sie verallgemeinernd und dadurch tendenziell rassistisch sind, sondern weil sie eben in der Analyse für die Ursachen der Gewalt viel zu kurz greifen. Freilich lassen sich bestimmte Aspekte im Umgang mit Gewalt auch kulturalisieren. Ein Vergleich der Rechtssysteme in unterschiedlichen Kulturkreisen zeigt dies. Während in einigen Ländern des Nahen Ostens, Afrikas und Südostasiens Körperstrafen bis hin zur Verstümmelung sowie Ungleichbehandlung von Mann und Frau fixer Bestandteil der Rechtsordnung sind und in Ländern wie den USA, China, Saudi Arabien, Japan, Indien usw. die Todesstrafe nach wie vor existiert, sind derartige Praktiken aus europäischen Gesetzen (mit Ausnahme Weißrusslands) längst verschwunden.

Dennoch lässt die Herkunft keine zwingenden Rückschlüsse auf das Gewaltverhalten zu. Dasselbe gilt für Geschlecht, Alter oder sozialen Status. Die Wahrscheinlichkeit, dass Männer Gewalttaten begehen, ist eine höhere als bei Frauen. Auch bei Ausländern und Jugendlichen ist diese Wahrscheinlichkeit aufgrund unterschiedlichster Faktoren höher. Diese Tatsache lässt aber keine Rückschlüsse auf Personen zu, die dieselben Merkmale aufweisen (männlich, ausländisch, jugendlich). Anders gesagt: Männer werden nicht nur aus dem Grund zu Gewalttätern weil sie Männer sind. Wir haben ebenso wenig ein „Männerproblem“ wie wir ein „Ausländerproblem“ haben. Oder umgekehrt: Wenn wir ein „Ausländerproblem“ haben, haben wir noch viel mehr ein „Männerproblem“.

Handhabe den Ordnungskräften

Ein weiterer besorgniserregender Aspekt der Diskussion ist die Forderung nach mehr Videoüberwachung und einer Ausweitung der Kompetenzen privater Sicherheitsdienste. Diese Forderungen reduzieren das Gewaltphänomen auf den sicherheitspolitischen Aspekt. Die viel wichtigere – weil ursächliche – Komponente Sozialpolitik kommt in der Diskussion beinahe nicht mehr vor. Videoüberwachung verhindert Gewalt nicht bzw. nur scheinbar. Sie verschiebt (zeitlich) oder verlagert (örtlich) sie vor allem. Ebenso ist die Aufwertung privater Securities mehr Symptom- als Ursachenbekämpfung. Die Verwässerung des rechtsstaatlichen Gewaltmonopols ist ein bedenklicher Trend. Sich im gesetzlichen Rahmen bewegender Ausdruck von Zivilcourage fällt freilich nicht darunter. Es ist vielmehr die institutionell sanktionierte Auslagerung von Sicherheitsaufgaben, die eigentlich dem Staat vorbehalten sein sollten.

Zwei wesentliche Stützen des Rechtsstaates sind die Verhältnismäßigkeit und die konsequente und nichtdiskriminierende Exekution der Gesetze. In beiden Bereichen ist die derzeitige Situation – soweit ich das beurteilen kann – nicht zufriedenstellend. Es ist meines Erachtens skandalös, dass das Gesetz den Einsatzkräften nicht ermöglicht, die Beschuldigten festzunehmen. Die Verdächtigen haben sich bereits ähnlicher Verbrechen schuldig gemacht, sind also Wiederholungstäter und auf freiem Fuß somit eine Gefahr für die Öffentlichkeit. Das Betretungsverbot für Bozen, eine „schriftliche Ermahnung“ (!!!) und die teilweise Rücknahme der Aufenthaltsbewilligung durch den Quästor sind eine absurde bis lächerliche Reaktion auf derartige Delikte.

Ob die gefühlte – weil nicht erwiesene – Untätigkeit der Exekutive allein der oben beschriebenen Gesetzeslage geschuldet ist, weiß ich nicht. Jedenfalls tragen diese Umstände nicht zu einer Deeskalation der Stimmung bei, sondern verschärfen diese zusehends.

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Peter Grünfelder Sa., 15.06.2013 - 18:14

Wenn wir bedenken welche Delinquenten wir selber in die höchsten Ämtern gehievt haben... und wenn wir zusehen mit welchem Eingennutz Gesetze geschmiedet und Amtshandlungen ausgeführt werden, brauchen wir uns nicht wundern, dass nicht die Richtigen bestraft werden.

Sa., 15.06.2013 - 18:14 Permalink
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no name Sa., 15.06.2013 - 19:06

Finde ich eine gute Analyse. Ein östterreichischer Gerichtsgutachter, Psychiater dessen Namen mir jetzt nicht einfällt, hat erforscht, dass die gewaltätigsten Personen Männer um die 20 sind und besonders dann, wenn sie narzistisch gekränkt werden.

Sa., 15.06.2013 - 19:06 Permalink
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Benno Kusstatscher Sa., 15.06.2013 - 20:19

Schön geschrieben, Harald, aber von "Verharmlosern" habe ich nicht soviel wahrgenommen. Ist doch die "Gegenpartei" mit allen Kräften damit beschäftigt, der Debatte den hetzerischen Aspekt zu nehmen.
Ich möchte meine Meinung äußern, dass weder Ausweisung noch Rücknahme der Aufenthaltsbewilligung ein legitimes Strafmaß darstellen. Alle sollten mit den gleichen Mittels belangt werden wie Bürgermeisters Sohnemann. Und ein Staat, der sich als Rechtsstaat versteht, sollte - egal wie verschuldet - sich dazu verpflichtet fühlen, Gewalttäter hierzulande zu bändigen und nicht auf Odysee zu schicken.

Sa., 15.06.2013 - 20:19 Permalink
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Sepp.Bacher Sa., 15.06.2013 - 22:01

Kompliment Harald für diesen Beitrag. Ich mag es, wenn jemand differenziert denkt und argumentiert und nicht gängige und militante Meinungen vertritt/wiedergibt. Nicht ganz einverstanden bin mit den beiden letzten Absätzen.

Sa., 15.06.2013 - 22:01 Permalink
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Michael Bockhorni So., 16.06.2013 - 16:46

selten so eine guten Artikel zu diesem Thema gelesen. Ganz übel finde ich ja, wenn polizeiliche Anzeigenstatistiken zitiert werden, denn aussagekräftig sind ja nur die rechtmäßigen Verurteilungen. Übrigens gibt es erst in den letzten Jahren in einigen Ländern eine wissenschaftliche und genderspezifische Gewaltstatistik, auch hier wird viel mit Klischees und Verallgemeinerungen gearbeitet.

So., 16.06.2013 - 16:46 Permalink