Politik | Stromstreit

Aufschub mit Fragezeichen

Das Verfahren Eisackwerke GmbH gegen Land und SEL AG in Sachen St. Anton wird im Oktober weitergeführt. Rein rechtlich sieht die Verteidigung von Helmuth Frasnelli aber eine sprichwörtliche „gmahte Wiesen“.

Mit der Hinterlegung des Caia-Gutachtens und des darauf basierenden Sechs-Punkte-Beschlusses der Landesregierung für eine Neubewertung der Ansuchen um die Enel-Konzessionen hat das Land im Verfahren gegen Hellmuth Frasnellis Eiackwerke GmbH ein halbes Jahr gewonnen. Infolge dieser Notbremse wurde die für heute angesetzte Schlussverhandlung vor dem Obersten Wassermagistrat in Rom auf den 23. Oktober vertagt. Damit zieht sich das seit vier Jahren anhängige Verfahren um die Konzessionsvergabe des Enel-Kraftwerkes St. Anton weiter in die Länge. Für Eisackwerke-Chef Hellmuth Frasnelli ist damit dennoch ein Punkt gewonnen. „Immerhin gibt das Land mit diesem Schritt erstmals eindeutig zu, dass diese Konzessionen rechtwidrig sind", sagt sein Verteidiger Anton von Walther.

Die Frage, die nun im Raum steht: Wird innerhalb Oktober eine Einigung zwischen Land und dem privaten Unternehmer gefunden, die das Gerichtsverfahren überflüssig macht? Auf rechtlicher Basis fühlt sich die Eisackwerke GmbH rundum sicher: Nicht nur vor dem Wassermagistrat in Rom, wo das Urteil angesichts der mehrfach belegten besseren Konditionen der Eisackwerke GmbH vorgegeben sei, meint von Walther. 

Vor allem aber beurteilt der Rechtsanwalt die nun beschlossene Vorgehensweise des Landes als rechtlich äußerst fraglich. Denn das einzige Urteil, auf das sich Caia in seiner Argumentation für eine Teilnahme der SEL bei der Neubewertung der Konzessionen beziehe, betreffe einen Fall, in dem ein Teilnehmer rechtswidrig von einem Wettbewerb ausgeschlossen wurde. In diesem Fall habe der Staatsrat im vergangen Juli beschlossen, dass eine Berücksichtigung des Angebotes in einem Vergabeverfahren selbst dann noch möglich ist, wenn die anderen Angebote bereits bekannt sind.

Im Fall SEL sei die Sachlage dagegen genau umgekehrt. Immerhin ist die Landesenergiegesellschaft nicht unrechtmäßig vom Verfahren ausgeschlossen worden, sondern habe selber unrechtmäßig gehandelt. Dies nun mit „Word-Dateien ohne Unterschrift“ wieder sanieren zu wollen, beurteilt von Walther als rechtlich ähnlich problematisch wie die Aussage, dass die Sel AG als Gesellschaft nicht für die Geschehnisse hafte.

Was sind nun nächste Schritte der Eisackwerke GmbH? Die sind erst zu entscheiden, sagt der Frasnelli-Anwalt. Klar ist in diesem Stadium für ihn aber, dass die Einnahmen  aus dem SE-Hydropower-Kraftwerk St. Anton bis zur definitiven Klärung der Causa auf ein gesperrtes Konto fließen müssten. „Denn es kann nicht sein, dass jemand, der  gestohlen hat, das Gestohlene einfach behält.“