Katalonien: Verfassungsgericht stoppt Unabhängigkeits-Referendum
Für die Südtiroler Freiheit sollte sie gemeinsam mit der Abstimmung in Schottland "Türöffner zur Freiheit" werden: Die für November geplante Volksabstimmung der Katalanen über ihre Unabhängigkeit. Doch nun ist zumindest laut dem spanischen Verfassungsgericht Schluss mit Sven Knolls Träumen vom „Jahr der Selbstbestimmung in Europa“: Eine Region könne "nicht einseitig ein Referendum zur Selbstbestimmung ansetzen", so das Urteil vom Dienstag. Da Katalonien "kein eigenständiges politisches und juristisches Subjekt" sei, erklärte das Gericht die für 9. November geplante Volksabstimmung über einen eigenen Staat in der nordöstlichen Region Spaniens für unrechtmäßig.
„Nichtig und verfassungswidrig" ist laut Tribunal Constitucional auch die Anfang 2013 verabschiedete "Souveränitätserklärung" des katalanischen Parlaments: Darin hatte sich das „Volk von Katalonien (...) zum in politischer und rechtlicher Hinsicht souveränes Subjekt" erklärt. Selbstbestimmungsrecht Ja, doch das nicht in Kollision mit der Verfassung, so die Begründung des Verfassungsgerichts. Und im Grundgesetz sei festgeschrieben, dass Volksabstimmungen nur von der Zentralregierung in Madrid angesetzt werden.
Der Kampf zwischen spanischer Regierung und den Unabhängigkeitsbefürwortern ist damit um ein Kapitel reicher. Ministerpräsident Mariano Rajoy hatte bereits öfters behauptet, das Referendum sei illegal und werde nicht stattfinden. Anderer Meinung ist offenbar die große Mehrheit der insgesamt 7,6 Millionen Katalanen, die laut einer aktuellen Umfrage eines katalanischen Instituts für eine Loslösung Kataloniens von Spanien sind. Hunderttausende von ihnen hatten im September 2013 mit einer Menschenkette von den Pyrenäen bis zum Süden Kataloniens für einen eigenen Staat demonstriert. Mit dabei damals auch VertreterInnen des Südtiroler Schützenbundes und der Südtiroler Freiheit. Doch wie es scheint, ist das Gesetz auf Seiten des Staates und nicht der Selbstbestimmungs-Befürworter.
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