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Klausur der Landesregierung: Fahrplan für die ersten 100 Tage

Der Landeshaushalt und der Umgang mit Geschenken oder Einladungen, kurz, die Rahmenbedingungen für einen guten Arbeitsauftakt der einzelnen Landesräte; darüber wurde in der 1. Klausur gesprochen, die am Freitag, 24. Jänner stattfand.

Klausuren wie diese erste sollen auch in Zukunft stattfinden, gab Landeshauptmann Arno Kompatscher zu Beginn der Pressekonferenz bekannt. Alle drei Monate werde sich die Landesregierung dieser Art von Selbstkontrolle unterziehen: „So können wir überprüfen, wo wir stehen, was umgesetzt wurde und was noch zu tun ist.“ In der ersten Klausur wurde der Fahrplan für die ersten drei Monate, bzw. die ersten 100 Tage festgelegt.

Das inhaltlich Dringendste: der Landeshaushalt, der innerhalb April zu genehmigen ist. Landesrat Richard Theiner freute sich, „endlich wird es konkret“ und nannte es eine „spannende Arbeit, wie und in welchem Ausmaß die verfügbaren Ressourcen aufzuteilen sind“. Bis 11. Februar wird das Budget nach Sektoren eingeteilt, sodass im März die Gesetzgebungskommission und der Landtag den Haushaltsvoranschlag begutachten können.

Landeshauptmannstellvertreter Christian Tommasini nannte als weitere Priorität das Einrichten einer Arbeitsgruppe, die sich mit den Beziehungen zwischen der Landeshauptstadt Bozen und der Provinz beschäftigen soll. Bürgermeister Spagnolli, Vizebürgermeister Ladinser sowie der Landeshauptmann und der zuständige Landesrat werden den Arbeitstisch regelmäßig einberufen.

Man habe in dieser ersten intensiven Sitzung vor allem über den Arbeitsmodus gesprochen, führte Arno Kompatscher die Themenliste weiter. Da es in der Landesregierung etliche Neulinge gibt, wurde vor allem über den Umgang mit dem Repräsentationsfond, mit Geschenken und Einladungen gesprochen. „Es ist notwendig, dass wir ganz klar darüber reden und ein für alle transparentes Verhalten an den Tag legen,“ sagte der Landeshauptmann. Als Regierung wolle man insgesamt bescheidener auftreten, deswegen sei darauf zu achten, dass etwa die Dienstfahrzeuge nur für amtliche Zwecke zur Verfügung stehen. „Wir wollen unsere Termine und Fahrzeiten künftig besser koordinieren, so können etwa Landesräte gemeinsam in einem Auto fahren.“

Der Repräsentationsfond wird nur dann angezapft, wenn Außenbeziehungen die für das Land wichtig sind, Kosten verursachen; diese Regelung soll weiterhin gelten. Auch die Beratungen von außen werden weiterhin eingeschränkt, und es müsse eine zusätzliche Kontrolle geben, sollte tatsächlich eine solche Beratung notwendig sein. „Es kann in Zukunft nicht ein Landesrat alleine entscheiden, ob er Dienste von außen in Anspruch nimmt, da wird es einen Filter geben,“ erläuterte Kompatscher die löblichen Absichten.

Sehr vorsichtig wolle man mit Geschenken und Einladungen aller Art umgehen. „Geschenke sind nicht erlaubt - wenn jetzt jemand ein Glas Honig im Büro zurücklässt, wird niemand etwas sagen, aber alles was wertmäßig darüber hinausgeht, dürfen wir nicht annehmen.“

Es wird ernstgemacht mit der Versachlichung der Beziehungen, keine Chance der Klüngelei von Anfang an.