Wirtschaft | Arbeitsmarkt

Stafettenübergabe von Alt auf Jung

Eine Irap-Befreiungen für Neueinstellungen und ein Generationenvertrag in der öffentlichen Verwaltung: Das sind die ersten zwei von 44 Maßnahmen, mit der eine Trendumkehr am Arbeitsmarkt eingeleitet werden soll.
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Foto: ASP/Fabio Brucculeri

Das Alter macht der Jugend Platz – und profitiert mit einem sanften Ausstieg aus dem Erwerbsleben: Die Idee des Generationenvertrags, der in Italien bereits in der Region Lombardei praktiziert wird, findet auch in Südtirol seit Monaten Gefallen – von Gewerkschaften wie dem ASGB bis hin zu politischen Vertretern, die ihr Wahlprogramm mit der Maßnahme auffrischten. Nun sieht alles danach aus, dass die Stafettenübergabe zwischen Alt und Jung zumindest in der Öffentlichen Verwaltung möglich gemacht wird. Denn der Generationenvertrag ist eines der Aushängeschilder des 44 Punkte umfassenden Landesbeschäftigungsplans für die Jahre 2014 bis 2020, der angesichts der zunehmend gespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt um ein Jahr vorgezogen wurden. Am heutigen Montag hat die Landesregierung grünes Licht für ein entsprechendes Rahmendokument gegeben – und den Reigen an Maßnahmen, die in den kommenden Wochen verabschiedet werden sollen, mit dem Generationenvertrag sowie einer Irap-Befreiung für Neueinstellungen eröffnet.

Obwohl Durnwalder betonte, dass die Kosten der Maßnahme in den kommenden zwei Monaten noch einmal überprüft werden sollen, bevor der definitive Startschuss fällt, entwarf er bereits ein recht konkretes Bild des Generationenvertrags: Demnach können Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung in den letzten drei bis fünf Jahren vor ihrer Pensionierung, eine Teilzeit zwischen 50 und 80 Prozent beantragen. Für je zwei solcher 50-Prozent-Verträge ist eine Neuanstellung möglich. Als Anreiz für ältere Beschäftigte, die Teilzeit in Anspruch zu nehmen, zahlt das Land die Differenz auf die Rentenversicherungsbeiträge, so dass Mitarbeiter keine Einbußen bei ihrer Rente erleiden.

Doch auch für Arbeitgeber präsentierte der Landeshauptmann ein erstes „Zuckerle“, das heute bereits beschlossen wurde. Demnach sollen Unternehmen, die neue Mitarbeiter unbefristet einstellen, für die Dauer von drei Jahren von der Wertschöpfungssteuer IRAP für Neueinstellungen befreit werden. Eine Maßnahme, von der beispielsweise die Firma Röchling profitieren kann, nannte Durnwalder ein konkretes Beispiel.

Weitere Fördermaßnahmen sind unter anderem für den Bausektor geplant. Als Beispiele nannte Durnwalder die Sanierung alter Bausubstanz, die Zusatzförderung beim Kauf alter Bausubstanz und den Landesvorschuss auf Steuerabsetzbeträge. Übergeordnetes Ziel des neuen Beschäftigungsplans ist die Anhebung der Beschäftigungsquote von derzeit 76,9 auf 80 Prozent im Jahre 2020. Mit dieser Quote liegt Südtirol laut dem Landeshauptmann zwar schon deutlich über dem EU-Ziel von 75 Prozent und noch deutlicher über der italienischen Beschäftigungsquote von 61 Prozent. Doch angesichts der gestiegenen Arbeitslosenquote gelte es frühzeitig zu handeln. Denn, so Durnwalder: „Mit guten Statistiken werden wir keinen Arbeitslosen zufrieden stellen, der arbeiten will und keinen Arbeitsplatz hat."