Chronik | St. Christina

Die Warnung des Bürgermeisters

Die Staatsanwaltschaft beantragt im Fall Smarthotel Saslong die Einleitung des Hauptverfahrens gegen Ex-Bürgermeister Eugen Hofer und Bauunternehmer Alois Rabensteiner.
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Foto: salto

Entweder Moritz Demetz hat Pech oder er ist äußerst schlecht beraten.
Denn der SVP-Bürgermeister von St. Christina wiederholt seit fast einem Jahr gebetsmühlenartig zwei Dinge. Es gebe keine Unregelmäßigkeiten beim Bau des Smarthotel Saslong und demnach stünde auch der Ausweisung einer Tourismuszone rund um das Hotel nichts im Wege.  Das erklärte Demetz mehrmals im Gemeinderat, in Interviews und auch in mehreren Stellungnahmen. Meistens behauptet der Bürgermeister dazu auch noch, alle Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien archiviert worden oder werden demnächst archiviert. Zum letzten Mal im vergangenen Frühsommer im Gemeinderat.
Beide Prophezeiungen sind ordentlich in die Hose gegangen.
Die Landeskommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung hat für die von der Gemeinde durchgeboxte Bauleitplanänderung zur Tourismuszone abgelehnt. Die Landesregierung hat sich dem negativen Gutachten angeschlossen und das Erweiterungsprojekt vor wenigen Wochen versenkt.
Jetzt kommt es aber noch dicker. Auch die Ankündigung, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in einer Archivierung enden, dürften sich als falsch erweisen. Denn genau das Gegenteil ist der Fall. Staatsanwalt Giancarlo Bramante fordert die Einleitung des Hauptverfahrens gegen den ehemaligen Bürgermeister von St. Christina Eugen Hofer und den Villanderer Bauunternehmer Alois Rabensteiner.


Die Anklage

Bramante hat vor zwei Wochen den Antrag auf Einleitung des Hauptverfahrens gegen zwei der drei Angeklagten hinterlegt. Der Staatsanwalt will nur die Ermittlungen gegen Hotelbesitzer Ezio Prinoth einstellen.
Gegen Eugen Hofer und Alois Rabensteiner fährt der Staatsanwalt hingegen schweres Geschütz auf. Dem Unternehmer und früheren Bürgermeister Hofer wirft Bramante erschwerten Amtsmissbrauch (Art. 323 Stgb), sachliche Begünstigung (Art. 379 Stgb) sowie Unterlassung der Anzeige einer strafbaren Handlung durch eine Amtsperson (Art. 361 Stgb) vor. Alois Rabensteiner hingegen wird des Verbrechens der Offenbarung und Nutzung von Amtsgeheimnissen (Art. 326 Stgb) und schwerer Bauvergehen beschuldigt.
Rabensteiner, der das alte Hotel Saslong gekauft und schlüsselfertig umgebaut hat, soll laut Staatsanwaltschaft dabei mehrere Bauvergehen begangen haben. So wurden in sechs sogenannten statischen Hohlräumen widerrechtlich Zimmer eingebaut und genutzt. Zudem habe man beim Bau die zugelassene Maximalhöhe des Gebäudes deutlich überschritten und man habe einen öffentlichen Parkplatz widerrechtlich zum Privatparkplatz umgewidmet. Die Staatsanwaltschaft hat dazu ein detailliertes Gutachten eines Sachverständigen eingeholt, das noch eine Reihe weiterer Verstöße auflistet.
Noch gravierender sind aber die Vorwürfe gegen Eugen Hofer. Bramante wirft dem Unternehmer vor, in seiner Funktion als Bürgermeister von St. Christina einen fortlaufenden und erschwerten Amtsmissbrauch sowie Begünstigung begangen zu haben. Im Klartext: Hofer soll nicht nur bei  den Bausünden bewusst weggeschaut haben, sondern er soll auch aktiv dazu beigetragen haben, dass Kontrollen und Eingaben ins Leere gingen.

Erschwerter Amtsmissbrauch

Die Beweislage gegen Hofer und Rabensteiner ist dabei gravierend. Denn Eugen Hofer hat es nicht nur unterlassen, die Bauakte zu kontrollieren, er hat auch nicht reagiert, als die zuständige Gemeindetechnikerin bereits im April 2011 auf die mit Gipskarton verschlossenen Hohlräume hingewiesen hat. Giancarlo Bramante führt mehrere Episoden an, wie Hofer über Jahre hinweg jeden Hinweis auf die Bauvergehen bewusst ignoriert hat. So wurde der Bürgermeister weder nach einer detaillierten Sachverhaltsdarstellung der Anwohner im August 2013 tätig, noch nach einem weiterem Lokalaugenschein der Gemeindetechnikerin im Dezember 2013. Eine Anfrage eines oppositionellen Gemeinderatsmitgliedes im November 2013 zu den Kontrollen beantwortet Hofer kurzerhand einfach nicht. Jeder formale Rekurs wurde vom Gemeindeausschuss abgewiesen.
Die Ermittlungen lieferten aber noch weit mehr zu Tage. Durch Zeugenaussagen ist lückenlos dokumentiert, dass Eugen Hofer den Hotelbesitzer jedesmal warnte. wenn eine Kontrolle der Gemeinde anstand. So konnte Ezio Prinoth die illegalen Zimmer, die sonst vermietet wurden, schnell mit Gipskartonen verschließen.

Smarthotel Saslong: Bürgermeister warnte über Mittelsmann vor Kontrollen.

Dass Hofer durchaus bewusst war, eine Straftat zu begehen, zeigt die Vorgangsweise. Der Bürgermeister warnte den Hotelbesitzer nicht direkt, sondern über einen „Mittelsmann“. Dieser war Alois Rabensteiner. Der Bauunternehmer wird sich auch dafür vor Gericht verantworten müssen.

Die Begünstigung

Der damalige Bürgermeister von St. Christina hat sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft aber nicht nur des Amtsmissbrauchs und der Offenlegung von Amtsgeheimnissen schuldig gemacht, sondern auch der sachlichen Begünstigung.
Denn die illegalen Zimmer wurden jahrelang vermietet. Zudem hat Hofer im Hotel einen Skiverleih errichten lassen, der weder baurechtlich noch lizenzrechtlich dort angesiedelt werden durfte. Dadurch hatte der Hotelbesitzer einen finanziellen Vorteil.
In den nächsten Wochen wird der Richter für die Vorverhandlung über die Einleitung des Hauptverfahrens entscheiden. Die Beweislage ist aber so erdrückend, dass es auf jeden Fall zu einem Prozess kommen wird.
Spätestens damit muss sich Eugen Hofers Nachfolger Moritz Demetz aber eine Frage gefallen lassen.
Gehört das Wegschauen vielleicht zum Amtsverständnis der Bürgermeister von St. Christina?