Gesellschaft | Medienverantwortung

Bezahlte Medien

Die meisten LeserInnen dürften es übersehen haben. Das Kleingedruckte in der Südtiroler Tageszeitung vom 29. August. Die Tageszeitung Dolomiten hatte ganz auf eine klare Hervorhebung verzichtet. Die Anzeige der Skigesellschaft wurde dennoch als solche entlarvt und auf Facebook gepostet.
The Fountains of Za’atari
Foto: ©ar/ge kunst

Foto Luca Guadagnini

2023

„Mit uns erreichen Sie über 200.000 LeserInnen“, so preist die Südtiroler Tageszeitung um Herausgeber Arnold Triubs. Die Reichweite spricht an, am 29. August schaltet die Sextner Dolomiten AG eine Anzeige. Eine Seite lang, vierfarbig, sichtbar. Wenig sichtbar das oben rechts in Schriftgröße 10 vermerkte Feld „Bezahlte Anzeige.“ Umso sichtbarer dafür der Inhalt der Anzeige: Die wirtschaftliche Notwendigkeit des Zusammenschlusses der Skigebiete Helm und Rotwand.

2.300 Euro kostet eine Anzeige dieses Typus, laut Preisliste der Tageszeitung.
Ob die Skigesellschaft aus dem Hochpustertal diesen Betrag auf den Tisch legt, lässt die Tageszeitung offen. Aus der Anzeigenabteilung heißt es etwas verärgert: „Das geht niemanden etwas an, was der Kunde gezahlt hat.“
Auch die Tageszeitung Dolomiten verkauft gerne Anzeigen, dieselbe Geschichte, derselbe Titel „Zukunft oder Stillstand“ - bezahlt auch hier von der Sextner Dolomiten AG. Das Feld „Bezahlte Anzeige“ gibt es in der Dolomiten vom 28. August gar nicht, der Preis ist stolz und bewegt sich um die 6.000 Euro. Bereitwillig ist die Auskunft im Haus Athesia. Auf die Frage, ob das Feld "Bezahlte Anzeige" nicht hätte aufscheinen müssen, darauf weiß die Zuständige in der Abteilung keine Auskunft. Da müsse der Verkaufleiter gefragt werden, der am Nachmittag außer Haus sei.

Deutliche Sichtbarkeit
Journalistisches Feingefühl sieht wohl anders aus, Leser zu informieren, Quellenangaben explizit hervorheben ist Gesetz. Als Anzeige deutlich identifzierbar sei weder der Beitrag in der Tageszeitung, noch weniger der, in der Dolomiten. Christoph Moar von den Grünen findet das Ganze nicht lustig, und beruft sich auf das Presserecht, „eine Anzeige muss als solche bereits bei flüchtigem Blick durch Unterschiede in Layout und Schrift erkennbar sein.“ Sei nicht sofort ein Unterschied erkennbar, müsse der Beitrag als „Anzeige“ gekennzeichnet werden. „Ich brauche schon viel guten Willen, um (in der Tageszeitung) bei der Gestaltung der Seite das Wort 'Bezahlte Anzeige' zu erkennen“, schreibt Moar auf Facebook. Wie ihm dürfte es wohl den 200.000 LeserInnen der Südtiroler Tageszeitung und denen der Dolomiten gegangen sein. Wer zahlt, sagt an, oder?