Wirtschaft | Sparkasse

Bergmeisters Rettungsanker

Die Würfel sind gefallen: Die Südtiroler Sparkasse geht gegen ihre ehemaligen Verwalter vor. Doch nur falls ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unterstellt wird.

Seit Ende März ist die Entscheidung ausständig. Nun hat sie die Stiftung Sparkasse im dritten Anlauf getroffen: Limitierte Haftungsklage, lautet der Ausweg, den der Mehrheitsaktionär der Bank auf der Vollversammlung am Dienstag Abend in Sachen Haftungsklage wegen der Millionenverluste der Bank wies. Kurz vor 19 Uhr ließ der neue Stiftungs-Präsident Konrad Bergmeister die Katze aus dem Sack: Mit einem integrierenden Beschlussantrag nahm die Stiftung dem einstimmigen Beschluss des Sparkasse-Verwaltungsrates die Schärfe. Haftungsklage gegen sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrates, des Aufsichtsrats und den Generaldirektor der Sparkasse, die zwischen April 2007 und April 2014 Ämter bekleidet haben: So lautete der Vorschlag des Sparkasse-Verwaltungsrates an die Aktionärsversammlung. Ihr größter Aktionär ergänzte ihn um einen entscheidenden Punkt: Haftungsklage ja, aber nur sofern den ehemaligen Verwaltern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.  

So deutlich wurde dies im nun verabschiedeten Beschluss allerdings nicht gesagt. Das Vehikel, mit dem der neue Stiftungspräsident voraussichtlich einem Großteil der 19 betroffenen ehemaligen Verwalter den Kragen retten wird, heißt vielmehr Business Judgement Rule. Ein in der internationalen Gerichtsbarkeit gebräuchlicher Grundsatz, laut dem Verwalter nicht persönlich für Verluste haftbar gemacht werden können, die im Rahmen der normalen Geschäftsgebarung entstehen, wie Bergmeister in der Aktionärsversammlung erklärte. „Ihnen muss Vorsatz oder grob fahrlässiges Verfahren nachgewiesen werden“, so der Stiftungspräsident. In der italienischen Rechtsordnung gäbe es dagegen keine dezidierte Unterscheidung zwischen leicht und schwer fahrlässigem Verhalten.

"Wir wollten von vornherein verhindern, dass man umsonst Klagen anstrengt.“

Damit fand der größte Aktionär der Sparkasse offenbar ein elegantes Schlupfloch, um viele teure und langwierige Klagen gegen bekannte Namen der Südtiroler Wirtschaftswelt zu vermeiden. Das bestätigte Bergmeister auch auf Nachfrage von salto.bz. „Haftungsklagen kosten viel Zeit und Geld und ihr Ausgang ist ungewiss“, sagt er er. „Wir wollten von vornherein verhindern, dass man umsonst Klagen anstrengt.“ Und damit auch einen Rechtskrieg zwischen der Bank und ihren ehemaligen Verwaltern vermeidet, der infolge der bereits angekündigten Gegenklagen von ehemaligen VerwaltungsrätInnen wie Maria Niederstätter absehbar war. „Es war keine leichte Entscheidung“, erklärte Konrad Bergmeister. „Doch unsere wichtigste Aufgabe ist jetzt, das Vertrauen wiederzugewinnen, das der bedeutendste Wert einer Bank ist.“

In der Vollversammlung stieß die diplomatische Lösung der Stiftung keinesfalls auf  ungeteilte Zustimmung. In teils emotionalen Stellungnahmen machten die Kleinaktionäre einmal mehr ihrer Enttäuschung über die Verluste der vergangenen Jahre Luft. Der Stiftung wurde unterstellt, mit ihrem Beschlussantrag unterlassene Kontrollen und Ineffizienz ungestraft durchgehen zu lassen. „In all den Gremien saßen Fachleute, müssen die tatsächlich etwas stehlen, um für Fehler zur Verantwortung gezogen zu werden“, erklärte einer der Redner. Immer wieder wurde aber auch die Frage aufgeworfen, warum die Stiftung in der Vergangenheit ihre Kontrolle nicht wahrgenommen hat. „Sie hat ein Missmanagement, das über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, andauerte, dahinschleifen lassen und ihre Kontrollfunktion nicht ausgeübt“, kritisierte ein Aktionär. Enttäuscht auch Kleinaktionärs-Vertreter Carmelo Cutrupi von der Vereinigung Sette Api. „Mit diesem Zusatz können zahlreiche Vergehen wie unterlassene Kontrolle nicht mehr geltend gemacht werden“, erklärte er am Ende der Aktionärsversammlung. „Zumindest hätte die Stiftung den Anstand haben können, diesen Schritt vorab anzukündigen statt nun alle Kleinaktionäre damit zu überraschen, die fast alles verloren haben.“

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Sigmund Kripp Mi., 27.07.2016 - 06:55

Also ich denke, es wäre gut, wenn sich die Herren des alten Vorstandes jetzt einen sehr guten Anwalt suchen!! (ich glaube, es gibt da einen, der sich in der Materie zumindest gut auskennt...)

Mi., 27.07.2016 - 06:55 Permalink
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Elisabeth Ladinser Mi., 27.07.2016 - 09:41

Die Gretchenfrage ist, wer darüber entscheidet, ob grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz vorliegen oder nicht ..... das wäre die eigentliche Aufgabe der Gerichte!
Alles andere ist Kosmetik!

Mi., 27.07.2016 - 09:41 Permalink