Gesellschaft | Fremdbetreuung verhaltensauffälliger Jugendlicher

Jugendgericht: "Entscheidend ist das Wohl des Kindes"

Ab wann verlieren Eltern problematischer Kinder das Recht zu entscheiden, was das Beste für das Wohl ihres Kindes ist? Antworten von der Präsidentin des Jugendgerichts Bozens Brunhilde Platzer.

Pius Leitner nennt es Kindesentzug, in der Fachsprache wird von Fremdunterbringung gesprochen. Tatsache ist, dass der Fall eines 13-jährigen Buben Fragen aufwirft, der gegen das Einverständnis seiner Eltern in einer fast 400 Kilometer entfernten therapeutischen Wohngemeinschaft untergebracht wurde. Einige davon will der Freiheitliche Fraktionssprecher Pius Leitner in einer Anfrage an Landtagspräsident Thomas Widmann beantwortet haben. Andere klärt die Präsidentin des Jugendgerichts Bozen Brunhilde Platzer.

250 Fälle verhaltensauffälliger Jugendliche landen im Schnitt alljährlich auf ihrem Schreibtisch. „Meistens haben die Betroffenen zu dem Zeitpunkt schon einen längeren Prozess hinter sich“, sagt Platzer. Denn Meldungen über Verhaltensauffälligkeiten von Seiten der Schulen gehen zuerst einmal an die Staatsanwaltschaft, die mit Hilfe der Sozialdienste eine Erstüberprüfung macht. „Viele Fälle enden schon in dem Stadium, weil unterstützende Projekte, die durch die Intervention des Sozialdienstes in die Wege geleitet werden, absolut ausreichen“, sagt die Präsidentin des Jugendgerichtes.

Ist dies nicht der Fall, stellt die Staatanwaltschaft einen Antrag an das Jugendgericht. Auch dann würden den Eltern vorerst einmal begleitende Maßnahmen nahe gelegt: von Hausaufgabenhilfen und Nachmittagsbetreuung über psychologische Begleitung bis hin zu erziehungsunterstützenden Maßnahmen. Wenn auch dadurch keine Besserung eintritt, werde als ulmtima ratio eine Fremdunterbringung beschlossen. Dass diese vielfach auch außerhalb der Provinz erfolgt, habe sich in manchen Fälle als durchaus positiv erwiesen. „Denn vielfach schaffen es die Jugendlichen dann aus Gruppen herauszukommen, die einen schädlichen Einfluss auf sie haben, und ab und zu kann auch die Distanz zum Elternhaus hilfreich sein.“ Allerdings würden in allen Fällen von Fremdunterbringung immer auch die Eltern und Jugendlichen selbst angehört, sagt Platzer. „Und die Fälle, in denen wir gegen das Einverständnis der Eltern handeln,  sind die Ausnahme.“

Dass der Fall der Bozner Familie, deren Sohn in Forlì untergebracht wurde, dazu zählt, bestreitet Platzer nicht. „Die Eltern waren zwar nicht prinzipiell gegen eine Fremdunterbringung, doch ihr Wunsch ging klar in die Richtung, dass diese in der Nähe liegen soll.“ Allerdings sei man zum Schluss gekommen, dass es angesichts der Probleme des Jungen wichtiger sei, eine Einrichtung zu finden, die spezifisch auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist. Doch gibt es in Südtirol tatsächlich keine Struktur, die den Bedürfnissen eines hyperaktiven Kindes gerecht wird? Prinzipiell schon, meint die Präsidentin des Jugendgerichts. „Doch vielfach ist auch das Alter entscheidend, und es kann sein, dass es zum dem Zeitpunkt keine Gruppe in der geeigneten Altersklasse gab.“  Die Bewertung, was für das Wohl des Kindes am geeigneten ist, werde in jedem Fall vom Sozialdienst und der Fachambulanz für Kinder- und Jugendpsychiatrie getroffen. „Und laut meinen Informationen hat sie in diesem Fall, in dem das ersthafte Risiko einer Selbst- und Fremdgefährdung vorlag, bereits positive Resultate gezeigt.“

Doch warum dürfen Eltern, die sich nichts zuschulden kommen haben lassen, außer wie es laut Platzer in den meisten dieser Fälle üblich ist „überfordert zu sein“, ihr Kind nur drei Mal in sieben Monaten unter Aufsicht eines Betreuers sehen?  „Damit möchte man in sehr problematischen Fällen vor allem vermeiden, dass es eine negative oder konträre Beeinflussung der Jugendlichen durch die Eltern gibt“, sagt Brunhilde Platzer. So hart die Maßnahmen auch wirken mögen,  die Resultate der Fremdbetreuung sind laut den Erfahrungen des Jugendgerichtes in vielen Fällen positiv. „Das ist auch das Erbauliche“, sagt Präsidentin Platzer, „sonst könnten wie unsere Arbeit gar nicht machen.“

 

 

 

Bild
Profil für Benutzer Roland Albertini
Roland Albertini Di., 21.01.2014 - 20:15

Sie glauben wohl selbst nicht den Mist den Sie von sich geben!
Ich habe Ihr Verhalten und jenes des hiesigen Jugendgerichts selbst erlebt: arrogant, präpotent und von sadistisch veranlagten Sozialhelfern geleitet!
Von Neuropsychiater ohne Doktortitel gar nicht zu sprechen ....

Di., 21.01.2014 - 20:15 Permalink
Bild
Profil für Benutzer wilfried baumgartner
wilfried baumgartner Mi., 22.01.2014 - 18:49

Von Entfremdung haben diese Herrschaften noch nie etwas gehört oder ??
Weshalb darf ein Kind nicht Kind sein ??
Wer entscheidet ob ein Kind überaktiv ist ??
Wer nimmt sich das Recht Kinder als überaktiv zu beurteilen ??
Welcher eingebildete und selbsternannte Kinderpsychiater oder Paranoia Spinner nimmt sich das Recht Kinder von seinen Eltern zu entfernen ????
Zum Wohle des Kindes ???
Wohl eher um seinen erfundenen Berufsstand abzusichern !!!!
Auch mir wurde vor Jahren mein Sohn weggenommen, hyperaktiv, sozial gestört, auffällig, nicht anpassungsfähig so die Diagnose von einem Piffke Arzt der keine Zulassung hatte !!!!
Klar soweit !!!!

Mi., 22.01.2014 - 18:49 Permalink
Bild
Profil für Benutzer a vegele
a vegele Mo., 27.01.2014 - 09:13

ich kenne Ihre Geschichte nicht und möchte Sie auch nicht persönlich angreifen. Ich glaube mir vorstellen zu können wie schwer es sein muss, wenn das eigene Kind fremduntergebracht wird. Diesen Schmerz will ich nicht bagatellisieren. Aber trotzdem möchte ich versuchen auf einige Ihrer Fragen, auf Ihre Stellungnahmen zu antworten.
Der Hintergedanke der Arbeit von Sozialassistenten, Jugendgericht und Psychiater ist eigentlich genau der: ein Kind sollte Kind sein dürfen.
Manchmal jedoch kann es das nicht, muss schon in jungen Jahren sehr viel Leid erfahren und genau dort greift der Sozialdienst ein: wo Kinder geschützt werden müssen, in ihrem Kindsein.
Manchmal müssen sie vor gewalttätigen Eltern geschützt werden (dort wird die Arbeit des Sozialassistenten, Jugendgerichtes,... meistens gelobt), manchmal vor negativen Einflüssen von Gruppen von Gleichaltrigen, manchmal vor Nachbarn. Oft sind Eltern eben nicht in der Lage ihre Kinder ausreichend zu schützen, so sehr sie das auch möchten.
Auch Kindern die an ADHS leiden (was natürlich nicht Schuld der Eltern ist) geht es nicht gut, sie sind überfordert, nervös, tun sich schwer dem Unterricht zu folgen oder den richtigen Umgang mit Gleichaltrigen zu finden. Sie können aber durch spezielle Förderung und Behandlung in der Schule, durch richtigen Umgang mit ihrer Hyperaktivität auch eine positive Entwicklung vorweisen. Dadurch kann ihnen Leid erspart werden, das sie durch ungerechte Behandlung in der Schule, durch Ausgrenzung und durch Schuldzuweisung erleben würden.
ADHS ist eine anerkannte Krankheit und genauso wie man Diabetes nachweisen kann, kann man auch ADHS nachweisen. Natürlich ist das Testverfahren komplexer, es ist aber international anerkannt. Sie können gern im Internet nach Erklärungen suchen.
Selbsternannte Kinderpsychiater dürfen diesen Test natürlich nicht durchführen, genauso wenig wie sie irgendwelche Gutachten verfassen dürfen. Auch Neuropsychiater ohne Doktortitel dürfen das natürlich nicht. Ich bin mir jedoch sicher, dass das Jugendgericht in Südtirol die Psychiater, von denen sie die Gutachten bekommen, kennen.
Herr Albertini, das Jugendgericht wird weder von Sozialhelfern noch von Sozialassistenten geleitet, sondern von Richtern und Staatsanwälten.
Leider ist kein System perfekt. Es wird überall auf der Welt auch Psychiater geben die weniger kompetent als andere sind, genauso wie Jugendrichter, Staatsanwälte und Sozialassistenten. Die Perfektion gibt es bei von menschen ausgeübten Berufen nicht und das ist auch gut so. Dass diese Berufsgruppen aber, auch durch die Zusammenarbeit und gegenseitige Kontrolle (die in solchen Fällen immer stattfindet!!!), versuchen das Beste im Sinne des Kindes zu tun, davon bin ich überzeugt. Dass das nicht immer das Beste auch für die Eltern ist, diesen Kompromiss müssen sie eingehen. Zum Wohl des Kindes.

Mo., 27.01.2014 - 09:13 Permalink
Bild
Profil für Benutzer Roland Albertini
Roland Albertini Mo., 27.01.2014 - 14:31

Wenn ich etwas kommentiere, dann mit handfestem Hintergrund!
Ich rede nicht, nur um Lärm zu machen oder weil ich nicht weiß was tun! Du hingegen, Vegele, träum weiter und hab somit deinen Frieden!
Am Jugendgericht wurden Gutachten verfasst von einem Jugendpsychiater der seinen Doktor erfunden hat: nach Anzeige an die NAS von Trient ist dies aufgeflogen!!
und in Bezug auf Sozialhelfer (im Bereich der Minderjährigen): diese sind meist jung +unerfahren, arrogant und präpotent! Wollen kommandieren und hinterfotzig bis zum gehtnichtmehr! Heucheln Zuvorkommenheit, Interesse und Verantwortung, in Wirklichkeit schreiben sie falsche und verlogene Berichte!
Ich habe von verschieden dieser Sozialhelfer/innen Berichte gelesen: phantasielos und verlogen! Schreiben fast immer den selben Mist und die Staatsanwaltschaft prüft wenig oder gar nicht. Also gilt das, was diese Persönchen schreiben!!
UND DASS hinter dem Kindesentzug Massen und horrende Summen Geld fließen, das ist wohl nichts Neues! Italienweit über 2 Milliarden Euro! Dass es da sehr oft nicht mit rechten Dingen zugeht ist dann wohl auch klar!
Oder hat Vegele Zweifel?
Dann tust mir Leid denn NAIV sein ist wohl eine deiner Charaktereigenschaften!!!

Mo., 27.01.2014 - 14:31 Permalink
Bild
Profil für Benutzer a vegele
a vegele Mo., 27.01.2014 - 14:49

Antwort auf von Roland Albertini

ok, ich habe verstanden, dass ich an ihrer gefestigte Meinung wohl nichts mehr ändern kann.
Das mit dem Jugendpsychiater wusste ich nicht, da haben Sie recht.

Jedoch eines können Sie mir nicht vorwerfen: ich bin weder naiv noch schreibe ich von etwas wovon ich keine Ahnung habe.
Im Gegenteil. Ich habe auch sehr viele Berichte von Sozialassistenten an das Jugendgericht gelesen und weiß wie die Prozedur abläuft. Und wie viele Leute in so einem Fall mitdenken und die Berichte kontrollieren.

Schade, dass Sie die Menschlichkeit hier nicht mehr sehen können, alle in einen Topf werfen und ihren Frust verallgemeinern. Wirklich Schade für Sie!

Mo., 27.01.2014 - 14:49 Permalink
Bild
Profil für Benutzer Roland Albertini
Roland Albertini Mo., 27.01.2014 - 18:56

Ich erwähnte es ja schon: träum weiter!
Geh in die Kirche und bete!
Und dass man diesen Minderjährigen Psychopharmaka verabreicht, weil sie traurig sind weil von ihren Eltern fern ....
auch noch nie was davon gehört, gelle?
Träum weiter Vögele, träum weiter und flieg in den Sommer, Vögele!

Mo., 27.01.2014 - 18:56 Permalink
Bild
Profil für Benutzer Forum Kinderrechte
Forum Kinderrechte Do., 13.03.2014 - 22:46

Petition: Stopp dem Kindesentzug und der Willkür am Jugendgericht

Uns ist dieses Thema sehr wichtig, und mit eurer Hilfe können wir wirklich etwas bewegen! Jede Unterschrift bringt uns unserem Ziel näher. Könnt ihr uns helfen und unsere Petition unterzeichnen und weiterleiten?

Hier könnt ihr mehr erfahren und auch direkt unterschreiben:
http://www.avaaz.org/de/petition/Politik_Medien_Oeffentlichkeit_Stop_de…

In letzter Zeit häufen sich die Klagen darüber, dass Kinder aus Familien in ungerechtfertigter Weise herausgenommen werden. Kritisiert wird vor allem, dass es meist nicht um den Schutz der Kinder vor Missbrauch oder Vernachlässigung geht, sondern dass es eklatante Fehler im System gibt.

Diesbezüglich scheinen die zuständigen Sozialdienste nicht vorbereitet oder überfordert zu sein, während psychiatrische Gutachten der objektiven Wahrheit oft nicht Rechnung tragen.

Es steht auch der Vorwurf im Raum, dass die in der Ära des Faschismus eingerichteten Jugendgerichte nicht mehr der aktuellen Herausforderung entsprechen und Verfassungsgrundsätze wie den gerechten Prozess und die Möglichkeit des Widerspruchs ignorieren. Es ist sicher so, dass in gewissen Fällen Eltern ihre Kinder misshandeln oder verwahrlosen lassen, was eine Trennung und folgende Betreuung durch die öffentliche Hand bedingt;
gleichwohl beruht eine Trennung nicht selten auf subjektiver Wahrnehmung und zum Schaden der Kinder.

Es wird leider gerne vergessen, dass die Familie die natürliche Grundeinheit (die Keimzelle) der Gesellschaft ist und als solche einen verfassungsrechtlichen Schutz genießt.
Unterstütze auch du diese Forderung - zum Schutz der Kinder! Unserer Kinder! Auch deiner! Auch dich und deine Kinder, Enkelkinder, Ziehkinder, Patenkinder kann das System treffen!

Bitte leitet den Link zur Petition nach dem Unterschreiben auch an eure Freunde weiter.

Herzlichen Dank,Forum Kinderrechte.

Do., 13.03.2014 - 22:46 Permalink

Hab diese Petition schon vor einiger Zeit gelesen.
Bevor ich unterschreibe, will ich wissen, wer dahintersteckt. Kannst mich ja mal kontaktieren unter: [email protected]
Jedenfalls hast die ganze Sache meines Erachtens falsch angepackt. Nicht umsonst hast nur 8 Unterschriften!
Wenn hinter der Sache Seriosität steckt, dann bin ich dabei. Ich bring jedenfalls auch eine Menge Unterschriften, denn ich habe viel Kontakt mit Eltern, die solche Umstände erlebt haben und alle sind mit Jugendgericht unzufrieden!
Jedenfalls zuerst eine Kontaktaufnahme per E-Mail und Angabe einer Telefonnummer.
Ich hab schon so einiges miterlebt. Bin da inzwischen ein wenig misstrauisch geworden!!
Also wenn Interesse herrscht, dann melden :)

Do., 13.03.2014 - 22:58 Permalink
Bild
Profil für Benutzer walter pfraumer
walter pfraumer Sa., 25.02.2017 - 05:25

Herr Robert Albertini hat meine volle Unterstützung,für seine Aussage.Mein Sohn ist jetzt 12 Jahre alt.Seine Mutter ist im Jahre2014 an Krebs gestorben.Von Seiten dem Sozialamt,werden mir nur Steine in den Weg gelegt(sehr grosse Steine).Und mein Sohn muss darunter leiden.

Sa., 25.02.2017 - 05:25 Permalink