Gesellschaft | Lehrberufe

Pferdefachmann bzw. Pferdefachfrau als neuer Lehrberuf

Die Landesregierung hat vor kurzem den Lehrberuf „Pferdefachfrau/Pferdefachmann“ eingeführt. Pferde haltende Betriebe in Südtirol können somit Lehrlinge einstellen; der theoretische Teil der Ausbildung findet in Bayern an der Staatlichen Berufsschule München-Land statt.
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Foto: Loacker

Bereits Ende des letzten Jahres konnte die Landesverwaltung die Verhandlungen mit der Regierung von Oberbayern abschließen, die es jungen Südtirolern und Südtirolerinnen in Zukunft ermöglichen, den theoretischen Teil der Ausbildung im Bereich Pferdewirtschaft (Fachrichtung Pferdehaltung und Service) an der Staatlichen Berufsschule München-Land zu absolvieren. Dem damaligen Landesrat Hans Berger war es ein großes Anliegen, das Berufsbild des Pferdefachmanns bzw. der Pferdefachfrau einzuführen, und er hat mehrere Versuche unternommen, eine Ausbildung in diesem Bereich zu gewährleisten.

Im Laufe des heurigen Jahres haben dann der Südtiroler Bauernbund, der Hoteliers- und Gastwirteverband, der Handels- und Dienstleistungsverband sowie die Fachgewerkschaften ein Landesabkommen ausgearbeitet, welches den neuen Lehrberuf regelt, und die Abteilung für Land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung des Landes hat zusammen mit dem Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung die Bildungsordnung erstellt. Damit können Interessierte bereits im kommenden Herbst mit der auf drei Jahre angelegte Lehrlingsausbildung beginnen.

„Besonders freut es mich, dass es uns gelungen ist, dieses neue und interessante Angebot zusammen mit unseren Nachbarn in Bayern zu organisieren“, meint dazu Landeshauptmann Luis Durnwalder, der seit dem Austritt von Landesrat Berger aus der Landesregierung auch für die Bereiche Landwirtschaft sowie land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung zuständig ist, „wir können auf diese Weise nicht nur von der langen Erfahrung und hohen Kompetenz der dortigen Bildungseinrichtungen profitieren, sondern geben unseren Jugendlichen auch die Chance, Erfahrungen im Ausland zu sammeln und Einblick in eine andere Arbeits- und Schulwelt zu erhalten.“

Zur dreijährigen Lehrausbildung zugelassen sind Jugendliche, die zwischen 15 und 24 Jahre (24 und 365 Tage) alt sind. Minderjährige müssen außerdem den Mittelschulabschluss vorweisen. Interesse und Erfahrung mit dem Umgang mit Pferden werden ebenfalls vorausgesetzt.

Betriebe, die Lehrlinge einstellen möchten, müssen ins Handelsregister oder in eine Berufskammer eingetragen sein. Zudem ist der Besuch eines Kurses für Lehrlingsausbilder/-innen oder die Beantragung des entsprechenden Bildungsguthabens erforderlich.

„Viele junge Pferdenarren träumen wohl davon, ihr Hobby zum Beruf zu machen. Die Ausbildung zur Pferdefachfrau oder zum Pferdefachmann ist aber sehr anspruchsvoll und verlangt einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Lebewesen Pferd“, erklärt Stefan Walder, Direktor der Abteilung Land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung. „Neben dem fachlichen Wissen sind vor allem Kompetenzen in Beratung, Kommunikation, Teamfähigkeit, Urteilsvermögen und Außendarstellung sehr wichtig. Zuverlässigkeit, die Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten und eine gute körperliche Fitness werden vorausgesetzt“, so Walder.

Cäcilia Baumgartner, Direktorin des Amtes für Lehrlingswesen und Meisterausbildung, führt ergänzend noch an: „Sobald der Arbeitgeber das Lehrverhältnis telematisch an die Abteilung Arbeit gemeldet hat, schreibt das Amt für Lehrlingswesen den Lehrling in die Schule in Deutschland ein. Die Kosten für den Schulbesuch, den Heimplatz in München sowie die Fahrtkosten übernimmt das Land.“

Genauere Auskünfte erteilen das Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung (Dantestraße 11 in Bozen, Tel. 0471 416984, E-Mail: [email protected]) oder die Dienststelle für Bergbauernberatung (Brennerstrasse 6 in Bozen, Tel. 0471 415013, E-Mail: [email protected]).