Chronicle | Kirche und Missbrauch

Diözese Bozen Brixen zu Strafzahlung verurteilt

Nach 10 Jahren kommt nun doch noch eine Art Schuldspruch: die Diözese Bozen Brixen muss 700.000 Euro Schadenersatz im Fall Don Carli zahlen.
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Foto: Martina Zanin/Foto Forum

„Eigenartig“, findet Martin Pezzei, Pressesprecher der Diözese Bozen-Brixen das Urteil des Landesgerichts Bozen. „Wir sind überrascht und enttäuscht, dass jemand der strafrechtlich weder angeklagt noch verurteilt wurde, im Zivilprozess zur Zahlung einer Strafe verurteilt werden kann.“ In der Folge des Strafprozesses gegen Giorgio Carli hat das Landesgericht Bozen mit Teilurteil vom 21. August 2013 zivilrechtlich entschieden, dass nicht nur Giorgio Carli sondern auch die Pfarrei San Pio X. und die Diözese Bozen-Brixen zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt werden. Auf 700.000, schreibt der Alto Adige, wurde die Summe festgesetzt, wovon 500.000 dem damals minderjährigen Mädchen und je 100.000 seinen Eltern zugesprochen werden sollen.

Im Jahr 2003 wurde Giorgio Carli, der damals als Kaplan der Pfarre San Pio X. in der Bozner Reschenstraße tätig war, wegen Missbrauchs an einem minderjährigen Pfarrgemeindemitglied verhaftet. Fünf Jahre lang soll Carli das Opfer missbraucht haben, als das Mädchen 9 bis 14 Jahre war. Carli wurde in der Folge freigesprochen, auch weil das Mädchen erst als junge Frau im Rahmen den Vorfall im Rahmen einer Therapie zur Sprache und vor Gericht brachte. Nach dem Freispruch gab es jedoch einen Berufungsprozess und einen Schuldspruch von siebeneinhalb Jahren. Dieser wurde jedoch 2009 vom Kassationsgericht aufgehoben. Carli, der stets seine Unschuld beteuerte, ist heute als Seelsorger in Sterzing tätig.

„Nun werden wir den Urteilsspruch mit unseren Anwälten prüfen“, sagt Martin Pezzei von der Diözese Bozen-Brixen. „Es ist der erste dieser Art, der auf uns zukommt.“ Und wohl auch das erste Gerichtsurteil italienweit, das einem Missbrauchsopfer eine derart hohe Schadensersatzzahlung zubilligt, trotz nicht erfolgtem Schuldspruch.

 

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gorgias Wed, 08/28/2013 - 04:01

sind unabhängig voneinander zu betrachten. So kann es sein dass strafrechtlich eine Tat verjährt ist, zivilrechtlich aber nicht.
Somit brauch man hier die Tatsache, dass eine Schadensersatzzahlung zugebilligt wurde trotz nicht erfolgtem Schuldspruch, als nichts besonderes darzustellen.
Zumindest um eines brauchen wir uns keine Sorgen machen, und zwar dass Don Carli auf Grund vom Geldmangel sich keine gute Rechtsvertretung leisten konnte.

Wed, 08/28/2013 - 04:01 Permalink
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laurin B. Wed, 08/28/2013 - 09:05

ich will dass das verfahren don carli noch einemal aufgerollt und zwar sofort und das von vorne und nicht von hinten.
Bernhard

Wed, 08/28/2013 - 09:05 Permalink
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francesca de angeli Wed, 08/28/2013 - 09:30

ich finde den artikel etwas misleading, meines wissens nach wurde don carli nicht im substantiellen sinne freigesprochen sondern das kassationsgericht hat die straftat als verjährt erklärt und bestimtm dass zivilrechtlich ein schadensersatz geschuldet ist. daher stimme ich mit gorgias überein.

Wed, 08/28/2013 - 09:30 Permalink
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laurin B. Thu, 08/29/2013 - 09:09

Geld stinkt nicht, die ganze Geschichte aber schon.

Thu, 08/29/2013 - 09:09 Permalink