Politica | Konzessionen

Ein Word-Dokument und seine Folgen

"Die ursprüngliche Version der Umweltpläne der SEL AG ist nun verfügbar", so LR Theiner. "Die ursprünglichen Pläne gibt es nicht", stellen die Eisackwerke klar.

"Die ursprüngliche Version der Umweltpläne der SEL AG gibt es nicht." Mit dieser Ansage setzt die Eisackwerk GmbH ihren Kampf um das Kraftwerk St. Anton fort. Der Anlass: Energielandesrat Richard Theiner hatte kürzlich in der Antwort auf eine Anfrage der Grünen bekräftigt, dass das Original der nachträglich manipulierten Umweltpläne der SEL AG nun verfügbar sei. Auf dieser Grundlage könne man nun zu einer Neuüberprüfung der Gesuche für die umstrittenen Kraftwerkskonzessionen schreiten.

Doch die vermeintliche Originalversion sei nicht mehr als ein Word-Dokument, das nun plötzlich auf dem Computer von Maximilian Rainer aufgetaucht ist, erklärte die Eisackwerk GmbH am Freitag bei einer Pressekonferenz. Für Eisackwerk-Inhaber Hellmuth Frasnelli gibt es keine Beweise dafür, dass es jenes Dokument ist, das der Provinz bei der Neuvergabe der Konzession für das Kraftwerk St. Anton im Jahr 2006 präsentiert wurde. Ein vorläufiger Entwurf sei es, mehr nicht.

Die Konzession war damals an die SE Hydropower, Tochterunternehmen der SEL AG, vergeben worden. Unrechtmäßig, wie im Urteil vom 28. Februar 2013 rechtskräftig nachgewiesen wurde. Die Provinz sei von Seiten der SEL laut Zeugenaussagen "hinter's Licht geführt" und betrogen worden, rief die Eisackwerk Gmbh in Erinnerung. Wie Frasnelli erneut unterstrich, hätte sein Unternehmen als Sieger aus dem Wettbewerb hervorgehen müssen, da das Eisackwerk-Projekt vom Amt für Stromversorgung eine bessere Bewertung erhalten habe.

Dass nun auf Grundlage der "ursprünglichen Version der Umweltpläne" eine Neuüberprüfung der Gesuche für die Konzessionsvergabe stattfinden soll, zeugt für die Eisackwerke von einem "kühnen Umgang mit Prozessakten und den Ergebnissen eines Strafurteils, den wir nicht hinnehmen werden". Denn mache das Vorgehen Schule, dass ein Wettbewerbsteilnehmer, der nachweislich ein Verbrechen begangen hat, wiederholt an derselben Vergabe teilnehmen kann, so steige das Risiko zukünftiger Missbräuche bedenklich an.