Economia | Stadtgestaltung

Strafen für Bozner Bauruinen geplant

Urbanistikstadträtin Maria Chiara Pasquali will etwas gegen jene Bauherren unternehmen, die ihre Baustellen ewig nicht weiterbringen: Sie sollen gesalzene 0,5% der Baukosten für jeden überschrittenen Monat an Strafe zahlen.

In der Stadt Bozen gibt es einige von ihnen: Bauruinen, die mit trostlos halbfertigem Mauerwerk in den Himmel ragen, zumeist in einer Baugrube stehend mit ringsherum brachliegendem Bauland. Sie sind nicht nur ein störender Schandfleck im Stadtbild, sondern auch gefährliches Gelände, da meist ungesichert und zugänglich für alle, die es wollen.

salto.bz hat in zwei Bildgalerien einige dieser Beispiele eindrucksvoll festgehalten. So wie die skelettartige Villa Gostner am Bozner Guntschnahang oder die verschiedenen Großbauten des Unternehmers Pietro Tosolini, der in mehreren Bozner Stadtteilen seine Pfründe aufschlug. "Hier handelt es sich um ganz klare Preisspekulation," kommentiert Margot Wittig von der Südtiroler Architekturstiftung die Bauruinen. "Günstig erworbene Baugründe, die unterschiedlich lange so belassen werden, dann wird eine Planung gemacht, um wiederum zu einem guten Zeitpunkt zu bauen." Gerade so wie es den Bauherren in den Zeitplan passt. "Leider haben diese Großunternehmer auch keinerlei Bedenken und mit den derzeitigen Gesetzen schon gar nicht den Druck der öffentlichen Hand, diese Bauten zu vollenden." Das wird erst dann gemacht, sobald die Immobilienpreise wieder anziehen. Der Bauunternehmer selbst sieht das Ganze naturgemäß von seinem wirtschaftlichen Standpunkt, doch sollte die Stadtverwaltung doch Rahmenbedingungen vorgeben, damit nicht auch noch für die Gemeinschaft ein Schaden entsteht.

"Auf diese Weise bleibt auch rings um die Baustelle alles stehen, wenn es sich beispielsweise um ein Wohnkondominium in Firmian handelt," führt Wittig den Faden weiter. Wie Gemeinschaftseinrichtungen, die in der Bauzone noch zu verwirklichen wären.

Nun will Stadträtin Maria Chiara Pasquali etwas gegen diese ewigen Bauruinen unternehmen. Mit einer Änderung am Landesraumordnungsgesetz soll die Dauer der effektiven Bautätigkeit reduziert werden. Bisher konnten Bauherren nach sechs Jahren ein zweites Mal um dieselbe Baukonzession ansuchen, diese Möglichkeit sollte gestrichen werden. 

Auch eine Strafe soll für die Bausäumigen fällig werden: Nach Ablauf der Baubewilligung (geplant sind 6 Jahre + 2 Jahre Aufschub) müsse der Bau äußerlich fertig sein, Fassade, Dach und Außengestaltung abgeschlossen sein. Ansonsten wird eine Geldstrafe fällig: "0,5 Prozent der Baukosten pro Monat" schlägt Stadträtin Pasquali vor. "Das ist ganz schön gesalzen", kommentiert Margot Wittig. "Aber es handelt sich schließlich nur um einen Vorschlag und wir wollen doch mal sehen, was daraus wird." 

Denn die Änderung am Raumordnungsgesetz muss schließlich erst noch durchgeführt werden. Dann hätte die Stadtgemeinde eine Handhabe gegen die Baurinen in der Stadt.