Politics | Landesregierung

Fahrerin des Vertrauens

Der Fahrtdienst des Landes wird neu geregelt. Der Fahrer oder die Fahrerin werden in Zukunft zum Stab des Landesrates gehören und sollen von diesem direkt berufen werden.
Dienstwagen
Foto: upi
Seit vielen Jahren ist es ein Problemfeld: Der Fahrdienst des Landes. „Es ist ein Bereich, der allein aus arbeitsrechtlichen Gründen schwierig ist“, sagt einer, der sich mit der Materie lange Zeit beschäftigt hat, „dazu kommt die Tatsache, dass man als Chauffeur eines Mitglieds der Landesregierung einen Job zu erledigen hat, der in einem durchaus sensiblen Bereich liegt“.
Jetzt soll dieser Bereich völlig neu geregelt werden. Nach Informationen von Salto.bz wird sich die Landesregierung in den nächsten Wochen mit einem Gesetzesvorschlag befassen, der einer völligen Neuregelung dieses Bereichs gleichkommt.
Denn in Zukunft sollen die Mitglieder der Landesregierung die Möglichkeit haben, ihre Fahrer oder Fahrerinnen direkt berufen zu können.
 

Der Fuhrpark

 
Der Landesregierung stehen zehn Dienstwagen zur Verfügung (6 VW Passat, 3 Alfa Giulia und 1 Hyundai Nexo). Alle Fahrzeuge wurden vom Ökonomat über Langzeitmietverträge angeschafft.
Der Hyundai Nexo mit Wasserstoff-Antrieb ist der Dienstwagen des Landeshauptmannes. Arno Kompatscher, der auf Nachhaltigkeit Wert legt, hat sich bewusst für dieses umweltfreundliche und (fast) emissionlose Fahrzeug entschieden.
Weil solche Autos aber eine begrenzte Reichweite haben und etwa ein Fahrt von Bozen nach Wien und zurück schwierig wird, steht in der Zentralgarage des Landes auch eine klassische Limousine. Hier greift man auf eine staatliche Bestimmung zurück. Seit einigen Jahren werde große Autos, die von der Finanzwache bzw. vom Zoll beschlagnahmt wurden, den öffentlichen Verwaltungen kostenlos als Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Eines dieser Autos wurde auf Anfrage auch dem Südtiroler Landeshauptmann zugeteilt.
 
 
Derzeit stehen insgesamt 14 Fahrerinnen und Fahrer im Landesdienst. Mit einem Beschluss der Landesregierung wurden Ende 2019 die Chauffeure ab dem 1. Februar 2020, dem Stellenplan der einzelnen Ressorts zugeordnet. Entsprechend wurden neun Fahrer den einzelnen Landesregierungsmitgliedern zugeteilt und fahren vordergründig für denselben Landesrat.
 

Die Mietwagen

 
Dazu wurde festgelegt: Sollte keine Dienstwagen/Fahrer zur Verfügung stehen, fahren die Landesregierungsmitglieder mit dem eigenen Fahrzeug, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem Mietwagendienst mit Fahrer.
Dazu schließt das Ökonomat des Landes jährlich einen Vertrag mit einem Mietwagenverleih ab. Der Zuschlag wurde für das Jahr 2021 dem „Konsortium der Südtiroler Mietwagenunternehmer“ (KSM) erteilt. Anfragen um Bereitstellung eines Mietwagens mit Fahrer werden vom Ökonomat nur dann berücksichtigt, wenn eine interne Ressourcenanfrage ergeben hat, dass keine Fahrer aus anderen Ressorts verfügbar sind und der zugewiesene Fahrer krank oder im Urlaub oder Zeitausgleich ist.
 
 
In einer Landtagsanfrage werden die Kosten für diesen Mietwagendienst offengelegt.
Im Jahr 2020 führten private Unternehmen insgesamt 52 Fahrten für die Mitglieder der Landesregierung durch, insgesamt 15.321 km zum Preis von 17.168,27 Euro (inkl. MwSt.). 2021 (Stand Ende August) führten private Unternehmen insgesamt 68 Fahrten für die Mitglieder der Landesregierung durch, insgesamt 16.252 km zum Preis von 18.952,64 Euro (inkl. MwSt.).
 

Die Entlohnung

 
Schwierig ist vor allem die wirtschaftliche und arbeitsrechtliche Behandlung der Fahrerinnen und Fahrer. Der Job verlangt extreme zeitliche Flexibilität und Arbeitszeiten, die weit über die normalen Bürostunden hinausgehen. Gleichzeitig gibt es aber gesetzliche Vorschriften, dass ein Fahrer nur eine gewisse Zeitspanne im Dienst sein darf, auch wenn er oder sie nur warten.
Die wirtschaftliche Behandlung eines Fahrers ist personenbezogen und setzt sich aus der Gehaltsklasse, Prämien und den Überstunden zusammen. Der bereichsübergreifende Kollektivvertrag sieht die Gewährung einer Risikozulage für Fahrer in der Höhe von nicht mehr als 20% des monatlichen Anfangsgehaltes der 4. Funktionsebene vor. Alle Fahrerinnen und Fahrer der Zentralgarage erhalten aufgrund der hohen jährlichen Kilometerzahl diese Zulage im Höchstausmaß. Das entspricht etwa einem Jahresbruttobetrag von 2.059,93 Euro.
 

Die neue Regelung

 
Seit längere diskutiert man ein Neuregelung der Führungsstruktur der Landesverwaltung. Der sogenannte Bereich der „dirigenti“ soll neu geregelt werden. Ein interne Arbeitsgruppe hat jetzt einen Gesetzvorschlag dazu ausgearbeitet.
 
 
Federführend an der Ausarbeitung beteiligt waren dabei die Ressortdirektoren Klaus Unterweger und Ulrich Stofner. In diesem Gesetzesvorschlag wird auch der Stab jedes Landesrates bzw. jeder Landesrätin neu definiert.
Es handelte sich um eine Reihe von Vertrauenspersonen, die der Politiker oder die Poltikerin vorbei an jedem öffentlichen Wettbewerb direkt berufen kann. Diese Berufung ist zeitlich begrenzt und Ende mit dem Mandat des Dienstherren oder der Dienstfrau.
In diesen persönlichen Stab soll jetzt auch der Chauffeur aufgenommen werden. Das heißt konkret: Jedes Mitglied der Landesregierung kann sich in Zukunft seinen Fahrer oder seine Fahrerin selbst aussuchen. Damit dürfte auch das besondere Vertrauensverhältnis gegeben sein, das man immer wieder anmahnt.
Damit dürfte den Politiker auch die peinliche Figur erspart werden, die etwas Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer im Fall von Christian Putzer gemacht hat.
Der Fahrer wird auch politisch auf der Fahrspur seine Fahrgastes sein.
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Veico Strim Thu, 03/03/2022 - 18:02

A mio modesto avviso, una raffigurazione veritiera - e molto sconcertante - della forbice sempre piu´ ampia fra la casta e la popolazione. Con tutti i problemi che quotidianamente incontriamo, due direttori provinciali hanno lavorato alla proposta per regolare chi guiderà le macchine degli assessori.. a Roma molti politici si scelgono i portaborse (e li sottopagano/ sfruttano), bei uns suchen sie sich die Fahrer aus....se tutto va bene, siamo rovinati

Thu, 03/03/2022 - 18:02 Permalink
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Josef Fulterer Fri, 03/04/2022 - 06:12

In reply to by Veico Strim

Kann eine Landesrätin /Landesrat nach der Weihe zum politischen Amt, tatsächlich nicht mehr selber ein Auto lenken? Wozu braucht es die kostspielige Fahrzeugflotte und die demnächst sogar von den Landesrätinnen / -räten erwählten persönlichen Fahrzeuglenker? Schließlich gibt es auch die von den Politikern hochgepriesenen öffentlichen Verkehrsmittel, mit denen man nach ihrer Aussage überall hinkommt?
Kurze Antworten können im Privatauto mit der Freisprechanlage erledigt werden und in den öffentlichen Verkehrsmitteln, kann ein Gedankenaustausch schriftlich erfolgen, ohne Risiko dass mitgehörte Gespräche ausgeplaudert werden könnten.

Fri, 03/04/2022 - 06:12 Permalink