Chronicle | Bozen

Ist nach 1.000 Metern Schluss?

Die Bürger von Bozen dürfen sich nicht weiter als 1 Kilometer von ihrer Wohnung entfernen. Doch für sportliche Aktivitäten gilt die Regel nicht.
Jogging
Foto: Pixabay

Per Verordnung hat Bozens Bürgermeister Renzo Caramaschi am Montag die Bewegungsfreiheit der Bürger seiner Gemeinde auf 1.000 Meter reduziert. Für Aktivitäten, die nicht aus Arbeits-, Gesundheits- oder Notwendigkeitsgründen durchgeführt werden, darf man sich maximal 1 Kilometer von der eigenen Wohnung entfernen. Doch es gibt noch eine Ausnahme. Anders als von vielen angenommen, gilt der 1.000-Meter-Radius nicht für sportliche Aktivitäten (attività sportive). Dazu zählen etwa Laufen, Jogging oder Rennradfahren, die als Individualsport nicht verboten sind. Für diese Aktivitäten gilt auch keine Maskenpflicht.

Sehr wohl aber gilt die 1-Kilometer-Einschränkung für “körperliche Aktivitäten” (attività motorie), unter die z.B. Spazierengehen oder einen Park bzw. Spielplatz aufsuchen fällt. Das geht aus der Verordnung hervor.

Die Empörung und das Unverständnis ist dennoch groß. Auch beim Verband der Sportvereine Südtirols (VSS). Dort fordert man Caramaschi auf, den Beschluss zurückzunehmen. “Ausreichende Bewegung und sportliche Tätigkeit sind nicht nur für das körperliche, sondern auch für das psychische Wohlbefinden wichtig und gerade in der aktuellen Krisenzeit dürfen wir diese Freiheit nicht auch noch einschränken”, schreiben VSS-Obmann Günther Andergassen und VSS-Bezirksvertreter Thomas Tiefenbrunner in einer Stellungnahme. “Aus unserer Sicht wäre es zielführender, wenn diese Tätigkeiten auf dem gesamten Gemeindegebiet möglich wäre.”

Wie weit reicht nun aber die eigene Bewegungsfreiheit, etwa bei Spaziergängen? Eine Antwort bietet der Bozner Fotograf Walter Donegà. Er hat bereits im Frühjahr, als für Bozen zunächst eine 400- und dann eine 200-Meter-Regel galt, ein Tool entwickelt, mit dem ganz einfach der Radius ermittelt werden kann. Mit seiner Idee hat es Donegà nun bis in die nationalen Medien geschafft.

Die 1.000-Meter-Regel für Bozen gilt bis zum 22. November.

Bild
Profile picture for user Anonymous Südtirol
Anonymous Südtirol Wed, 11/11/2020 - 12:11

Eine sinn- und vernunftlose Entscheidung die einzig der Selbstdarstellung des Herrn BM dient.

Niemand wird in der Lage sein die Entfernung genau zu messen. Durch diese deppete Maßnahme sind die Bürger wider der Willkür der Ordnungskräfte ausgesetzt. Fehltritte und Schikanen von den Ordnungskräften waren schon beim ersten Lockdown nicht die Ausnahme.

Wieder eine befremdliche Entscheidung von einem peinlichen BM.

¯\_(ツ)_/¯

Wed, 11/11/2020 - 12:11 Permalink