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Nicht wählbar, aber doch im Amt

Ludwig Nössing müsste als Präsident des Stadtviertelrats Oberau-Haslach zurücktreten – er sitzt im Verwaltungsrat der SASA. Trotz klarer Rechtslage ist er noch im Amt.

Ein angekündigter Rücktritt, aus dem vorerst nichts wird. Auch wenn die Rechtslage eigentlich klar ist. Ludwig Nössing war als amtierender Präsident des Bozner Stadtviertelrats Oberau-Haslach zum Zeitpunkt seiner Wahl im Mai nämlich nicht wählbar gewesen. Daher hätte es nahegelegen, dass Nössing selbst Konsequenzen zieht und zurücktritt. In den vergangenen Tagen sah es auch ganz danach aus. Doch die Überraschung kam dann am Donnerstag Abend. Nach der Sitzung des Stadtviertelrats Oberau-Haslach ist Ludwig Nössing immer noch dessen Vorsitzender.

Dabei saß der SVP-Stadtpolitiker damals wie heute im Verwaltungsrat der SASA, ein Posten, der laut Gesetz unvereinbar mit jenem im Stadtviertelrat ist. Das regelt Art. 21 der Verordnung für die Dezentralisierung der Gemeinde Bozen. In Absatz 3 heißt es: “Die Bestimmungen hinsichtlich der Unwählbarkeit und Unvereinbarkeit für Gemeinderatsmitglieder werden, soweit sie anwendbar sind, auf die Stadtviertelräte ausgedehnt.” Sprich, für die Stadtviertelräte gelten dieselben Gründe für eine mögliche Unwählbarkeit wie für Gemeinderäte. Und diese sind im Art. 21 der Regionalen Gemeindewahlordnung festgelegt. Gleich im ersten Absatz, Buchstabe a) heißt es: “Das Amt eines Gemeinderatsmitglieds darf nicht bekleiden der Verwalter oder der Bedienstete mit Befugnissen der Vertretung einer Körperschaft, Vereinigung, Anstalt oder eines Betriebs, die der Aufsicht von Seiten der Gemeinde unterliegen und in denen diese eine Beteiligung von mindestens 20 Prozent innehat (…)”.

Die Gemeinde Bozen ist mit mehr als 20 Prozent an der öffentlichen SASA AG beteiligt.

Fakt ist, dass die Gemeinde Bozen mit 53,34 Prozent die Mehrheit an der SASA AG hält. Die restlichen Anteile entfallen zu 33,32 Prozent an die Gemeinde Meran und zu 13,34 Prozent an die Gemeinde Leifers. Was als logische Folgerung bedeuten würde, dass Ludwig Nössing als Verwaltungsratsmitglied einer Aktiengesellschaft, an der die Gemeinde Bozen mehr als 20 Prozent hält, nicht zum Stadtviertelrat und auch nicht zu dessen Vorsitzenden hätte gewählt werden können. Das bestätigte auch Gemeindesekretär Antonio Travaglia, der bei der Sitzung am Donnerstag Abend anwesend war. Travaglia legte Nössing nahe, seinen Rücktritt einzureichen. Doch zur Verwunderung einiger Räte wollte der Präsident davon erst einmal nichts wissen. Der Stadtviertelrat solle über seinen Rücktritt abstimmen. Doch dazu kam es am Donnerstag Abend nicht. Denn um seinen Vorsitzenden zum Rücktritt zu zwingen, müsste der Rat einen öffentlichen Misstrauensantrag aufgrund Nössings Nichtwählbarkeit stellen. Es ist wahrscheinlich, dass einer oder mehrere Räte bis zur nächsten Sitzung des Stadtviertelrats Oberau-Haslach am 13. November einen solchen einreicht. Wenn sich Ludwig Nössing bis dahin nicht selbst in Bewegung setzt und sein verfallenes Amt niederlegt.

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Rita Barbieri Fri, 10/16/2015 - 17:55

Dr. Travaglia reagiert auch sehr spät. Herr Nössing und Bonvicini hätten überhaupt nicht zur Wahl antreten dürfen. Das alles ist Versäumnis der Wahlkommission und vielleicht auch des Gemeindesekretärs. Immerhin haben beide ihren Parteien Stimmen und Sitze gebracht. Es wäre eigentlich im Sinne der Sache gewesen, im Fall Bonvicinis die erlangten Stimmen und den Gemeindesitz zu annullieren (jetzt ist sowieso alles hinfällig). Herr Nössing muss den Sitz abtreten, ohne darum gebeten zu werden. Auch die Stimmen für die SVP sind zu annullieren. Das wäre richtig.

Fri, 10/16/2015 - 17:55 Permalink