Chronicle | Verbrechen

Zurechenbarkeit bestätigt

Im Fall Benno Neumair hat das Schwurgericht die Begründung des Urteils hinterlegt. Nun steht der Anfechtung vonseiten der Verteidigung nichts mehr im Weg.
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Foto: Othmar Seehauser
Heute, am 17. Februar, wurde die Begründung des Urteils im Strafverfahren Nr. 1/22 Schwurgericht gegen Benno Neumair hinterlegt. Das Gericht hat auf Grundlage der umfangreichen gesammelten Beweismittel, die Ereignisse am Mordtag, sowie an den darauffolgenden Tagen durch Überprüfung sämtlicher Zeugenaussagen und Ergebnisse technischer Ermittlungen jeder Art rekonstruiert. Diese Überprüfung habe dazu geführt, ohne jeden Zweifel zu behaupten, dass die vorgehaltenen Straftaten vom Angeklagten begangen wurden.
Das Gericht hat mit Rücksicht auf den ersten Mord, bzw. den an Peter Neumair, erachtet, von den Ergebnissen des Gutachtens abzuweichen und die volle Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten erklärt.
 

Die Begründung

 
Das Gericht hat dann einen Großteil der Begründung dem Thema der Zurechenbarkeit gewidmet (durch den Vergleich der verschiedenen von den Gutachtern und Sachverständigen vorgebrachten Thesen) und mit Rücksicht auf den ersten Mord, bzw. den an Peter Neumair, erachtet, von den Ergebnissen des Gutachtens abzuweichen und die volle Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zum Zeitpunkt der Begehung dieser ersten Straftat erklärt; im Hinblick auf den zweiten Mord, und zwar den an Laura Perselli, hat hingegen das Gericht die gutachtlichen Schussfolgerungen geteilt, die auf die volle Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten hinwiesen.
 
 
Die Persönlichkeitsstörung, an der der Angeklagte, wie sich herausgestellt hat, leidet, hatte nach Auffassung des Gerichtes keine Auswirkungen auf die Zurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Begehung der Straftaten.
Im Hinblick auf den zweiten Mord hat dann das Gericht den erschwerenden Umstand des Vorbedachts für bestehend erachtet, und zwar aufgrund der Ausführungsart der Begehung, die sich als tatsächlicher Hinterhalt erwiesen hat.
In einem eigenen separaten Kapitel hat sich das Gericht mit dem erheblichen Thema der unbestimmten mildernden Umstände befasst und keine Elemente für deren Bestehen erkannt; insbesondere wurde in beweisrechtlicher Hinsicht das seitens des Angeklagten abgelegte Geständnis neutral bewertet und vor allem als zu einem Zeitpunkt eingetreten gehalten, als die gesammelten Beweismittel durchaus ausreichend waren, um den Angeklagten schuldig zu sprechen.
 

Der Hintergrund

 
Benno Neumair war am 19. November 2022 vom Schwurgericht zur lebenslänglichen Haft verurteilt worden, weil er knapp zwei Jahre zuvor seine Eltern in ihrer Wohnung erdrosselt hat. Zudem muss er den Nebenklägerinnen Madé Neumair (200.000 Euro) und Carla Perselli (80.000 Euro) Schadensersatz auszahlen. Madé Neumair ist die Schwester des Verurteilten, Carla Perselli seine Tante. Die Verteidigung von Benno Neumair hat nach der Urteilsverkündung erklärt, die Begründung des Schwurgerichts abzuwarten, bevor die Entscheidung fällt, in Berufung zu gehen oder nicht.
 
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Markus Kröss Tue, 02/21/2023 - 00:17

Ich habe nichts zum Thema, aber mir platzt der Kragen wegen der überstrapazierten Verwendung der Präposition "vonseiten". Ich kann das nicht mehr hören! Woher kommt diese komplizierte Ausdrucksweise, die man in Rundfunk und Presse in Südtirol dauernd vernimmt? Warum schreibt man nicht einfach "durch" und einfach "Nun steht der Anfechtung durch die Verteidigung nichts mehr im Wege?"

Tue, 02/21/2023 - 00:17 Permalink