Environment | Reaktion

Kraftprobe um Kraftwerke

Landesrat Richard Theiner weist die Vorwürfe der Fischer an der Neuregelung der Wasserkonzessionen für Bergbauern zurück: “Landwirte werden nicht zu Energieproduzenten!”
Richard Theiner
Foto: LPA

“Vollkommen falsch und haltlos!” Auch Landesrat Richard Theiner hat die Kritik der Eisacktaler Fischer gelesen. Am Wochenende hatte der Fischereiverein Eisacktal um Präsident Markus Heiss die Neuregelung für Kleinkraftwerke kritisiert, die mit dem Inkrafttreten des Sammelgesetzes seit Freitag gilt.
Demnach dürfen Bergbauernhöfe mit mehr als 40 Erschwernispunkten ab sofort Kleinkraftwerke zur Stromerzeugung mit einer Leistung von bis zu 50 kW errichten – und jenen Teil, der den Eigenbedarf übersteigt, in das Stromnetz einspeisen. Als “brisantes Wahlzuckerl”, das zugleich “soziale Ungerechtigkeit auf Kosten der Umwelt” schaffe, hatte Markus Heiss die Regelung kritisiert. “Sie macht den Landwirt zum Energieproduzenten!” Theoretisch hätten “tausende Landwirtschaftsbetriebe die Möglichkeit, die Errichtung von Klein- und Kleinstkraftwerken zu beantragen”, befürchtet man beim Eisacktaler Fischereiverein unter anderem.

Nun kontert der Energie- und Umweltlandesrat. In einer Aussendung präzisiert Richard Theiner: “Bergbauern dürfen mit dem vereinfachten Konzessionsverfahren nur so viel Strom produzieren, wie sie selbst für ihre landwirtschaftliche Tätigkeit und die Wohnnutzung verbrauchen. Neu ist lediglich, dass sie den produzierten Strom teilweise auch einspeisen dürfen – allerdings darf die Gesamtmenge des eingespeisten und des selbst verbrauchten Stroms nicht mehr ausmachen als der durchschnittliche Verbrauch in den zwei Jahren zuvor.”

Hintergrund für diese Regelung sei der Umstand, dass der Stromverbrauch auf den Bergbauernhöfen über das Jahr schwanke, so Theiner: “Es gibt Zeiten, in denen mehr verbraucht wird, zum Beispiel im Sommer bei der Heuernte, und Zeiten, in denen weniger verbraucht wird.” Mit der neuen Norm habe man ein Instrument geschaffen, mit dem ein Ausgleich zwischen diesen Zeiten mit unterschiedlichem Stromverbrauch möglich sei, “ohne dass die im Jahresdurchschnitt produzierte Strommenge je Bergbauernhof steigt”, ist Theiner überzeugt. “Es kann deshalb keine Rede davon sein, dass den Bergbauern ein neues Geschäftsfeld ermöglicht wurde!”

Außerdem will Theiner darauf hinweisen, dass die Landesumweltagentur die Einhaltung der Vorschriften überprüfe und die Ansuchen um eine Wasserkonzession von den zuständigen Landesämtern im Hinblick auf die Wasserökologie genauestens kontrolliert würden. “Nur wenn ein positives Gutachten vorliegt, wird die Erlaubnis zur Stromproduktion erteilt”, stellt der Landesrat klar. Denn unter den Fischern steigt die Sorge, dass ein regelrechter “Run” auf die Bergbäche in Gang gesetzt und diese “zu Rinnsalen verkommen” würden. “Diese Aussage entbehrt jeder Grundlage”, betont Richard Theiner. Und unterstreicht, dass die von den Bergbauern produzierte Energie “ausschließlich dem Eigenbedarf vorbehalten ist und nicht etwa für Urlaub auf dem Bauernhof verwendet werden darf”.
Es sei daher “vollkommen falsch, wenn behauptet wird, wir hätten mit der neuen Regelung die Landwirte zu Energieproduzenten gemacht”, weist er die Kritik der Fischer zurück. Und schlussfolgert: “Offensichtlich wurde die Abänderung nicht vollständig gelesen.”

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Mensch Ärgerdi… Tue, 07/17/2018 - 12:48

Also wird ein Bauer, der sowieso schon Strom am Hof hat, dazu angeregt so richtig zu prassen damit er immer mehr Strom einspeisen kann. Denn die Anlage, für die es wahrscheinlich auch einen Beitrag gibt, muss sich für den Restbeitrag ja schließlich in ein Paar Jahren amortisieren.

Tue, 07/17/2018 - 12:48 Permalink
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Pietro Fischer Tue, 07/17/2018 - 22:33

Währe interessant zu wissen auf wessen Antrieb dieses Gesetz entstanden ist... Sind es vieleicht gewisse findige Ingenieur-Büros die nach dem Ausklingen der grünzertifikatgedopten E-werksbauwut der letzten 15 Jahre nach neuen Klienten suchen?

Tue, 07/17/2018 - 22:33 Permalink