Politics | Affäre Vallazza

Dichtung & Wahrheit

Manfred Vallazza zimmert sich seine eigene Wahrheit zurecht. Dabei lässt sich nachzeichnen, wie der SVP-Politiker mit Hilfe der Gemeinde das Land prellen wollte.
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Foto: Google Street View
Vergangene Woche muss in Wengen der Krieg ausgebrochen sein. Nur so lassen sich die Sprache und der Inhalt einer „Stellungnahme an die Medien“ erklären, die Manfred Vallazza am Freitag verschickt hat.
Unter dem Titel „Sippenhaft ist niederträchtig! Die mediale Darstellung entspricht nicht der Wahrheit“ greift der Gadertaler SVP-Abgeordnete gleich im ersten Absatz zum ganz großen Besteck:
 
„Dieser Angriff auf mich durch die parteipolitische Instrumentalisierung eines Urteils ist eine hinterhältige Weise, parteipolitische Machtkämpfe zu beeinflussen. Auch dieser Anschlag verdeutlicht, wie tief die Gräben in unserer Sammelpartei sind. Hierbei handelt es sich eindeutig um einen pilotierten Angriff auf einen Flügel der Partei. Ich selbst war niemals Prozesspartei in diesem Gerichtsverfahren. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde ich nicht einmal angehört. Ich erlebe einen Medienprozess, der das Ziel hat, eine politische Richtung der Partei zu zerschlagen. Ein unhaltbarer Zustand, der am Ende alle schädigen wird.“
 
Parteipolitische Instrumentalisierung? Parteipolitische Machtkämpfe und "pilotierter" Angriff?
Zu Erinnerung: Die Berichterstattung zur Affäre Vallazza fußt auf dem Urteil Nr. 00214/2022 des Bozner Verwaltungsgerichts vom 1. August 2022. Verfasserin des Urteils ist die Richterin Margit Falk-Ebner, der wohl kaum nachgesagt werden kann, parteipolitische Ambitionen zu haben oder „pilotierte Angriffe“ zu fahren. Die Richterin hat in dem Urteil in klaren und verständlichen Worten nur das wiedergeben, was vorher am Bozner Verwaltungsgericht in drei Urteilen zu deckungsgleichen Fällen im Gadertal entschieden und vom römischen Staatsrat bestätigt wurde. In weit weniger prominenten Fällen ist man vor Gericht schon Jahre zuvor zum selben Urteil gekommen.
 
 
"Auch dieser Anschlag verdeutlicht, wie tief die Gräben in unserer Sammelpartei sind. Hierbei handelt es sich eindeutig um einen pilotierten Angriff auf einen Flügel der Partei."
Manfred Vallazza
 
Doch Manfred Vallazza flüchtet nicht nur in die Opferrolle. Der SVP-Politiker scheint auch ein getrübtes Verhältnis zu Realität und Wahrheit zu haben. In einem Interview mit der Tagesschau von RAI Südtirol erklärt der Landtagsvizepräsident und Regionalassessor Ende vergangener Woche zur Zuweisung der geförderten Baugründe an seine Schwester und seinen Cousin wörtlich:
 
Ich hatte den Grund der Gemeinde zur Verfügung gestellt, bevor die Rangordnung erstellt wurde. Ich wusste gar nicht, dass mein Cousin und meine Schwester auf dieser Rangordnung aufscheinen, dass sie auch die nötigen Punkte haben. Das war alles nur Zufall."
 
Anhand der Dokumente lässt lückenlos nachweisen, wie Vallazzas „Zufall“ wirklich ausschaut.
 

Das Projekt

 
Der erste formale Akt in dieser Bauaffäre ist der Antrag des Grundeigentümers Manfred Vallazza an die Gemeinde Wengen zur Ausweisung einer Zone für den geförderten Wohnbau.
Am 20. November 2015 reicht Vallazza bei der Gemeinde Wengen ein Projekt zur Abänderung des Bauleitplanes „Ausweisung einer Erweiterungszone C3 -Cians 2 in der Ortschaft Cians“ ein.
Man muss verstehen, wer der Auftraggeber dieses Projektes ist. Manfred Vallazza ist von 2010 bis Mai 2015 Gemeinderat und Mitglied des Gemeindeausschusses in Wengen. Bis zu seiner Wahl in den Südtiroler Landtag im Herbst 2018 sitzt der Angestellte des Südtiroler Bauernbundes als Vertreter der Landwirtschaft zudem in der Baukommission der Gemeinde Wengen. Außerdem ist Manfred Vallazza seit 2013 Vorsitzender der übergemeindlichen Höfekommission Gadertal und Mitglied der örtlichen Höfekommission in Wengen.
Alle diese Gremien müssen sich direkt oder indirekt mit dem Projekt befassen, das Manfred Vallazza im November 2015 jenem Amt vorlegt, dem er sechs Monate vorher noch politisch vorgestanden hat.
Im gesetzlich vorgesehenen Bericht zur strategischen Umweltprüfung (SUP), der von der Brunecker Architektengemeinschaft „Tasser & Fistill“ bei der Gemeinde im Auftrag Vallazza hinterlegt wird, heißt es: „Die neue Wohnbauzone, vorgesehen für 2 Wohneinheiten, soll gänzlich dem geförderten Wohnbau vorbehalten sein.“
Unter Punkt „Notwendigkeit Wohnbauzone C3“ steht in den offiziellen Unterlagen zu lesen:
 
„Durch die neue Zone soll die Möglichkeit geschaffen werden, für zwei Familien in der Nähe des Elternhauses ein Wohnhaus zu erbauen und damit die Abwanderung vom Weiler vermieden werden.“
 
 
 
Und später heißt es zu einer möglichen Nichtumsetzung des Projekts:
 
„Man würde auf die Möglichkeit verzichten, einer jungen Familie die Möglichkeit zu bieten, an ihrem Geburtsort ein Haus zu erbauen und würde somit die Abwanderung von den Weilern erzwingen.“
 
Zwei Familien in der Nähe des Elternhauses?
Spätestens damit ist klar, dass nicht der Zufall in Wengen Regie führt, sondern Manfred Vallazza von Anfang an den Plan hatte, für seine Schwester und seinen Vetter eine geförderte Wohnbauzone ausweisen zu lassen.
 

Die Rangordnung

 
Dieser Plan wurde dann generalsstabsmäßig mit Hilfe der Gemeindeverwaltung umgesetzt.
Augenscheinlich wird diese Gangart auch beim ausgeklügelten Trick, mit dem man die offizielle Rangordnung für den geförderten Wohnbau umschiffen konnte.
Am 16. Februar 2016 beschließt der Gemeindeausschuss von Wengen die „definitive Rangordnung für die Zuweisung von gefördertem Wohnbauland“. Auf dieser Rangordnung scheinen 16 Antragssteller auf. Unter diesen finden sich auch Monica und Daniel Vallazza.
In der Gemeinde Wengen stehen zu diesem Zeitpunkt in sechs verschiedenen Erweiterungszonen genau neun Grundstücke für den geförderten Wohnbau zur Verfügung. Allesamt sogenannte Mikrozonen, in den zwischen einem und zwei Wohnhäuser geplant sind.
Doch der Gemeindeausschuss weist nicht etwa diese neun Baugründe zu, sondern er beschließt am 20. April 2016 eine Neuberechnung des Wohnraumbedarfs.
Heraus kommt dabei die Notwendigkeit zur Vergrößerung einer der bereits ausgewiesenen Wohnbauzonen und die Verkleinerung einer anderen. Zusätzlich wird aber auch die Ausweisung von drei neuen Wohnbauzonen vorgeschlagen. Insgesamt sollen in diesen neuen Zonen 5.941 Kubikmeter Wohnfläche für den geförderten Wohnbau zur Verfügung gestellt werden. Das sind 12 Wohneinheiten.
Unter den neu vorgeschlagenen Wohnbauzonen findet sich auch jene Zone „Cians 2“, die Grundeigentümer Manfred Vallazza beantragt hatte. Sechs Tage später beschließt der Gemeindeausschuss die Ausweisung dieser neuen Wohnbauzonen für den geförderten Wohnbau. Die definitive Rangordnung für die Zuweisung des geförderten Wohnbaulandes erstellt die Gemeinde Wengen erst eineinhalb Jahre später, nachdem das Land die Wohnbauzonen genehmigt hat.
 
 
 
Normalerweise erstellen die Gemeinden - in Wengen stehen zu diesem Zeitpunkt insgesamt maximal 21 Baugründe für den geförderten Wohnbau zu Verfügung - eine Rangordnung, die für alle Zonen auf dem Gemeindegebiet gilt. Oder man erstellt für jede geförderte Wohnbauzone eine eigene Rangliste.
Im Gadertal aber hat man ein besonders System entwickelt. Man legt die Rangordnungen für die Mikrozonen willkürlich zusammen, sodass am Ende ein vorbestimmtes Ergebnis herauskommt.
Im Fall Vallazza genehmigt die Gemeinde Wengen am 7. November 2017 eine gemeinsame Rangordnung für die Bauzonen „Cians 2“ und „Plaiac 4“. Auf der Rangordnung scheinen insgesamt 6 Gesuchsteller auf. Manfred Vallazzas Cousin Daniel als Erstgereihter und seine Schwester Monica als Letztgereihte. Von Beginn an ist aber klar, dass die vier dazwischen gereihten Bewerber in der Zone „Plaiac 4“ bauen wollen. So geht das Familienglück in Cians wie von Anfang an geplant auch auf.
 

Falsche Rechnung

 
Manfred Vallazza behauptet jetzt auch, dass die Rechnung im Urteil des Verwaltungsgerichtes falsch sei. Richterin Margit Falk Ebner hatte Mehrkosten von 100.000 Euro angemahnt, die dem Land durch diese Operation entstanden seien. Es ist eine einfache Rechnung: Wer dem Land gefördertes Bauland zu Verfügung stellt, erhält eine höhere Entschädigung. Da Vallazza 100 Prozent seines Baugrundes dem geförderten Wohnbau zur Verfügung stellte, bekam er dafür von der Gemeinde Wengen genau 166.302,50 Euro.  Wären  - wie eigentlich üblich und für den Grundeigentümer normalerweise auch vorteilhaft - 55 Prozent für den geförderten und 45 Prozent für den freien Wohnbau ausgewiesen worden, hätte Vallazzas Entschädigung nur 66.852,50 Euro betragen. Den Rest hätte er dann von seiner Schwester kassieren müssen. Oder auch nicht.
Der kolportierte Betrag der 100.000 Euro Mehrkosten ist nachweislich falsch, weil auch bei den Alternativen aus dem Landesfonds Mittel geflossen wären“, schreibt der SVP-Landtagsabgeordnete in seiner Stellungnahme an die Medien. Vallazza weiter: „Meine Schwester hätte, wenn sie – wie vom Land selbst vorgeschlagen – den freien Teil mir abgekauft hätte, ebenso eine Förderung für den Erwerb des Bauloses der Zone erhalten. Auch diese Förderung wäre aus demselben Landesfonds als Mehrkosten geflossen. Daher stimmt die Rechnung über die 100.000 Euro Mehrkosten einfach nicht.
Weder Mathematik noch die Landesgesetzgebung scheinen die Stärken des Gadertaler SVP-Abgeordneten zu sein.
Weder Mathematik noch die Landesgesetzgebung scheinen dabei die Stärken des Gadertaler SVP-Abgeordneten zu sein. 
Im von Manfred Vallazza aufgezeigten Fall würde seine Schwester eine Baulandförderung bekommen (wenn sie die Voraussetzungen erfüllt), die 10 Prozent der gesetzlichen bzw. Standardbaukosten entspricht. Das wären für Monica Vallazza maximal 23.680,00 Euro gewesen.
Demnach bleiben immer noch „Mehrkosten“ von über 76.000 Euro für die öffentliche Hand. Es ist also keinesfalls so - wie Manfred Vallazza behauptet -, dass am Ende für die öffentliche Hand dasselbe herauskommt.
 

Der Kompromiss

 
Weil ich im Gerichtsverfahren keine Streitpartei war, also weder Kläger noch Beklagter war, kann ich das Urteil nur zur Kenntnis nehmen“, schreibt Manfred Vallazza. Der Politiker tut jetzt so, als sei das Ganze ein Konflikt zwischen Gemeinde und Land. Er sei dabei als eine Art „politischer Beifang“ zum Handkuss gekommen.
Der Vizepräsident des Südtiroler Landtages und Assessor der Region Trentino-Südtirol vergisst dabei seine äußerst aktive Rolle sowohl bei der Umsetzung dieser Immobilienoperation als auch bei der Verhinderung einer vorzeitigen, außergerichtlichen Einigung.
 
 
 
Wie bereits berichtet, lehnt der damalige Direktor des Amtes für Wohnbauförderung, Martin Zelger, das Ansuchen der Gemeinde Wengen um Finanzierung des Vallazza-Grundes ab. Sein Hauptargument sind dabei drei Urteile des Bozner Verwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2015, die 2018 vom römischen Staatsrat bestätigt wurden. In den Urteilen geht es um deckungsgleiche Operationen im Gadertal, bei denen das oberste Verwaltungsgericht zum Schluss kommt, „dass es sich hier nicht um öffentliche, sondern um Privatinteressen handle und deshalb die öffentliche Hand nicht zahlen kann“.
Manfred Vallazza ist zu diesem Zeitpunkt längst Landtagsabgeordneter, Landesrätin für Wohnbau ist Vallazzas Partei- und Bezirkskollegin Waltraud Deeg. Auf dieser politischen Schiene laufen danach die Drähte verständlicherweise heiß. Vallazza interveniert direkt bei Deeg, aber auch bei den zuständigen Landesbeamten.
Wohnbaulandesrätin Deeg lässt deshalb ein Rechtsgutachten beim Landesrechtsamt zum konkreten Fall einholen. Renate von Guggenberg kommt in dem Gutachten, das die damalige Leiterin des Rechtsamtes am 4. September 2019 vorlegt, zum Schluss, dass das Land den Erwerb des Vallazza-Grundes so nicht finanzieren kann.
Weil allen Beteiligten im Land die politische Brisanz des Falles bewusst ist und von oben ein gewisser Druck ausgeht, schlägt Martin Zelger kurz vor seiner Pensionierung eine Art Kompromissvorschlag vor, mit dem auch dem Gesetz genüg getan wird.
Die Gemeinde soll den von Grundeigentümer erstellten Durchführungsplan von Amts wegen so abändern, dass 55 Prozent der Baumasse und Nettofläche dem geförderten Wohnbau gewidmet werden (die dem Cousin Daniel Vallazza zusteht) und der restliche Teil der Zone, also 45% für den freien Wohnbau (Vallazza Monica) umwidmen. In diesem Fall kann das Land die 55 Prozent für den geförderten Wohnbau finanzieren.
Und der Fall wäre zu den Akten gelegt worden.
 

Vallazzas Anwalt


Am 26. Februar 2020 kommt es zu einer Aussprache zwischen der damals geschäftsführenden Amtsdirektorin Stefania Bonsignori, dem Direktor der Abteilung Wohnbau Stefan Walder und Grundeigentümer Manfred Vallazza. Bei diesem Treffen wird Vallazza dieser Vorschlag vorgelegt und erklärt. Einen Tag später geht ein gleichlautendes Schreiben des Wohnbauamtes an die Gemeinde Wengen hinaus.
 
 
 
Danach passiert eineinhalb Jahre lang nichts. In diesen 18 Monaten hätten sowohl die Gemeinde Wengen als auch Manfred Vallazza wenigsten ein Teil ihrer Schäfchen ins Trockene bringen können.
Doch anscheinend war der Hochmut und die Überzeugung, trotz der so eindeutigem Präzedenzurteile vor Gericht Recht zu bekommen, größer.
Nur so ist erklärbar, dass der Wengener Bürgermeister Angel Miribung am 10. August 2021 dem Landesamt für Wohnbauförderung schriftlich mitteilt, dass sich die Gemeinde weigere, den Durchführungsplan der Wohnbauerweiterungszone „Cians 2“ von Amts wegen abzuändern. Auch die Grundeigentümer haben die ihnen von der Gemeinde eingeräumte Frist zur Änderung des Durchführungsplans verstreichen lassen.
Interessanterweise legt die Gemeinde Wengen diesem Schreiben ans Land ein Rechtsgutachten des Rechtsanwaltes des Grundeigentümers Manfred Vallazza bei, das die Gesetzesmäßigkeit der Vorgehensweise der Gemeinde Wengen noch einmal bekräftigt.
Dreieinhalb Monate später lehnt Abteilungsdirektor Stefan Walder per Dekret das Finanzierungsgesuch der Gemeinde Wengen ab. Anfang 2022 reichte die Gemeinde Wengen über Anwalt Meinhard Durnwalder dann Rekurs beim Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung der Finanzierung ein.
Natürlich alles nur streng im öffentlichen Interesse.
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rotaderga Thu, 08/18/2022 - 08:41

Langsam kenn ich mi nimmer aus: Freunden im Edelweiß erhalten durch "Stille Hilfe" eine Gewichtungssteigerung. Ach Hammer es ist verspielt.....

Thu, 08/18/2022 - 08:41 Permalink
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Peter Gasser Thu, 08/18/2022 - 10:23

Zitat: “ wusste gar nicht, dass mein Cousin und meine Schwester auf dieser Rangordnung aufscheinen, dass sie auch die nötigen Punkte haben. Das war alles nur Zufall.":
.
Eugen Roth meint dazu:
‘Ein Mensch, will er auf etwas pfeifen,
darf sich im Tone nicht vergreifen.’

Thu, 08/18/2022 - 10:23 Permalink
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alfred frei Thu, 08/18/2022 - 11:18

"Weder Mathematik noch die Landesgesetzgebung scheinen dabei die Stärken des Gadertaler SVP-Abgeordneten zu sein". Leicht zu verstehen. M. Vallazza hat seine ganze zur Verfügung stehende Zeit nur der Wahrnehmung öffentlicher Interessen und der strengen Verteidigung des Gemeinwohls gewidmet, oder ?

Thu, 08/18/2022 - 11:18 Permalink
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Georg Peintner Thu, 08/18/2022 - 14:06

Wer Herrn Valazza politisch noch stützt, tut dies entweder aus Dummheit (und sollte deshalb keine diesbezügliche Einflussmöglichkeit haben) oder aus Unverfrorenheit und Opportunismus (vielleicht, weil man selbst Dreck am Stecken hat). Das gleiche gilt nach mir in Bezug auf seinen Anwalt und den Bürgermeister.
Ich versuche mein Ego allgemein zu mindern, aber dieses "für blöd verkauft" werden kränkt und ist nur sehr schwer erträglich!

Thu, 08/18/2022 - 14:06 Permalink
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Dietmar Nußbaumer Thu, 08/18/2022 - 19:57

Ins Rollen hat die Causa eigentlich das Verwaltungsgericht gebracht, die Medien haben das Thema aufgegriffen (eine in westlich orientierten Demokratien durchaus übliche Vorgehensweise). So langsam sollte sich Südtirol auch daran gewöhnen.

Thu, 08/18/2022 - 19:57 Permalink
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Otto Rosenberg Thu, 08/18/2022 - 22:53

Unter Bürgermeister Miribung wurden die Bauzonen „Cians 2“ und „Plaiac 4“ unter den 21 verfügbaren Baugründen ausgewählt und für diese beiden Bauzonen alleine wurde eine Rangliste erstellt, bei der es klar war, daß die Bewerber, die mit Nachnamen nicht Vallazza heißen, nicht in "Cians 2" bauen wollen.
Welche Rolle spielt dabei der Bürgermeister, der zufällig derselben Sammelpartei angehört? Dem Zeller Karl hat man versucht, zum Rücktritt zu bewegen, weil er als Anwalt Klienten in PPP-Projekte vertritt. Wird der Bürgermeister nun auch, zusammen mit Herrn Vallazza, zum Rücktritt aufgefordert?

Thu, 08/18/2022 - 22:53 Permalink
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Silke Raffeiner Fri, 08/19/2022 - 00:53

Als Bürgerin und Steuerzahlerin möchte ich gerne schreien: Not in my name, Herr Vallazza!!!
Wenn dieser Skandal, wie zu befürchten ist, jetzt keinerlei Konsequenzen haben wird, bleibt einzig die Hoffnung, dass sich die Wähler*innenschaft dank Herrn Franceschinis unermüdlicher Investigativrecherche (Danke!!!) selbst ein Bild der Machenschaften macht und diesen angeblichen Volksvertreter kein zweites Mal in den Landtag wählt. Aber selbst dann wird die Partei oder eine andere Lobby schon irgendeinen lukrativen Versorgungsposten "finden", da gebe ich mich keinen Illusionen hin.

Fri, 08/19/2022 - 00:53 Permalink
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Josef Fulterer Fri, 08/19/2022 - 05:55

In reply to by Silke Raffeiner

"Zeitnah" hat es der Achammer bereits verpasst, den Meinhard Durnwalder aus der edlen Liste seiner Parlaments- / Senatskandidaten aus zu sortieren, der als Rechtsvertreter / "Rechtsverdreher" dem Valazza beim Betrug der Landesverwaltung, "mit seinem politischen Fliegengewicht beigestanden ist."

Fri, 08/19/2022 - 05:55 Permalink
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M A Fri, 08/19/2022 - 10:14

Freunde im Edelweiß...
Das Thema oder der Inhalt ist egal, es passt anscheinend immer...

Fri, 08/19/2022 - 10:14 Permalink
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Dietmar Nußbaumer Sat, 08/20/2022 - 21:49

Schlimm genug, dass die gesamte SVP durch solche Machenschaften, die (eigentlich!) nicht dem Wesen der Partei entsprechen und dem Parteistatut zuwiderlaufen, durch den Dreck gezogen wird.

Sat, 08/20/2022 - 21:49 Permalink