Politics | Abgeblasen?

Plakatieren verboten

Die römische Gemeindeverwaltung verbietet dem Heimatbund, 1.000 Plakate mit der Aufschrift “Il Sudtirolo non è Italia” in Rom anzubringen – die Aussage sei nicht wahr.

Es hätte eine “aufsehenerregende Aktion” werden sollen, die der Südtiroler Heimatbund in Rom plante. Tausend Plakate mit der Aufschrift “Il Sudtirolo non è Italia”, angebracht in ganz Rom, um zu verdeutlichen, “dass die Mehrheit der Südtiroler immer noch von Italien nichts wissen will”. Anfang November wollten sich die Mitglieder des Heimatbundes (SHB), allen voran Obmann Roland Lang, in die Ewige Stadt aufmachen und die Plakate anschlagen. Doch daraus wird wohl – vorerst – nichts. Denn das Plakatierungsamt der Gemeinde Rom hat das entsprechende Ansuchen des Heimatbundes abgewiesen. Die Begründung: Die Aussage “Il Sudtirolo non è Italia” entspreche nicht der Wahrheit und stehe im Widerspruch zum Artikel 118 der italienischen Verfassung.

Doch beim Heimatbund will man sich die römische “Zensur” naturgemäß nicht gefallen lassen und fordert das “Recht auf freie Meinungsäußerung in Rom” ein. Die Begründung des Plakatierungsamtes sei “sowohl sachlich falsch als auch formell unzulässig”, schreibt der Heimatbund in einer Aussendung. Man habe bereits einen “namhaften Bozner Rechtsanwalt” beauftragt, gegen die Gemeinde Rom vorzugehen. “Der Rechtsanwalt”, teilt Hartmuth Staffler als Pressereferent des SHB mit, “hat die Gemeinde Rom bereits in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass im staatlichen Dekret Nr. 507/1993 über die Plakatierungen und auch in den entsprechenden römischen Gemeindeverordnungen keinerlei Kontrollrecht vorgesehen ist. Dem Plakatierungsamt steht es daher nicht zu, den Inhalt bzw. die Rechtmäßigkeit eines Plakates zu bewerten.” Staffler erinnert daran, dass Plakate mit derselben Aufschrift 2007 und 2013 bereits in verschiedenen Gemeinden Südtirols “anstandslos” angeschlagen worden seien: Es stehe dem Plakatierungsamt natürlich frei, Strafanzeige zu stellen, wenn es das Plakat für ungesetzlich halte, betont der Heimatbund. Und kündigt gleichzeitig aber an, rechtliche Schritte ergreifen zu müssen, falls die Gemeinde Rom die Ablehnung des Plakates nicht zurücknehme.

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pérvasion Wed, 08/24/2016 - 22:18

Wenn der Wahrheitsgehalt ein Maßstab für die Zulässigkeit von Plakaten wäre, müssten wohl die meisten Werbekampagnen abgelehnt werden.

Wed, 08/24/2016 - 22:18 Permalink
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Maximilian Ben… Thu, 08/25/2016 - 17:18

In reply to by pérvasion

Gib doch zu, dass diese Aktion nur Stumpfsinn ist, statt der römischen Gemeinde mit Formfehlern zu kommen! Ich danke dem kleinen grauen römischen Beamten, dass er/sie uns eine erneute "Figura di m...." erspart hat.
Und kommt mir auch nicht mit billigen Lektionen zur freie Meinungsäußerung und so was. Nicht mir, liebes Bbd-Gründungsmitglied.
Von mir aus kann sich Herr Lang auch "Südtirol ist nicht Italien" auf den Schwanz tätowieren... Das macht seine Plakataktion nicht besser.
Stellt doch eure Schilder auf euren Balkonen auf. Wen kümmert in Rom (Gemeinde) und nicht Staat schon diese Angelegenheit.

Thu, 08/25/2016 - 17:18 Permalink
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Harald Knoflach Thu, 08/25/2016 - 19:14

In reply to by Maximilian Ben…

ein paar bemerkungen:

1. das skandalöste am plakat ist die grafik. wer bitte gestaltet sowas. oh mann.
2. jeder hat das recht, sich nach der meinung anderer lächerlich zu machen, solange er/sie sich innerhalb der demokratischen regeln bewegt.
3. eine prüfung des wahrheitsgehaltes von plakaten ist absurd.
4. langs plakat (wenn man dieses grafische monster so nennen möchte) ist eindeutig von der meinungsfreiheit gedeckt. es ist nicht die aufgabe des römischen lizenzamtes, südtirol vor einer "figura ..." zu bewahren. sie hat den sachverhalt zu behandeln und nichts anderes.
5. jede minderheitenmeinung ist irgendwie eine provokation, da die mehrheit anderer meinung ist. zum beispiel haben atheisten in deutschland plakatiert: "es gibt keinen gott." da die mehrheit in deutschland christen und muslime sind, ist diese aussage eine provokation. aber eben doch eine völlig legitime aussage, die man doch nicht verbieten kann. wo sind wir denn bitte, wenn wir die grundfesten der demokratie bereits bei derartigen harmlosigkeiten opfern?
6. dass die aktion stumpfsinn ist tut doch überhaupt nichts zur sache.

Thu, 08/25/2016 - 19:14 Permalink
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Mensch Ärgerdi… Thu, 08/25/2016 - 21:05

In reply to by Maximilian Ben…

Oft frage ich mich schon wer verbissener ist: Lang oder seine Gegner?
Wenn die Meinungsfreiheit Schutzwürdigkeit findet wenn es einen in den Kram passt, sollte man seine Prinzipien vielleicht überdenken. Überhaupt dann wenn es keinen kümmert, dann kann es ja ruhig aufgehängt werden und für den einen oder anderen Schmunzel sorgen.

Thu, 08/25/2016 - 21:05 Permalink
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Federica Cumer Sat, 08/27/2016 - 14:03

In reply to by Harald Knoflach

Evelyn Beatrice Hall, 28 September 1868 – 13 April 1956.
Voltaire, 21 November 1694 – 30 May 1778.
Wikipedia: "In 'The Friends of Voltaire', Hall wrote the phrase: 'I disapprove of what you say, but I will defend to the death your right to say it' (which is often misattributed to Voltaire himself) as an illustration of Voltaire's beliefs."

Sat, 08/27/2016 - 14:03 Permalink
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Maximilian Ben… Wed, 08/24/2016 - 22:56

Also diese Kampagne ist einfach nur hirnlos. Eine sinnlose Provokation.
Auf blöde Fragen kann man manchmal nur humorlose Antworten geben.

Wed, 08/24/2016 - 22:56 Permalink
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Gabriele Di Luca Thu, 08/25/2016 - 09:29

Continuo a non capire perché il buon Lang e l'eccellente Heimatbund non abbiano scelto di sorvolare la capitale con un piccolo aereo, in modo da gettare sulla città dei manifestini. Ci sarebbe stata anche la citazione storica e poi Roland ricorda sicuramente un po' D'Annunzio.

Thu, 08/25/2016 - 09:29 Permalink
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Patrizio Libero Thu, 08/25/2016 - 10:51

Ziel dieser (äußerst peinlichen) Provokation ist es also, dem italienischen Staat Gutes zu tun?!
Was für eine unverschämt scheinheilige Aussage!

Thu, 08/25/2016 - 10:51 Permalink
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Mensch Ärgerdi… Thu, 08/25/2016 - 11:24

Also bitte kommen wir mal auf dem Boden der Tatsachen zurück. Das Palkatierungsamt überschreitet ganz einfach seine Kompetenzen mit dieser Entscheidung. Solange ein Plakat keinen rassistischen, sexuellen oder sonstigen verbotenen Inhalt hat, kann ich plakatieren dürfen was ich will. Würde es um die Wahrheit gehen, gäbe es praktische keine Werbeplakate mehr von den Wahlplakaten ganz zu schweigen. Wenn es militanten Veganer erlaubt ist, verpackte Babys zu plakatieren um auf (nach ihrer Meinung) die Gräueltaten des Fleischkonsums hinzuweisen, dann darf es ein Plakat des Heimatbundes allemal geben.

Thu, 08/25/2016 - 11:24 Permalink
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Patrizio Libero Thu, 08/25/2016 - 12:20

Durchaus, nur:

1. Macht es meiner Meinung nach wenig Sinn, sich damit (in dieser aufdringlichen Weise) an den einfachen Bürger zu wenden.
2. Sollte konstruktive Kritik auch so angebracht werden dass sie als solche verstanden wird. Was man von einem Plakat, auf dem über die österreichische Flagge die Aufschrift „Wir gehören nicht zu euch“ steht, wohl kaum behaupten kann.
3. Kann man beruhigt davon ausgehen, dass es dem Heimatbund eben nicht um konstruktive Kritik geht.

Und genau dieser dritte Punkt ist es, der mich zu meinem ersten Kommentar hier verleiten ließ.

Thu, 08/25/2016 - 12:20 Permalink
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Martin Daniel Thu, 08/25/2016 - 19:23

Meines Erachtens geht es im Artikel um die Fundiertheit des Verbots und nicht um die inhaltliche Sinnhaftigkeit der Kampagne. In einem Land, das sich frei, pluralistisch und demokratisch nennt, kann und darf so eine Aktion nicht untersagt werden. Das ist schlicht und einfach ZENSUR, die Begründung fürs Verbot völlig danebengegriffen: Die italienische Verfassung besagt, dass Südtirol Teil Italiens ist, aber absolut nichts und nirgendwo, dass niemand das Gegenteil behaupten oder - wie in diesem Fall wohl zutreffender - verlangen darf. Das ist Teil der freien Meinungsäußerung und die ist ausdrücklich im Art. 21 der Verfassung geschützt. Grenzen sind lediglich: das allgemeine Schamgefühl, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und die Würde der anderen.
Lediglich die Presse wird von der Verfassung direkt geregelt und zwar wie folgt:
"La stampa non può essere soggetta ad autorizzazioni o censure. Si può procedere a sequestro soltanto per atto motivato dell'autorità giudiziaria nel caso di delitti, per i quali la legge sulla stampa espressamente lo autorizzi, o nel caso di violazione delle norme che la legge stessa prescriva per l'indicazione dei responsabili."

Thu, 08/25/2016 - 19:23 Permalink