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Kein Warten auf Rom

Im Eiltempo hat Südtirol ein neues Gesetz zum Ehrenamt bekommen. Es soll mehr Sicherheit für über 2.000 Vereine und Verbände schaffen.
Ehrenamt
Foto: Pixabay

Eigentlich wollte man abwarten, bis der Staat alle entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen hat. Und erst dann das Landesgesetz zum Ehrenamt verabschieden, um es an den neuen staatlichen Kodex des Dritten Sektors (GVD 117/2017) anzupassen. Aber die Arbeiten in Rom ziehen sich hin. Durch die Neuwahlen hat sich die Verabschiedung der ausstehenden Durchführungsbestimmungen weiter verzögert. Und so ist das Land inzwischen doch tätig geworden. Auch weil Vereine und Verbände darum gebeten hätten, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Am 3. Juli hat er den Gesetzentwurf, mit dem das Landesgesetz aus dem Jahr 1993, das die ehrenamtlichen Tätigkeiten regelt, angepasst wird, der Landesregierung vorgelegt. Nach der Genehmigung war zunächst die zuständige Gesetzgebungskommission am Zug – und nun, nur gut drei Wochen später, der Landtag.

Oberstes Ziel des neuen Gesetzes ist es, für Vereine und Verbände mehr Sicherheit zu schaffen. 2.172 ehrenamtlich tätige Organisationen und 110 Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens sind von den neuen Betstimmungen betroffen.

“Mehr Sicherheit für Vereine und Verbände, Versicherungsschutz schon ab dem ersten Jahr sowie die Einrichtung des Dienstleistungszentrums als ‘Verein der Vereine’.”
(Arno Kompatscher zum neuen Gesetz zum Ehrenamt)

 

Gleich ins Verzeichnis

Die wichtigste Neuerung betrifft die Eintragung in die Landesverzeichnisse: Organisationen, die in den Bereichen gesundheitliche und soziale Betreuung, Kultur, Erziehung und Bildung, Sport, Erholung und Freizeit, Zivilschutz, Umwelt- und Landschaftsschutz tätig sind oder sich für die Bereiche Sozialtourismus, Verbraucherschutz, Menschenrechte, Chancengleichheit und Entwicklungszusammenarbeit engagieren, müssen nicht mehr eine einjährige bzw. sechsmonatige Tätigkeit nachweisen, um in die Landesregister der ehrenamtlichen Organisationen bzw. der Vereine zur Förderung des Gemeinwesens eingetragen zu werden. Sondern können die Eintragung sofort nach ihrer Gründung vornehmen. “Dies kommt vor allem den neu gegründeten Vereinen zu Gute und bietet den Vorsitzenden mehr Sicherheit, etwa beim Versicherungsschutz”, erklärt Landeshauptmann Kompatscher.

 

Ein “Verein der Vereine”

Zum Zweiten wird mit dem neuen Gesetz auch das Verhältnis zwischen dem neuen Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt und dem Südtiroler Vereinswesen geregelt. “Dieses Dienstleistungszentrum ist von der staatlichen Gesetzgebung vorgesehenen und wird künftig eine wichtige Rolle im Dritten Sektor spielen”, berichtet Kompatscher. Da sich die Aufgaben des Dienstleistungszentrums stark mit jenen überschneiden, die bisher von Landesbeobachtungsstelle für das Ehrenamt ausgeübt wurden, soll die Beobachtungsstelle abgeschafft werden. “Bei der Schaffung des Dienstleistungszentrum in Südtirol gehen wir unseren eigenen Weg. Es einzurichten ist aber notwendig, um die von den Banken bereitgestellten Mittel nutzen zu können”, betont der Landeshauptmann.

Und schließlich enthält das neue Gesetz eine Übergangsregelung, mit der Rechtssicherheit für die Zeit bis zur vollständigen Funktionsfähigkeit des neuen staatlichen Einheitsregisters für den Dritten Sektor geschaffen werden soll.

 

Drei Nein wegen Rom

Am Freitag (27. Juli) stimmte der Landtag mit breiter Mehrheit dem Gesetzentwurf zu. Detail am Rande: Der Landeshauptmann selbst war bei der Debatte abwesend.
Die einzigen drei Gegenstimmen (bei 26 Ja) kamen von der Süd-Tiroler Freiheit (STF). Die Begründung? Man solle auf den Staat warten, so Myriam Atz Tammerle. “Bevor die Details in Rom nicht beschlossen sind, sollte auf Landesebene kein einziger Beistrich im Gesetz geändert oder gar gestrichen werden”, meint die STF-Landtagsabgeordnete. Sie spricht von “vorauseilendem Gehorsam”: “Das Nein unserer Fraktion ist nicht gegen das Ehrenamt gerichtet, sondern gegen eine verfrühte Anpassung an staatliche Bestimmungen, die noch nicht zur Gänze vorliegen.”

Das am Freitag verabschiedete Gesetz tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft. Es war wohl der letzte gesetzgeberische Akt des Landtages in dieser Legislaturperiode. Die Landtagsabgeordnten treten zwar im September noch einmal zusammen – im Hinblick auf die Landtagswahlen am 21. Oktober wird sich die Tätigkeit dann aber auf die ordentliche Geschäftsführung beschränken.

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Michael Bockhorni Sat, 07/28/2018 - 14:21

schon von der Begrifflichkeit ist eine "Beobachtungsstelle" etwas anderes als ein "Dienstleistungszentrum". Auch in der Realität konnte ich als Präsident eines neuen Vereins kaum eine Unterstützung wahrnehmen. Die Weiterbildungskurse waren spärlich und dann schnell ausgebucht. Bei aktuellen Fragen wurde man an das (kostenpflichtige) NPO Institut in Lana verwiesen. Die VERA Software für die Buchhaltung ist nicht plattformübergreifend bzw. servergebunden. Das Angebot einer sehr praktischen Excel Buchhalttngstabell wurde angelehnt bzw. nicht weiter kommuniziert. Für die Mitgliederverwaltung und -kommunikation bietet auch nur die ROL die Vereinscloud an. Mal sehen was die Zukunft bringt.

Sat, 07/28/2018 - 14:21 Permalink