Environment | Landwirtschaft

Glurnser Stadtbauer

Am Beispiel Glurns wird deutlich wie die Landesregierung gewichtet. Die Begehrlichkeiten der Bauern sind wichtiger als die Anliegen des Denkmalschutzes und der Gemeinde.
Glurns 1
Foto: Erwin Bernhart
Wir sind mehr als überrascht über den Beschluss der Landesregierung“, sagt Franz Fliri. Der Obmann des Bezirkes Vinschgau im Heimatpflegeverbandes ärgert sich nicht nur über die Entscheidung, sondern noch mehr über das Abstimmungsverhalten: Einstimmig. „Wie kann der Landesrat für Denkmalschutz Mussner, aber auch Landesrat Theiner für einen solchen Beschluss stimmen?“ fragt sich nicht nur Fliri.
Der Bürgermeister von Glurns sieht es ähnlich. „Die Landesregierung hätte mit diesem Beschluss die Chance gehabt, klare Grenzen zu setzen, getan hat man genau das Gegenteil, jetzt ist fast alles erlaubt“, meint Alois Frank.
Der SVP-Bürgermeister und der Heimatschützer aus dem Vinschgau erhalten Unterstützung von oppositioneller Seite. „Das ist eine Niederlage für Landschaftsschutz und Denkmalpflege und ein Debakel für die Glaubwürdigkeit der Landesregierung“, schreiben die grünen Landtagsabgeordneten Hans Heiss, Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba in einer Aussendung.
 

Stadtmauer & Apfelbäume

 
Es geht um die kleinste Stadt Südtirols: Glurns. Das Vinschger Städtchen mit seiner historischen Bausubstanz und seinen noch intakten Stadtmauern ist ein Kleinod im gesamtem Alpenraum. Tausendfach wird das Motiv Glurns für die Südtirol-Werbung genutzt. Meistens mit Stadtmauer.
Die Gemeindeverwaltung und auch die zuständigen Landesstellen haben in den vergangenen Jahrzehnten viel getan, um den historischen Stadtkern von Glurns zu erhalten. So gibt es seit Jahrzehnten ein Bauverbot im Umkreis von 150 Metern um die Stadtmauern.
Unser Ziel war und ist es die freie Sicht auf die Stadtmauer zu gewährleisten und zu sichern“, sagt Bürgermeister Frank. Denn mit der Intensivierung des Apfelanbaues im oberen Vinschgau stellt sich der Gemeindeverwaltung ein neues Problem. Bereits im Dezember 2012 fällt der Gemeinderat von Glurns deshalb einen Grundsatzbeschluss. Der Landschaftsplan soll so abgeändert werden, dass „der Schutz des Gesamtbildes der Stadt Glurns samt Stadtmauern als einzigartiges, kulturhistorisches Erscheinungsbild mit einem der Stadtmauer vorgelagerten Sichtschutz ausgestattet werden“: Im Klartext: Es wird ein Verbot für Hilfsbauten wie Betongerüsten, Kunstfolien- oder Hagelnetzen für die landwirtschaftliche Nutzung in einem Umkreis von 100 Metern um die Stadtmauern festgelegt.
 
Die Gemeindeverwaltung leitet das Verfahren ein, wird aber jäh gebremst. Vor allem der Bauernbund mit seinem Direktor Siegfried Rinner an der Spitze läuft gegen das Vorhaben Sturm. Mit Erfolg: Am 18. März 2014 weist die Landesregierung die von der Gemeinde Glurns beantragte Änderung am Landschaftsplan ab. Die Begründung: Der Landschaftsplan sei das falsche Instrument für das geplante Verbot.
 

Bannzone & Holzsäulen

 
Die Gemeinde Glurns macht daraufhin einen zweiten Anlauf. Man beschließt eine indirekte Denkmalschutzbindung in der Gemeinde Glurns für alle Grund- und Bauparzellen im Umkreis von 100 Metern von der Stadtmauer und damit auch die Errichtung einer Bannzone. Zusammen mit der damaligen Direktorin des Landesdenkmalamtes Waltraud Kofler-Engl arbeitet man klare Kriterien aus. So will man Spalierpflanzungen in dieser Bannzone verbieten. Damit würden auch die Hilfsbauten und Säulen hinfällig und verboten.
Auch diesmal läuft der Bauernbund Sturm. So genehmigt die Landesregierung am 14. Oktober 2014 zwar die Ausweisung der Bannzone, lehnt aber das Verbot von Spalierplanzungen ab. In das Dekret der Landesregierung landet so am Ende eine sehr weitmaschige und dehnbare Diktion: „Man beschließt das Errichten von Foliendächern, Hagelnetzen sowie Betonsäulen in dieser Bannzone zu verbieten.
 
Was als Kompromiss verkauft wird, lässt in Wirklichkeit aber riesige Schlupflöcher offen. Das wird spätestens zu Ostern 2017 klar. In der Karwoche beginnt eine Grundbesitzerin in der Bannzone Apfelbäume zu pflanzen und 3.30 Meter hohe Holzgerüste auf Metallschuhen zu errichten. Weil der Grundbesitzerin aber jede Genehmigung dazu fehlt, stellen die Gemeinde und das Amt für Bau- und Kunstdenkmäler die Arbeiten umgehend ein. Damit die Bäuerin nicht die Jungpflanzen verliert, erlaubt man zwar die Bepflanzung, die Errichtung der Holzsäulen und der Draht-Verspannungen lehnt Amtsdirektorin Waltraud Kofler-Engl aber ab. Mit Verweis auf die Bannzone und den Beschluss der Landesregierung.
 

Rekurs & Landesregierung

 

Die Bäuerin legt im Juni 2017 Aufsichtsbeschwerde gegen diese Maßnahme des Amtes für Bau und Kunstdenkmäler ein. Am Dienstag hat die Landesregierung diese Aufsichtsbeschwerde einstimmig angenommen. Es ist ein Schlag direkt in die Magengrube der Gemeinde Glurns und des Denkmalamtes.
Für uns war klar, dass in dieser Bannzone alle Hilfsbauten verboten sind, vor allem so hohe Säulen“, ärgert sich jetzt Alois Frank, „ganz gleich ob sie aus Holz oder anderem Material sind“. Die Landesregierung hat mit ihrem Beschluss jetzt aber erst recht die Türen geöffnet. Der Glurnser Bürgermeister weist darauf hin, dass nach dieser Interpretation jetzt auch Plastik- oder Metallsäulen erlaubt sind. Damit wird der Sinn des Verbots ad absurdum geführt
 
Das sagt auch die Waltraud Kofler-Engl. „Das ist ein Präzedenzfall“, meint die Direktorin des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler, „vor allem aber stellt sich nach dieser Entscheidung die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Bannzone in Glurns“.
Hans Heiss, Brigitte Foppa und Riccardo Dello Sbarba gehen noch weiter: „Die Landesregierung opfert das historische Umfeld der Stadtmauer und den Willen der Gemeinde dem Intensivobstbau. Und unterminiert die eigene Glaubwürdigkeit“.
Die drei grünen Landtagsabgeordneten verweisen drauf, dass sich die Landesregierung gegen das Gutachten des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler, gegen den Willen des Gemeinderats und gegen die Eingaben des Heimatpflegeverbandes gestimmt habe und dem Wunsch des Bauern und auch des Bauernbundes nachgekommen sei.
„Die Landesregierung opfert das historische Umfeld der Stadtmauer und den Willen der Gemeinde dem Intensivobstbau. Und unterminiert die eigene Glaubwürdigkeit“.
Die Gemeinde Glurns will diese Entscheidung der Landesregierung so nicht hinnehmen. „Wir werden hier sicher nicht nur zuschauen“, sagt Bürgermeister Alois Frank. Auf die Frage, ob die Gemeinde vor das Verwaltungsgericht ziehen wird, sagt der SVP-Bürgermeister, „das schließe ich nicht aus“.
Auch der Heimatpflegeverband dürfte seinen Kampf nicht aufgeben. Der Vinschger Bezirksobmann Franz Fliri: „Sicher ist, dass wir die Gemeinde Glurns bei allen Schritten, die sie in dieser Sache setzt unterstützen werden.
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Klaus Griesser Thu, 08/31/2017 - 10:30

Gewisse, einzelne ""Bauern über alles!" - das Privatinteresse steht auch diesmal über dem öffentlichen Interesse. Ein weiteres Beispiel , wie die Landesregierung das Interesse der Obervinschger Gesamt- Bevölkerung beiseitewischt nach dem Motto "Dove c'e` la legge, si trova l'inganno". Super, Herr Vinschger Landesrat Theiner!

Thu, 08/31/2017 - 10:30 Permalink
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Stereo Typ Thu, 08/31/2017 - 12:16

Südtirol verkauft seine Seele. An den Meistbietenden. Kein Respekt mehr vor Umwelt und Tradition. Alle dem schnöden Mammon hinterher. Wer will und kann dem noch die Stirn bieten?

Thu, 08/31/2017 - 12:16 Permalink
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Mensch Ärgerdi… Thu, 08/31/2017 - 12:53

Mit solchen Aktionen schießen sich die Bauern doch immer wieder selbst ins Bein. Macht ruhig weiter so, bis irgendwann keiner, der nicht selbst Bauer ist, mehr an eurer Seite steht.

Thu, 08/31/2017 - 12:53 Permalink
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Klemens Kössler Fri, 09/01/2017 - 11:27

Was ist da schief gelaufen?
Der Grundbesitzer hält sich nach Gesetzen welche noch tintenfrisch sind und er wird als Verbrecher dargestellt.
Die Glurnser Mauer ist sicher eine Schönheit unter den Südtiroler Denkmälern, wie kann man aber von Verschandelung sprechen wenn die Sicht durch Bäume und Holzpfähle geschmälert wird?
An anderer Stelle stehen auch Bäume und behindern die Sicht auf die Mauer, nur diese tragen keine Früchte dafür sind diese Bäume aber größer. Kunterbunte Spielgeräte vor der Mauer unterstreichen auch nicht den mittelalterlichen Flair sind aber sicher gut angesehen.
Der riesige Parkplatz vor der Mauer ist sicher notwendig, die Holzpfähle und Apfelbäume aber bestimmt schöner als diese Blechlawine.
Die Zone rund um Glurns ist keine freie 100 Meterzone, dass jetzt ein weiterer freier Blick beeinträchtigt (nicht verschandelt) wird lässt plötzlich die Wogen hoch gehen.
Da wird von Bauernlobby, Beeinflussung der Politik, nachhaltiger Zerstörung usw. gesprochen. Nachhaltig zerstört finde ich die Freiheit der Grundeigentümer im oberen Vinschgau, all das für eine als Umweltschutz getarnte Käseglocken-Methode mit einem riesigen Vorurteil gegen die Bauern.
Worin liegt das Verbrechen? Hat der Landschaftskonsument das Recht die Schmälerung der Rechte von Grundeigentümern zu fordern? Ich finde betreffender Eigentümer hat durch sein Verhalten dem besonderen Wert der Glurnser Stadtmauer Rechnung getragen und ist auf eine, dem Auge gefälligere Gerüstanlage ausgewichen.
Dass der Glurnser Bürgermeister in dieser Angelegenheit geradezu zu Schnappatmung neigt zeigt wenig Feingefühl gegenüber seinen Mitbürgern.
Die Gemeinde soll erst den Parkplatz aus der 100 Meterzone entfernen bevor sie die landwirtschaftliche Bewirtschaftung auf Schafhaltung einschränken will.

Fri, 09/01/2017 - 11:27 Permalink
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gelber enzian Sat, 09/02/2017 - 16:51

In reply to by Klemens Kössler

Die betreffende Neuanlage ist eine BIO-Anlage. Der BÄR läßt grüßen!!!
Die Gemeinde als Opfer? Zuerst macht sie selbst eine Knebelregelung und dann regt sie sich auf wenn sie nicht gut funktioniert!
Im Übrigen: Dem betroffenen Bauern wurde bereits bei der Erstellung der Bannstreifenregelung von seiten der Gemeinde zugesichert daß Holzpfosten gut gehen. Er hatte auch einen Grundtausch angeboten. Dazu braucht es halt mindestens zwei!

Sat, 09/02/2017 - 16:51 Permalink
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Ludwig Thoma Fri, 09/01/2017 - 16:55

Die Holzsäulen sind immerhin einfacher zu entsorgen als Beton, wenn in ein paar Jahren Klimawandel und Weltmarkt die "Bäume" wieder verschwinden lassen. Bleibt nur zu hoffen, dass der Boden dann nicht allzusehr verseucht ist und vor lauter integriertem Anbau ausgetauscht werden muss.

Fri, 09/01/2017 - 16:55 Permalink
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Karl Gudauner Sat, 09/02/2017 - 01:31

In der Urbanistik müsste man sich halt auskennen...Und wissen, wie bei der Abwägung unterschiedlicher Rechtsgüter vorzugehen ist, immer vorausgesetzt, dass die formalen Aspekte bei der Errichtung der Bannzone hieb- und stichfest sind. Die Darstellung im Artikel klingt sehr nach juristischen Spitzfindigkeiten, mit denen der Zweck der Bannzone umgangen wird. Hilfreich für die Diskussion unter Laien wäre es, die Argumente zu kennen, die die Rekursstellerin angeführt hat, und die Begründung, die die Landesregierung ihrer Entscheidung zugrundegelegt hat. Hilfreich für alle wäre statt der Schlaumeierei eine Gesprächskultur, die es erlaubt, private Anliegen der Bürger/-innen und Anliegen der Gemeinschaft im Guten zu regeln, also getragen von der Einsicht der Bürger/-innen in den Nutzen von Einschränkungen privater Rechte aus Gründen des Allgemeininteresses und von der Einsicht der Verwalter/-innen in den Nutzen von Flexibilität für Lösungen, die für alle Beteiligten tragfähig sind. Da sollte wer einen Weg aufzeigen, wie (im Bereich Landwirtschaft, aber nicht nur...) Wertediskussionen und Interessenkonflikte aus der unglücklichen Aufschaukelung von Unterstellungen, Missverständnissen und Aneinandervorbeireden, Anfeindungen und gegenseitiger Ignorierung der Argumente herausgeholt und in eine produktive Auseinandersetzung umgemünzt werden können, die unsere Gesellschaft an Reife, Niveau und Souveränität im Umgang mit Herausforderungen gewinnen lässt.

Sat, 09/02/2017 - 01:31 Permalink
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Gregor Beikircher Sat, 09/02/2017 - 18:58

Fast immer geht es, wie auch hier, um materielle Güter, die Einzelnen einen vermehrten materiellen Wert bringen. Schöngeistige und Seelen fördernde Güter haben bei der Landesregierung und beim Bauernbund nur dann einen Wert, wenn sie sich durch zwielichtige Formulierungen in materielle Bereicherungen ummünzen lassen. Dass aber schöngeistige und freie Ansichten von Baukunst und Landschaft langfristig demTourismus und einheimisch vielfältiger Wirtschaft oft mehr fördern, als nur die eintönige Säulenansicht der Apfelplantagen, egal aus welchem Material sie sein mögen, soweit reicht ihr Denken in ihrer einseitig politisch beeinflussten Kultur aber nicht.

Sat, 09/02/2017 - 18:58 Permalink
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gelber enzian Mon, 09/04/2017 - 09:41

In reply to by Gregor Beikircher

Sich in fatalistischem Selbsmitleid wälzen und anderen egoistische Bösartigkeit zu unterstellen: Speib! Das kann wohl nur jemand der vor lauter egomaner Schöngeistigkeit den Bezug zur Handschlagrealität verloren hat.
Schon mal darüber nachgedacht, ob wie in diesem Fall eine junge Familie mit kleinen Kindern, welche die örtliche Schule/Kindergarten besuchen, trotz respektiervoller Vorgehensweise, nun kriminalisiert werden?
Die betroffene Wiese ist ihr Eigentum und Teil eines landw. Betriebes und ist trägt wesentlich zur Wirtschaftlichkeit des Betriebes bei.
"Mit volle Hosen ist leicht stinken" : jemand, der nicht in der täglichen Erwerbsarbeit vorort steht, hat es leicht sich schöngeistig über andere zu mokieren.

Mon, 09/04/2017 - 09:41 Permalink
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Klaus Griesser Sun, 09/03/2017 - 10:48

Denkmalpflege und Landschaftsschutz stehen in diesem Fall dem Interesse der Grundeigentümerin entgegen, dessen Name von der Landesregierung geheim gehalten wird, als ob es das Grundbuch nicht gäbe, das bekanntlich alles offen legt.
Dahinter steckt die fortlaufende Privilegierung eines Standes, der bei der letzten Bauernbund- Festveranstaltung in Bozen in der schlauen Formel "Bagatelleingriffe" von den SBB- Bossen der anwesenden Landesregierung nahegelegt und im Gesetzentwurf zur Urbanistikneuordnung aufgenommen wurde, um alle Zweifel aus dem Weg zu räumen.
Die Bestimmung der LR, dass je nach Material der Pfähle die Ansicht der Stadt Glurns eingeschränkt wird und die Bemerkung, dass die Gemeinde vorerst den Parkplatz zu räumen hätte, gehören in die unterste Schublade.
In mir entsteht der Zweifel, ob der Privatverein SBB inzwischen ein unsichtbarer, bestimmender Teil der Landesregierung ist. Umso mehr als auch im Falle von "Mals pestizidfrei" der privatrechtliche SBB alles tat, um die Malser zu blockieren und die Landesregierung den legitimen, demokratischen Wunsch von 76% der Bevölkerung nicht gegenüber einzelnen Privatinteressen verteidigt hatte. Wie soll ich das sonst wohl verstehen?

Sun, 09/03/2017 - 10:48 Permalink