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“Verärgert bis ratlos”

Menschen mit Beeinträchtigung können sich impfen lassen. Doch dabei gibt es Schwierigkeiten. Darauf weist der Dachverband für Soziales und Gesundheit hin.
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Foto: Mat Napo/Unsplash

Wie viele Dosen an Corona-Impfstoff wurden bisher in Südtirol verabreicht? Die Antwort fällt unterschiedlich aus, je nachdem, welche offizielle Quelle man konsultiert: Laut “Report Vaccini Anti COVID-19” der Regierung sind  bis 31. März 105.202 Dosen verimpft worden. 107.104 waren es laut Sanitätsbetrieb schon am 29. März. “Wir analysieren derzeit intern selbst die möglichen Ursachen, die vermutlich mehrere sind”, teilte der Sanitätsbetrieb bereits vorige Woche mit, als salto.bz wegen der durchgängigen Diskrepanzen von mehreren tausend Impfdosen nachfragte. Fest steht hingegen: Zu den 109.185 gelieferten Dosen wird bis 23. April die Lieferung weiterer 70.640 Dosen erwartet. Neben Sanitäts- und Schulpersonal, Bewohnern von Seniorenheimen, Über 75- und -80-Jährigen können sich seit vergangenem Donnerstag (25. März) auch Menschen mit Beeinträchtigung für eine Corona-Schutzimpfung vormerken. Online oder telefonisch. Laut Sanitätsbetrieb sind rund 9.000 Personen von “sehr schweren Beeinträchtigungen” betroffen. Für diese werden – vorerst – 4.000 Impftermine vergeben. Doch dabei hapert es offenbar gewaltig.

Angefangen bei den unterschiedlichen Informationen, die der Sanitätsbetrieb auf der Webseite zur Corona-Schutzimpfung bereit stellt. “Sollte jemand nicht sofort einen Termin erhalten, so wird sie bzw. er gebeten, sich ab Mittwoch, 31.03.2021 noch einmal über die Plattform des Betriebes vorzumerken. Dann werden nämlich neue Termine vergeben, so auch am Mittwoch, den 07.04.2021”, heißt es an einer Stelle. Anderswo werden Donnerstag, 1. und 8. April als weitere Vormerktermine angegeben.
Die Voraussetzung, um einen Impftermin vormerken zu können, ist, eine schwere Beeinträchtigung laut Gesetz 104/1992, Art. 3, Komma 3 anerkannt zu haben. “Wir haben gestern (Dienstag, Anm.d.Red.) erfahren, dass viele Personen, die nun eigentlich Anrecht hätten, sich impfen zu lassen, leider gar nicht in den Listen des Sanitätsbetriebs aufscheinen, die zur Vormerkung herangezogen werden”, berichtet Wolfgang Obwexer, Präsident des Dachverbands für Soziales und Gesundheit. “Offenbar sind die Daten nicht aktuell, bzw. nicht digitalisiert worden. Weil bis zum Jahr 2002 die Gesuche zur Anerkennung für schwere Behinderungen laut Gesetz 104/1992, Art. 3, Komma 3, noch in Papierform gemacht worden ist, scheinen die Daten der betreffenden Personen aktuell noch nicht im System auf. Das hat zur Folge, dass viele Impfwillige bei der Anmeldung abgewiesen werden, obwohl sie eigentlich Anrecht auf die Schutzimpfung hätten.”

Der Sanitätsbetrieb verweist auf seiner Webseite auf das Bürgertelefon: “Informationen, ob Sie in der Liste der Menschen mit schweren Beeinträchtigungen geführt sind, können Ihnen, ab Ostern, die medizinisch ausgebildeten Mitarbeiter beim Bürgertelefon geben, erreichbar von Montag-Freitag 8:00-16:00 und Samstag vormittag: 800 751 751.”

Auch abseits davon “läuft es bei der Anmeldung leider nicht rund – jedenfalls nicht für Menschen mit Behinderung”, berichtet Obwexer. “Einige erhielten die Rückmeldung, dass derzeit doch keine Vormerkungen über den eigens eingerichteten Online-Kanal vorgenommen werden können.” Auch weil sich “verärgerte bis ratlose Rückmeldungen von Impfwilligen” häuften, hat der Dachverband nun die Corona-Task-Force informiert und auch die Invalidenkommission sowie den Sanitätsbetrieb aufgefordert, so rasch wie möglich eine Lösung für die Betroffenen zu finden. “Menschen mit Behinderung wollen sich impfen lassen und warten schon lange ungeduldig auf den Beginn der Schutzimpfungen. Aber der Dienst funktioniert nicht so wie angekündigt”, kritisiert Obexer.