Politik | Gemeindefinanzen

Halbe Katastrophe

Alarmstimmung unter Südtirols Gemeinden wegen der Verwendung ihres Haushaltüberschusses. Kann diese nachträglich eingeschränkt werden?
Andreas Schatzer
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Für Gemeindeverbandspräsident Andreas Schatzer birgt der Nachtragshaushalt des Landes in seinem aktuellen Entwurf eine „halbe Katastrophe“ für Südtirols Gemeinden. Denn mitten in der jener Phase, in denen im ganzen Land Schulen wie Vereinshäusern umgebaut oder Straßen und Gehsteige saniert werden, droht der Geldhahn für diese Investitionen abgedreht zu werden. Und zwar von einem Passus im Nachtragshaushalt, mit dem die Abschaffung von Artikel 33 des Omnibusgesetzes vom Oktober 2016 vorgesehen wird. Damit waren  Südtirols Gemeinden von der staatlichen Regelung befreit worden, dass Verwaltungsüberschüsse nur zur Schuldentilgung verwendet werden dürfen und sonst an den Staat abgeführt werden müssen. Eine Ausnahme, die laut Schatzer in Folge des Finanzabkommens zwischen Land und Staat im Jahr 2014 erreicht werden konnte und nicht vom Staat angefochten worden war. „Und wir sehen keinen Grund, dass wir nun freiwillig darauf verzichten sollten“, sagt Schatzer.

Warum das im vorliegenden Entwurf des Nachtragshaushaltes dennoch versucht wird, kann der Gemeindenverbandspräsident deshalb nicht nachvollziehen. Vor allem würde die Regelung laut Schatzer zum derzeitigen Zeitpunkt viele Gemeinden in große Probleme stürzen. Denn der Großteil von ihnen erzielte im Vorjahr Verwaltungsüberschüsse. „Und die meisten Gemeinden  haben ihre Abschlussrechnung bereits innerhalb April genehmigt und den Überschuss längst auf die verschiedenen Investitionskapitel aufgeteilt“, so Schatzer. Würde Artikel 33 nun im Nachhinein abgeschafft, würden zum Teil bereits ausgegebene bzw. verplante Mittel also plötzlich nicht mehr zur Verfügung stehen. Ein Szenario, an dem wohl auch das Land kein Interesse haben kann. Zumindest Süditrols Gemeinden werden alles daran setzen, es nicht so weit kommen zu lassen, stellt Schatzer in Aussicht. Am Freitag dieser Woche wird der Gemeindenverband auf eigenes Drängen von der zuständigen Gesetzgebungskommission angehört. Doch auch auf den Landeshauptmann haben die Gemeindevertreter bereits in der vergangenen Woche entsprechenden Druck gemacht. „Und Kompatscher hat uns zumindest indirekt Unterstützung zugesagt, dass Artikel 33 vorerst aufrecht bleibt“, so Schatzer.

Mittelfristig ist dagegen auch ihm klar, dass die freie Handhabe  über Verwaltungsüberschüsse auch für Südtirols Gemeinden der Vergangenheit angehören dürfte. „Nachdem die Verwaltungsüberschüsse dem Staat ganz offensichtlich ein Dorn im Auge sind, werden wir im Lauf des heurigen Jahres nach Lösungen suchen, wie man sie vermeiden kann“, sagt der Gemeindenverbandspräsident. „Allerdings für das Jahr 2017 und nicht rückwirkend für das Jahr 2016.“