Economia | Rom

Land ist wieder im Geschäft

Die 12er-Kommission hat eine Durchführungsbestimmung verabschiedet, die es dem Land ermöglicht, die Handelstätigkeit einzuschränken. hds: "Der richtige Weg."

Die 12er-Kommission hat gestern (6. April) in Rom eine für Südtirol wegweisende Durchführungsbestimmung verabschiedet. Sie ermöglicht es den Autonomen Provinzen Bozen und Trient, nach eigenem Ermessen Zonen auszuweisen, in denen Handelstätigkeit untersagt ist. Darüber hinaus dürfen Bozen und Trient auch den Detailhandel in Gewerbezonen beschränken. Kurzum: Das Land soll die Erlaubnis erhalten, die Handelstätigkeit einzuschränken. Und zwar dort, wo es dies selbst für richtig erachtet. Ein Schutz vor der voranschreitenden und in Italien gesetzlich festgelegten Liberalisierung also.


Zum Schutz

“Unter der Regierung Monti wurde der Handel liberalisiert mit der gefährlichen Folge, dass die kleinräumige Handelsstruktur Südtirols in Gefahr geraten ist”, erklären die SVP-Parlamentarier Karl Zeller und Daniel Alfreider, die beide in der 12er-Kommission sitzen. Auch das Verfassungsgericht hatte mit einigen Urteilen die Kompetenz Südtirols, Einschränkungen in der nationalen Handelsordnung vornehmen zu können, entleert. Als Begründung für die nun erfolgte Kompetenzübertragung in Sachen Einzelhandel an Südtirol und das Trentino wird im Art. 1 der Durchführungsbestimmung angeführt: “Um den Schutz von Gesundheit, Arbeiter, Umwelt, des städtischen Umfeldes, den Denkmalschutz, die Wiederherstellung und den Wiederaufbau des traditionellen Handelsnetzes sowie die Lebensqualität in den historischen Ortskernen zu garantieren (…)”.

“Damit sind die Voraussetzungen für ein neues Landesgesetz geschaffen, das unsere Südtiroler Handelsordnung in den Grundfesten beibehält und die unseren besonderen Gegebenheiten und Interessen angepasst ist”, zeigt sich Karl Zeller zufrieden. Der SVP-Senator hat mit Nachdruck in Rom um die Zustimmung der Regierung gebuhlt. Mit Erfolg. Einstimmig hat die 12er-Kommission am Mittwoch dafür gestimmt.

Mit dieser hat das Land wieder die Möglichkeit, den Einzelhandel in Gewerbegebieten eigenständig zu regeln – zum Vorteil der Weiterentwicklung des Handels in den Innenstädten, Stadtvierteln, Dörfern und Ortskernen.
(hds)


“Der richtige Weg”

Zufrieden darüber ist man beim hiesigen Handels- und Dienstleistungsverband (hds). “Diese neue gesetzliche Verankerung stärkt nicht nur unsere autonome Entscheidungsbefugnis in der Raumordnung, sondern ist ein entscheidender Schritt in Richtung Weiterentwicklung unserer lebendigen Orte”, erklärt hds-Präsident Walter Amort in einer ersten Stellungnahme. Der hds rechnet damit, dass die Verabschiedung des neuen Südtiroler Handelsgesetz – wie von Karl Zeller angesprochen – noch heuer durch den Landtag erfolgen wird.

Insbesondere in unserem Land, wo der Kleinhandel ein wichtiger Teil der Südtiroler Wirtschaft und Gesellschaft ist, bedeutet diese Durchführungsbestimmung eine große Errungenschaft für die Südtiroler Autonomie.
(Karl Zeller und Daniel Alfreider)

Der hds will in diesem Zusammenhang auf einen wichtigen Aspekt hinweisen: “Trotz der restriktiven Südtiroler Handelsurbanistik der vergangenen Jahre haben wir bereits heute mit 1,82 Quadratmetern Handelsfläche pro Einwohner weitaus die höchste Dichte an Verkaufsfläche in Italien erreicht. In keiner anderen Region gibt es so viel Handelsfläche pro Einwohner wie in Südtirol”, betont Amort. Dies zeige, dass der eigenständige Südtiroler Weg der richtige sei. “Nun gilt es auf diesen Schritten aufzubauen, diese neue Autonomie in der Handelsgesetzgebung zu nutzen und diese als Planungs- und Steuerungsinstrument einzusetzen”, sagt der hds-Präsident abschließend.

Nun muss die Durchführungsbestimmung noch vom Ministerrat verabschiedet werden, in Rom rechnet man in Kürze damit. Danach können sie nach der Veröffentlichung  in Kraft treten.  

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gorgias Gio, 04/07/2016 - 10:28

In risposta a di Dieter Mayr

Gott sei dank nicht. Es geht nicht nur ums stoppen sondern auch um protektionistische Maßnahmen. So wurden in einigen Ortschaften die Möglichkeit Sonntags Imbissstuben offen zu halten verwehrt um den Gasthäusern die Konkurrenz aus dem Weg zu schaffen.

Die Kirchen waren ursprünglich auch nicht für den freien Sonntag, solange die Maschinen nicht den die Messfeier störten.

Jetzt will man die Errungenschaften der Arbeiterbewegung bei sich Gutschreiben lassen.

Gio, 04/07/2016 - 10:28 Collegamento permanente
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Heinrich Tischler Gio, 04/07/2016 - 12:29

Wunderbares dejá- vu- Erlebnis: im Foto die Frau Winkler in der Passeirergasse in Meran! Die Einrichtung hat mein Vater gemacht! Sie wurde auch mehrmals überfallen, weiß jemand wie es ihr geht?

Gio, 04/07/2016 - 12:29 Collegamento permanente