Politica | Aus dem Blog von: Thomas Benedikter

Wie können Bürger bei den Gemeindefinanzen mitbestimmen?

Laut italienischer Rechtsordnung gibt es keine Volksabstimmungen über den Haushalt von öffentlichen Körperschaften. Aus diesem Grund können in Südtirol keine Steuergesetze zum Volksentscheid gebracht werden. Ein Eppaner Beispiel für eine Lücke in der Bürgerbeteiligung?
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Foto: Privat

Auf einer gut besuchten Bürgerversammlung Anfang Juli stellte der Eppaner Gemeindeausschuss ein Projekt zur Diskussion, das kontroverse Debatten ausgelöst hat: 22 Hektar Buchenwald sollen im ökologisch sensiblen Hanggebiet Putschwan gerodet, verkauft und in Rebanlagen umgewandelt werden. Die Gemeinde will damit netto mindestens 13 Mio. Euro an Zusatzeinnahmen erlösen. Bei einer ähnlichen, flächenmäßig weit kleineren Operation hatte die Gemeinde Kaltern jedoch pro Hektar netto weit weniger eingenommen (rund 900.000 Euro insgesamt). Dabei konnte der anwesende Ausschuss nicht klären, warum für Eppan ein so dringender Finanzbedarf besteht, noch konnte er genauere Angaben zur finanziellen Abwicklung der anstehenden Übernahme des Kasernenareals machen und war auch nicht gewillt, Auskünfte über alternative Finanzierungsformen zu geben. Kein Wunder, dass die Bürgerschaft nicht nur massive Einwände zur Landschafts- und Umweltverträglichkeit dieser Rodung hatte, sondern auch beklagte, dass sowohl der Gemeinderat als auch die Eppaner Bürger/innen bei derartigen Projekten zu wenig mitbestimmen könnten. Dem hielt BM Trettl ganz klar entgegen, dass nach Abklärung der Zulässigkeit des Projekts durch die Forstbehörde die Bürger/innen in einer Volksabstimmung das letzte Wort haben werden. Die Eppaner Bürgerschaft wird ihn beim Wort nehmen.

Mundtote Bürger

Doch wirft das Rodungsprojekt in Putschwan eine zusätzliche Frage auf: jene der fehlenden Mitwirkungsrechte der Bürger an den Gemeindefinanzen. Derzeit können Bürger in einem öffentlichen Verfahren weder positiv Vorschläge zum Haushalt einbringen, noch irgendwie ihr Veto zu bestimmten Einnahmen oder Ausgaben der Gemeinde einlegen. Die italienische Rechtsordnung erlaubt im Unterschied zur Schweiz keine Art von Bürgerentscheid zum Haushalt und den Finanzen. Allerdings gibt es andere, in vielen Gemeinden praktizierte Verfahren, um die Bürge/innen schon vorab in die Gestaltung des Haushaltsvoranschlags einzubeziehen. Dabei geht es darum, dass die Bürger rechtzeitig - also im Herbst parallel zur Haushaltserstellung - formell ihre Vorschläge verlauten lassen, wohin z.B. die Investitionen der Gemeinde fließen sollen, ob die Abgabensätze verändert werden und bestimmte, kostenträchtige Projekte angegangen oder lieber unterlassen werden sollen. Dieses Verfahren des "Bürgerhaushalts" funktioniert bereits in Hunderten von Gemeinden in Europa, sowohl im ländlichen Raum als auch in Großstädten wie Sevilla und Bonn. In Südtirol ist es zum ersten Mal von der Gemeinde Mals per Gemeindestatut eingeführt worden und soll voraussichtlich noch in diesem Jahr konkret zur Anwendung kommen.

 

 

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Mon Mon Dom, 07/21/2013 - 18:05

Jeder Bürger kann bei den Bürgertreffs der Bürgerliste mitreden bzw. Vorschläge machen...

Wilfried Trettl hat in diesen Versammlungen schon vor der Bürgerversammlung klar gemacht das am Ende bzgl. Putschwan 100ig eine Volksbefragung gemacht wird und er bei solchen grossen Projekten die Bürger entscheiden sollen.

dann entscheiden die Eppaner ob ein kleiner Teil von den Kasernen von der Gemeinde gestaltet wird ... oder ALLES einfach vom Land verscherbelt und verbaut wird.

Die Umweltgruppen sind in der Verantwortung sich beim BM zu informieren bevor sie Unwahrheiten und Polemiken erfinden.
ER ist jederzeit für jeden erreichbar!!

norbert

Dom, 07/21/2013 - 18:05 Collegamento permanente