Società | Corona-Impfung

Südtiroler Nötigung?

In den Südtiroler Altersheimen werden haarsträubende und ungesetzliche Methoden angewandt, um aus der empfohlenen Impfung eine Dienstpflicht zu machen.
Corona Impfung
Foto: upi
Das Schreiben ist wenige Tage alt und stammt aus einem Altersheim in der Nähe von Bozen.
Unter dem Titel „Impfung Sars-Cov-2 –Risikoanalyse und Verhaltenskodex“ informiert die Direktion des Heimes die eigenen Mitarbeiter über die anstehenden Coronaimpfungen.
Das Dokument ist ein Musterbeispiel wie unüberlegt, dilettantisch und unprofessionell gewisse öffentliche Strukturen in Südtirol mit der neuen Impfung gegen das Coronavirus umgehen.
Es werden Regeln aufgestellt, die nicht nur gegen jedes Arbeits- und Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstoßen, sondern die so augenscheinlich gesetzeswidrig sind, dass man sie fast schon als Nötigung bezeichnen kann. Bauernschlau versucht man dabei Tricks und Drehs anzuwenden, mit denen aus einer „empfohlenen, freiwilligen Impfung“ eine Dienstpflicht konstruiert wird, deren Nichteinhaltung persönliche Konsequenzen mit sich zieht.
Das Dokument ist ein Musterbeispiel wie unüberlegt, dilettantisch und unprofessionell gewisse öffentliche Strukturen in Südtirol mit der neuen Impfung gegen das Coronavirus vorgehen.
Diese haarsträubende Auslegung macht auch deutlich, wie dringend es einer klaren gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Regelung des Staates, des Landes oder wenigstens klarer Vorgaben des Südtiroler Sanitätsbetriebes in dieser Materie bedarf.
 

Die Informationsveranstaltung

 
Die Hoffnung in den Altersheimen auf die neue Coronaimpfung ist verständlicherweise groß. Mit Jahresanfang sollen die Impfungen auch hier beginnen. Am 22. Dezember 2020 gab es dazu für die Direktionen und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Südtiroler Altersheime online eine Informationsveranstaltung. Die Leiterin des Landeslabors Elisabetta Pagani und der Biologe Richard Aschbacher gaben einen Überblick über die Impfung und deren Wirkung aus mikrobiologischer Sicht. Danach informierte die Impfexpertin Silvia Spertini und Isabella Mastrobuono, Mitglied der Task Force im Bereich Senioren, über die anstehende Impfkampagne. Dabei wurde auch die Empfehlung ausgesprochen, dass sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Altersheime impfen lassen sollen. Auch diejenigen, die sich in den vergangenen neun Monaten infiziert haben. Die Begründung: Der Impfstoff würde besser und sicherer schützen als der natürliche Krankheitsverlauf. Zudem sei nicht sicher, ob es bei einem natürlichen Krankheitsverlauf nicht zu einer Zweiinfektion kommen könne.
 

Impfen ist Dienstpflicht

 
Die Südtiroler Altersheime bereiten sich nach Weihnachten auf die Impfung vor. Zu Jahresende bekommen die Mitarbeiter ein Rundschreiben, wie man vorgehen will.
In dem Schreiben heißt es:
 
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen.
 
in kurzer Zeit wird uns der Impfstoff als Schutz gegen das Sars-Cov-2 Virus zur Verfügung stehen. Es ist momentan die einzige Methode, uns wirksam und sicher gegen die Ansteckung zu schützen, und somit für uns selber, für unseren Arbeitsplatz und für die Gesellschaft der lang erhoffte Ausweg aus der derzeitigen Risikosituation.
Daher habe ich die Impfung gegen Sars-Cov-2 am 28.12.2020 auch in die Risikoanalyse und den Arbeitssicherheitsplan (GvD. vom 09. April 2008. Nr. 81 i.g.F.) des Betriebes aufgenommen. Die Impfung gehört somit zu den wichtigen Vorbeuge- und Sicherheitsmaßnahmen im Seniorenwohnheim zur Arbeitssicherheit. Seit dem 28.12.2020 sind die Informationsblätter und die Beschreibung neben der Stempeluhr ausgehängt. Wir legen auch heute eine Kopie dieser Dokumente bei.
Um uns höchstmöglich zu schützen, ist es unabdingbar, dass sich alle Mitarbeiterinnen impfen lassen.…[…].. Die Impfung gehört somit zu den Dienstpflichten, da sie integrierender Bestandteil der Arbeitssicherheit ist und gleich wie die persönliche Schutzausrüstung zu betrachten ist.“
 
 
Wer sich nicht impfen lassen will, sollte das bis zum 31. Dezember 12 Uhr mitteilen. Alle anderen sollten sich bis zu diesem Termin in eine Liste eintragen.
Das Rundschreiben schließt mit einer klaren Aussage:
 
"Diejenigen Mitarbeiter, die nicht geimpft sind, müssen aufgrund der Arbeitssicherheit weiterhin bei potentiellen Sars-Cov-2-Risiko in voller Schutzausrüstung arbeiten und das solange die Sars-Cov-2 Ansteckungsgefahr nicht als von den Gesundheitsbehörden als überwunden erklärt wird.“
 
Das Rundschreiben stammt aus einem Altersheim im Bezirk Bozen. Nach Informationen von Salto.bz kursieren dasselbe oder inhaltlich ähnliche Schreiben aber in Dutzenden anderen Südtiroler Altersheimen.
 

Völliger Wahnsinn

 
Diese Schreiben sind völliger Wahnsinn“, ist Tony Tschenett entrüstet. Der ASGB-Vorsitzende, der vorausschickt, dass er ein absoluter Impfbefürworter sei, verweist darauf, dass diese Vorgaben „eklatant gegen das Arbeitsrecht verstoßen“.
Denn eines scheint manchen Verantwortlichen nicht klar: Bei der Covid-19-Impfung handelt es sich um eine freiwillige Impfung. Die Entscheidung sich impfen zu lassen oder nicht, kann und darf nicht zu einer dienstrechtlich unterschiedlichen Behandlung führen. „Vor allem kann man das Ganze nicht als Dienstpflicht ansehen“, meint der Gewerkschaftsvorsitzende. Aber auch die Verbindung zwischen Impfung und Arbeitssicherheitsbestimmungen ist völlig widerrechtlich. „Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun“, sagt Tschenett.
 
 
 
Ebenso ist der Vergleich Impfung und persönliche Schutzausrüstung völlig absurd. Denn die PSA gehört wirklich zur vorgeschriebenen Arbeitssicherheit. Eine Impfung kann aber nichts mit Arbeitssicherheit zu tun haben. Vor allem solange sie nicht per Gesetz verpflichtend vorgesehen werden.
Wie sehr das Rundschrieben jeglicher Grundlage entbehrt zeigt sich auch an den angekündigten Konsequenzen. Denn eines ist allen Fachleuten klar: Absolut unabhängig davon ob jemand geimpft ist oder nicht, müssen die Mitarbeiterinnen in den Altersheimen weiterhin mit der Schutzausrüstung arbeiten, sollte eine potentielle Ansteckungsgefahr bestehen. Das steht so auch im Informationsblatt, das in den Altersheimen verteilt wird.
Salto.bz hat das Rundschreiben auch zwei Südtiroler Fachleuten aus der Sanität vorgelegt. Beide können nur mehr den Kopf schütteln: „Es geht nicht an, dass man die Freiwilligkeit damit umgeht, dass man die Arbeitssicherheit ins Spiel bringt“, sagen beide unisono. Und weiter: „Solche Aktionen spielt unfreiwillig den Impfgegnern und –skeptikern in die Hände“.
Ihre Auffassung: Man soll professionell aufklären und informieren, wie wichtig die Impfung gegen Corona am Arbeitsplatz ist.
Davon aber scheint man in den Südtiroler Altersheimen noch weit entfernt zu sein.
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Wolfgang Riedmann Lun, 01/04/2021 - 06:50

Sorry, aber das ist eine vollkommen unnötige Polemik.
Ein führender italienischer Arbeitsrechtler hat kürzlich gemeint, dass das italienische Arbeitsrecht genau die Impf-Verpflichtung für jeden Arbeitsplatz mit Ansteckungsgefahr erlaubt.
Das italienische Arbeitsrecht sieht für den Arbeitgeber sehr strenge Verpflichtungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor (mit strafrechtlichen Konsequenzen bei Unterlassung!), und daher auch entsprechende Handhaben.
Auch wenn es kein Gesetz gibt, dass jemanden verpflichtet, Schuhe anzuziehen (es liegt im Bereich der persönlichen Freiheit, auch im Winter barfuss zu gehen): im produzierenden Gewerbe und auf Baustellen kann (und muss!) der Arbeitgeber die Benutzung von Schutzschuhen vorschreiben und diese auch bereitstellen.
Ich wäre mir auch nicht sicher, ob beim Fehlen einer Impfung in der persönlichen Schutzausrüstung ein Mitarbeiter eines Altersheimes bei Erkrankung an Covid-19 seinen Arbeitgeber nicht auf Schadenersatz klagen könnte (und ich denke, das sollte auch dem Herrn Tschenett klar sein).

Lun, 01/04/2021 - 06:50 Collegamento permanente
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Daniel Kofler Sab, 01/09/2021 - 18:47

In risposta a di Wolfgang Riedmann

Jeder Eingriff in die körperliche Unversehrheit, wie es eine Impfung nun mal darstellt, muss durch Gesetz geregelt werden (Art. 32 Verfassung). Solange es kein Gesetz gibt, dass die SARS-2-Impfung vorschreibt, kann sie also gar nicht verpflichtend sein.

Es liegt nicht an den Betrieben, solche einschneidenden Arbeitssicherheitsmaßnahmen selbst zu erfinden, besonders wenn es auf Unwahrheiten basiert. Die SARS 2-Impfungen der 1. Generation schützen eben NICHT vor einer Ansteckung, und damit fällt das Hauptargument eh schon weg.

Und der Vergleich mit den Schuhen hinkt schon deswegen, weil Schuhe tragen und sich Impfen lassen zwei Paar Schuhe sind.

Sab, 01/09/2021 - 18:47 Collegamento permanente
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MICHAEL KLOTZNER Lun, 01/04/2021 - 08:44

Oje! Bitte an Herrn Franceschini und Herrn Tschnett sich beim Arbeitsinspektorat 0471-41 85 40 fundierte Grundlagen zu beschaffen, bevor solche Artikel veröffentlicht werden...

Lun, 01/04/2021 - 08:44 Collegamento permanente
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Christoph Fran… Lun, 01/04/2021 - 13:14

In risposta a di MICHAEL KLOTZNER

Sehr geehrter Herr Präsident der Seniorenwohnheime Südtirols Klotzner, im Gegensatz zu Ihrem Verband habe ich genau das getan. Hier die Antwort:

"Anbei die Artikel des GvD 81/2008 über die Arbeitssicherheit. Insbesondere muss der Betrieb die Risikobewertung bzw. die Ajournierung derselben unter Einhaltung der einschlägigen Regeln (d.h. auch mit der Konsultierung des Sicherheitssprechers) durchführen. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass ein biologischer Agent – wie z.B. der Covid-19 – eine Impfung erfordert, doch muss dazu auch die entsprechende Aufklärung im Sinne von Artikel 279 durchgeführt werden. Sollte die Risikobewertung eine Impfung für unerlässlich befinden, ist der Arbeitnehmer, der die Impfung nicht haben will oder (z.B. aufgrund von Vorerkrankungen) nicht haben kann, für die entsprechende Tätigkeit nicht mehr einsetzbar und muss – sofern möglich – einer ungefährlichen Tätigkeit zugewiesen werden."

Im zitierten Artikel 279 heißt es:
"Il datore di lavoro, su conforme parere del medico competente, adotta misure protettive particolari....."
Wo aber sind in ihrem Rundschreiben das Gutachten des zuständigen Amtsarztes (und damit ist nicht der Hausarzt der Bediensteten gemeint) oder des Sicherheitssprechers? Davon lese ich nichts.
Ebenso heißt es in diesem Artikel:

"Il medico competente fornisce ai lavoratori adeguate informazioni sul controllo sanitario cui sono sottoposti e sulla necessità di sottoporsi ad accertamenti sanitari anche dopo la cessazione dell’attività che comporta rischio di esposizione a particolari agenti biologici individuati nell’ALLEGATO XLVI nonché sui vantaggi ed inconvenienti della vaccinazione e della non vaccinazione."

Frage: Wurde das auf der Videokonferenz gemacht?
Deshalb darf ich das Oje gerne zurückgeben.

Lun, 01/04/2021 - 13:14 Collegamento permanente
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Bernhard Oberrauch Lun, 01/04/2021 - 13:38

Die Absurditäten überschlagen sich- laut Hersteller schützt die Impfung vor Krankheit und Infektion nicht und trotzdem sollen die Arbeitnehmer unterschiedlich behandelt werden?
Wer übernimmt die Haftung bei Impfschäden? Ich selber bin nicht gut informiert, aber meines Wissens übernimmt weder der Hersteller noch der Staat die Haftung. Die Betroffenen sind also auf sich allein gestellt. Wer genaueres und Zuverlässiges weiß, darf sich bitte melden. Ich selber rate allen, die mir lieb und teuer sind, von dieser Impfung ab. Vorsicht- ich selber bin kein Arzt, bin also für andere inkompetent und nur für mich selber kompetent, und erhalte meine Informationen nicht nur von Regierungsseite. Also bitte ich alle, die meine Meinung lesen, sich selber ein Bild zu machen. Die Folgen muss ja auch jeder selber tragen. Wer sich dieser experimentellen Impfung unterziehen will, darf es gerne machen, nur bitte dann nicht sagen, es hätte keine Warnungen gegeben. https://www.wochenblick.at/weltweit-impfpannen-und-tote-aerzte-und-pfle…

Lun, 01/04/2021 - 13:38 Collegamento permanente
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Manfred Klotz Mar, 01/05/2021 - 08:25

In risposta a di Bernhard Oberrauch

Sie sind nicht nur medizinisch inkompetent, sondern posten auch noch wissentlich Unwahrheiten. Als bekennender Impfgegner, der schon in Vergangenheit auf Salto mit seinen Aussagen zumindest verdutzt hat, natürlich kein Wunder.

Führen Sie doch die Quelle an, wo der Hersteller angibt, dass der Impfstoff nicht vor der Krankheit schützt.

Auch Ihre Behauptung bezüglich der Haftung ist unvollständig.

"Wochenblick" als Quelle heranzuziehen ist dabei schon gemeingefährlich. Informieren Sie sich eigentlich, bevor Sie etwas posten?

https://www.arte.tv/de/articles/oesterreichs-rechte-medienwelt

Das gleiche gilt für den Verweis auf Renate Holzeisen, die immer wieder auf Ihren steilen Thesen herumreitet, die schon widerlegt wurden. Etwa hier: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/118870/PCR-Test-auf-SARS-CoV-2-z…, oder hier: https://www.br.de/nachrichten/wissen/faktenfuchs-wie-zuverlaessig-sind-….

Oder über ein von RH gerne ins Feld geführtes Argument hier: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/faktenfuchs-irrefuehrend….

Was Sie von den Aussagen Palùs, der nicht nur in Italien mit seinen Aussagen ziemlich isoliert ist, halten können, können Sie hier nachlesen:

https://facta.news/storie/2020/11/20/i-tamponi-molecolari-per-sars-cov-…

https://facta.news/storie/2020/10/28/che-cosa-ce-di-vero-e-che-cosa-no-…

Mar, 01/05/2021 - 08:25 Collegamento permanente
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Bernhard Oberrauch Lun, 01/04/2021 - 13:55

Hier noch eine Ergänzung von RA DDr. Renate Holzeisen
https://www.facebook.com/840785932926956/posts/1330806303924914/?d=n

Das was derzeit in Richtung „indirekter Impfzwang“ abgeht, ist eine klare Nötigung der Mitarbeiter von Südtiroler Altersheimen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass den Mitarbeitern gegenüber die Risiken dieser experimentellen „Impfung“ verharmlost bzw. verschwiegen werden. So, wie übrigens der gesamten Bevölkerung gegenüber. Und dies alles in einer durch bis zu 97 Prozent falsch positiven Fallzahlen aufgrund groben Missbrauchs der PCR-Tests gekennzeichneten Situation. Der neue Präsident der AIFA (ital. Arzneimittelagentur) hat jüngst in einer Pressekonferenz sowohl die absolute Unzuverlässigkeit der PCR-Tests, als auch die sehr geringe Mortalitätsrate einer COVID—19-Erkrankung (er hat Vergleiche zur Influenza gezogen) bestätigt (siehe diesbezüglichen Post unter den Kommentaren). Offensichtlich sind sich all jene Personen, die an dieser Nötigung beteiligt sind, ihrer persönlichen Haftung nicht bewusst.

Lun, 01/04/2021 - 13:55 Collegamento permanente
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Elisabeth Hammer Lun, 01/04/2021 - 18:29

In risposta a di Bernhard Oberrauch

Hallo Bernhard! Als "Informationsquelle" vielleicht auch einmal eine doppelte persönliche Erfahrung: Ich hatte als Kind Mumps und bin seither auf meinem linken Ohr komplett taub. Diese Kinderkrankheiten haben durchaus öfter schwere Komplikationen, die einen dann ein Leben lang begleiten (übrigens wesentlich häufiger als mögliche Impfkomplikationen). Damals gab es die Impfung noch nicht, seien wir doch einfach nur froh um den medizinischen Fortschritt. Das gleiche gilt für die Covid19-Impfung. Ich habe mir den Virus im Bus eingefangen und dann einen mittelschweren Verlauf gehabt. Mit einer Grippe hat das ganze wirklich gar nichts zu tun. Jetzt nach 3 Monaten bin ich wieder annähernd fit, auch wenn ich nach wie vor oft mit Schmerzen am ganzen Körper aufwache. Ich tue mich sehr schwer mit den ganzen theoretischen Erörterungen zum Impfen oder Nicht-Impfen, ein Stück weit finde ich sie sogar fahrlässig. Was ist die Alternative (sowohl gesellschaftlich als auch wirtschaftlich)? Ich habe schon den Eindruck, dass viele Impfgegner letztlich egoistisch sind. Einen guten Lösungsansatz habe ich von dieser ideologischen Seite noch keinen vernommen.

Lun, 01/04/2021 - 18:29 Collegamento permanente
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Hans Unterholzner Mar, 01/05/2021 - 09:16

Hallo Bernhard: „Ich selber rate allen, die mir lieb und teuer sind, von dieser Impfung ab. Vorsicht- ich selber bin kein Arzt, bin also für andere inkompetent und nur für mich selber kompetent“
Widersprüchlicher gehts wohl nicht!
Habe längst verstanden dass sie sich nicht impfen werden und das ist auch ihr gutes Recht. Aber bitte lasse sie die anderen auch für sich selbst entscheiden anstatt missionarhaft als Impfgegner aufzutreten und immer nur auf jene Artikel zu verweisen die zu ihrer Haltung passen. Eine Unterhaltung mit Personen die mit Covit 19 im Krankenhaus waren könnte vielleicht nützlich sein.

Mar, 01/05/2021 - 09:16 Collegamento permanente
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Christian I Mar, 01/05/2021 - 13:48

In risposta a di Hans Unterholzner

Zu viele Extremisten, sei es auf einer Seite als auch auf der anderen!
Eine Unterhaltung mit symptomfreie Covid-positiv getestete könnte vielleicht auch nützlich sein...
Und der Frau Hammer könnte ich erzählen wie viele, zum Teil schwer, Impfgeschädigte ich arbeitsbedingt kenne (offiziel annerkannte Impfgeschädigte).
So ist es halt im Leben, jeder sieht halt seine Seite... Ich hatte auch Covid, 3 Tage leichtes Fieber und das war's. Und ich habe auch arbeitsbedingt Covid Patienten sterben sehen. Wollt ihr dann meine Meinung wissen? Ich glaube nicht :-)

Mar, 01/05/2021 - 13:48 Collegamento permanente
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Klemens Riegler Mar, 01/05/2021 - 17:40

Schon wieder so ein schwieriges Thema !!! Mir fällt dazu eigentlich nur ein wieviele Auflagen und Sicherheitsvorschriften es prinzipiell gibt für "Arbeit" gibt. Reden wir gar nicht von der Bürokratie drum herum und der Verantwortung für die Arbeitgeber (Tschenett sollte diesbezüglich genug Bescheid wissen / andere dürften vielleicht nicht die geringste Ahnung davon haben). Letztere sind eigentlich 7 Tage die Woche mit einem Bein eh im Tschumpus.
P.s. Ich bin eher Impf-Skeptiker, wäre allerdings durchaus (nach einer gewissen Testphase z.b. 6 Monate) für eine Impfpflicht für Pflegepersonal in Alters- und Sanitätsstrukturen. Ich würde mich dann nur aus Solidarität mit diesen auch impfen lassen. Bis dahin natürlich freiwillig !!! macht ja auch richtig Sinn, so wie Sicherheitsschuhe im Marmorwerk! ... aber eben nicht als Elektriker in der Luxuswohnung.

Mar, 01/05/2021 - 17:40 Collegamento permanente
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Klemens Riegler Mer, 01/06/2021 - 10:08

Lieber Kraxn Troga! Es gibt noch sehr viele offene Fragen in dieser Sache wie Langzeit(neben)Wirkungen & Nicht-Wirkung, Wirksamkeit bei älteren Personen, Wirkungsdauer, Ansteckungswahrscheinlichkeit trotz Impfung usw. . 43.000 Probanden, bzw. insgesamt (alle Hersteller) wohl einige 100.000, sind allerdings noch lange keine vernünftigen Zahlen. Schon gar nicht über einem so kurzem Zeitraum. Ich denke, dass bisher kein Impfstoff und auch kein Medikament mit einer dermaßen geringen und kurzen Testphase zugelassen wurde. Aber ich bin da durchaus auch beim Gänsbacher (+EMA); Im Sinne von: was ist das kleinere Übel? Und das ist sicherlich die Impfung.
P.s. ich kenne persönlich einige Personen die bisher geimpft wurden. Nebenwirkungen hatten alle: einige Tage außer Gefecht = die bekannten Nebenwirkungen (mehrere Tage Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, allgemeine Schwäche), die wohl auch niemand dem Sanitätsbetrieb meldet, da ja "normal".

Mer, 01/06/2021 - 10:08 Collegamento permanente
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Klemens Riegler Mer, 01/06/2021 - 14:36

Es bleibt eine NOTFALL-ZULASSUNG! Nur möglich in einer Extremsituation wie jener in der wir uns jetzt befinden. Bei der Zulassung ging es schließlich nur darum abzuwägen wo der größere bzw. kleinere Schaden entsteht. Die Entscheidung wird wohl auch richtig sein!

Mer, 01/06/2021 - 14:36 Collegamento permanente
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Klemens Riegler Mer, 01/06/2021 - 19:10

Zitat aus DW - ihr Link: "Die Europäische Union will keine Notfallzulassung für die Impfstoffe, sondern eine bedingte Marktzulassung nach einem beschleunigten Verfahren. Hinter diesen Fachbegriffen verbirgt sich auch eine unterschiedliche Philosophie." Der KLEINE aber feine Unterschied ist also eine unterschiedliche PHILOSOPHIE. Okey passt! Der kleine, feine Unterschied ist also 7 oder 10 Tage (Daten & Herstellerstudien studieren) spätere Zulassung + Haftung. Es bleibt für mich persönlich und philosophisch eine (durchaus berechtigte) "Notfallzulassung", wenn für andere Impfstoffe 5 bis 10 Jahre nötig sind. Ein Gruß nach Mühlbach übrigens!

Mer, 01/06/2021 - 19:10 Collegamento permanente
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R K Dom, 01/10/2021 - 16:17

Sehr geehrter Herr Franceschini,
dieser Artikel schießt über das Ziel hinaus.

1. "Dienstpflicht"
Grundsätzlich scheint es in der Tat schwierig, von einer Dienstpflicht zu sprechen, da keine Impfpflicht angeordnet wurde. Jedoch kann dies im Einzelfall dennoch bedeuten, dass Arbeitnehmer, die eine notwenige Maßnahme nicht treffen, von ihrem Einsatzfeld abgezogen werden, und woanders eingesetzt werden. Dies ist aber wohl ausschließlich in besonders gefährdeten Bereichen wie in Pflegeheimen zu rechtfertigen. Dies liegt hier vor.
Jedoch sind dies allgemeine Überlegungen, mir war in der Kürze der Zeit keine genaue Prüfung möglich.

2. Weniger Schutzausrüstung für Geimpfte
Weiterhin kann das auch bedeuten, dass solche Mitarbeiter, von denen eine statistisch größere Gefahr ausgeht, da sie Bewohner anstecken könnten, zu schärferen Schutzmaßnahmen bzw. zur Beibehaltung der Schutzmaßnahmen verpflichtet sind.
Dies bedeutet im Umkehrschluss auch, dass Arbeitnehmer, deren Ansteckungsrisiko deutlich kleiner ist und damit eine geringere Gefahr für Bewohner darstellen, auch geringere Schutzmaßnahmen ergreifen müssen, z.B. weniger Schutzkleidung tragen müssen.

Dies ist keine "Nötigung", sondern möglicherweise sogar verfassungsrechtlich notwenig. Im Sinne der Gleichbehandlung muss nämlich auch Ungleiches ungleich behandelt werden. Wenn eine Gruppe (geimpfte Personen) eine geringe Gefahr der Ansteckung aufweisen, so sind Eingriffe in die Grundrechte dieser Personen - zum Beispiel durch Schutzmaßnahmen - auch nicht mehr verhältnismäßig, da sie zur Eindämmung der Verbreitung zwar noch geeignet, wohl aber nicht erforderlich sind, da geringere Schutzmaßnahmen ausreichen. In einem begrenzten Umfeld wie einem Heim lässt sich dies auch überprüfen.
Dies nun Nötigung zu nennen ist reichlich übertrieben, aus juristischer und unaufgeregter (!) Sicht sind derartige Überlegungen nicht fernliegend.

Dom, 01/10/2021 - 16:17 Collegamento permanente