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Die Lex Zerzer

Die Landesregierung ändert mitten im Spiel kurzerhand die Spielregeln, um zu verhindern, dass Florian Zerzer am 15. Oktober seinen Hut nehmen muss. Ob das aber geht?
Palais Widmann
Foto: LPA/ohn
Es war einer der schlimmsten Vorwürfe in der Ära Durnwalder: Anlassgesetzgebung.
Immer wieder fanden sich in Omnibusgesetzen, im Nachtragshaushalt oder in Dekreten neue Bestimmungen, die einen Namen hatten. Zugeschnitten auf einen konkreten Fall oder eine Person.
Dass sich das auch zehn Jahre nach dem Abgang von Luis Durnwalder kaum geändert hat, zeigt sich auf der heutigen Sitzung der Landesregierung. Dort versucht man mit einer Gesetzesänderung den amtierenden Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes Florian Zerzer vor einem unfreiwilligen Aus zu retten. Ob das aber so geht, werden am Ende die Gerichte entscheiden. Denn schon jetzt ist klar, dass es gegen diesen Beschluss der Landesregierung und gegen diese Gesetzesänderung Rekurse geben wird.
 

Das Landesverzeichnis

 
Südtirol hat ein Landesgesetz, das die Ernennung des Generaldirektors des Südtiroler Sanitätsbetriebes genau regelt. Demnach müssen Anwärter und Anwärterinnen in ein eigenes Landesverzeichnis eingetragen werden, das im Sanitätsassessorat geführt wird. Diese „Landesverzeichnis der Personen, die für die Ernennung zur Generaldirektorin/zum Generaldirektor des Sanitätsbetriebs geeignet sind“ wird alle zwei Jahre erneuert. Der Stichtag dafür ist der 2. Mai. Die Eintragung in das Verzeichnis bleibt vier Jahre gültig. Dann muss man sich wieder neu eintragen lassen.
Florian Zerzers Eintragung ist bereits im September 2022 abgelaufen. Eigentlich eine reine Formsache. Denn laut Durchführungsverordnung muss der Anwärter nicht nur eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, sondern auch ein Bewertungsgespräch vor einer Kommission absolvieren. Für den Mann, der seit knapp fünf Jahren an der Spitze des Südtiroler Sanitätsbetrieb steht, dürfte das ein Kinderspiel sein.
 
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Verfallenes Landesverzeichnis: Am Ende bleiben nur mehr zwei Kandidaten übrig.
 
 
Gleichzeitig gibt auch ein nationales Verzeichnis der Generaldirektoren, von dem sich Südtirol keineswegs abkoppeln kann. Anwärterinnen und Anwärter, die in diesem nationalen Verzeichnis der Generaldirektoren eingetragen und zweisprachig sind, können auch um die Eintragung in das Landesverzeichnis ansuchen. In diesem Fall gibt es keine Prüfung durch die Bewertungskommission, sondern sie werden automatisch in das Verzeichnis aufgenommen.
Diese gilt gleich für zwei Personen.
Christian Kofler, derzeit Direktor der Abteilung „Gesundheitsleistungen und wohnortnahe Versorgung“ im Südtiroler Sanitätsbetrieb und Thomas Schael. Schael ist Generaldirektor des Sanitätsbetriebes „ASL2 Lanciano Vasto Chieti” in den Abruzzen und ebenfalls in das nationale Verzeichnis der Generaldirektoren eingeschrieben.
 

Zerzer Versäumnis

 
Der Termin für das Ansuchen um Neueintragung ist im Landesgesetz festgelegt: 2. Mai, 12 Uhr.
Bis dahin müssen die Anwärter und Anwärterinnen auf den höchsten Posten im Südtiroler Sanitätsbetrieb ihren Antrag im Amt für Gesundheitsfürsorge hinterlegen. Doch das haben nur Christian Kofler und Thomas Schael getan. Florian Zerzer aber nicht. Der amtierende Generaldirektor dürfte diesen Termin kurzerhand vergessen haben. Laut Landesgesetz wäre er damit aus dem Rennen. Sein fünfjähriger Führungsauftrag verfällt am 14. Oktober 2023.
 
Zerzer, Florian
Amtierender Generaldirektor Florian Zerzer: Vergessen sich in das Landesverzeichnis einzutragen.
 
 
Nach Bekanntwerden dieses Missgeschickes versuchte man im zuständigen Gesundheitsassessorat die Sachlage herunterzuspielen. Es gab dabei gleich mehrere Erklärungsversuche, die auch der amtierende Landesrat Arno Kompatscher vorbrachte. So meinte der zuständige Ressortdirektor Günther Burger, dass der amtierende Generaldirektor von Amtswegen in das Verzeichnis eingetragen sei. Dann erklärte der Landeshauptmann auf Nachfrage, dass im neuen Führungskräfteverzeichnis des Landes eines Abkommandierung an den Sanitätsbetrieb möglich sei. In dieses Verzeichnis ist Florian Zerzer als langjähriger Ressortdirektor auch eingetragen.
Das Problem aber: Davon steht im entsprechenden Landesgesetz und im Dekret des Landeshauptmann kein Wort. Beide Varianten kommen im geltenden Gesetz nicht vor und widersprechen auch den staatlichen Vorgaben.
 

Die Änderung

 
Jetzt liefert ausgerechnet die Landesregierung den Beweis dafür, dass es genauso ist. Denn auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung steht auch der Punkt: „Änderung des Dekrets des Landeshauptmanns Nr. 27 vom 7. August 2017: Landesverzeichnis der Geeigneten für die Ernennung zur Generaldirektorin/Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes"
Mit diesem Beschluss ändert man die Bestimmungen so ab, dass man Florian Zerzer retten kann. Eingeführt wird die Möglichkeit den Generaldirektor auch aus dem Führungskräfteverzeichnis des Landes zu ernennen.
 
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Ex-Generaldirektor Thomas Schael: "Ich werde auf jeden Fall meine Rechte vor Gericht verteidigen“.
 
 
Die große Frage wird jetzt aber sein: Kann man die Spielregeln mitten im Spiel aber einfach ändern?
Kann man die Spielregeln mitten im Spiel aber einfach ändern?
 „Nein“, sagt Thomas Schael, „ich werde auf jeden Fall meine Rechte vor Gericht verteidigen“. Der ehemalige Südtiroler Generaldirektor verweist darauf, dass die Landesverwaltung bereits jetzt die eigenen Landesgesetze missachtet. Laut Bestimmungen muss innerhalb von 30 Tagen per Dekret das neue Landesverzeichnis veröffentlich werden. Doch inzwischen sind seit dem 2. Mai, 90 Tage vergegangen und das Dekret wurde immer noch nicht veröffentlicht.
Man wartet anscheinend ab, bis die „Lex Zerzer“ in Kraft tritt. Dann ist die Rettung des amtierenden Generaldirektors des Südtiroler Sanitätsbetriebes geglückt.
Mindestens so lange bis sich ein Gericht mit diesem Fall von Anlassgesetzgebung beschäftigt.
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M A Mi., 02.08.2023 - 08:34

Ist das beim Herrn Zerzer nicht irgendwie kohärent?
Gab es nicht bereits bei seiner Ernennung irgendwie eine "Schieberei"?

Mi., 02.08.2023 - 08:34 Permalink