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"Es ist unsere Pflicht, uns zu wehren"

Der Rechtsstreit um den Auszahlungspreis für ehemalige Volksbank-Mitglieder geht in die nächste Runde. Derweil wird die Auszahlung zum festgelegten Preis abgeschlossen.
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Foto: Südtiroler Volksbank

Das Schreiben, das die Südtiroler Volksbank am Dienstag an mehr als 1000 ehemalige Aktionäre verschickte, klingt ganz nach definitiver Bereinigung des Kapitels Aktienrückkauf.  Denn darin kündigt die Bank ihren ehemaligen Mitgliedern an, ihnen den restlichen Gegenwert ihrer zurückgelegten Aktien innerhalb 14. August auf ihrem Konto gutzuschreiben. Eine erste Tranche hatten die Aktionäre, die im Rahmen der Umwandlung der Volksbank in eine Aktiengesellschaft ihr Rücktrittsrecht ausgeübt hatten, bereits Ende April erhalten. Doch da nicht alle zurückgelegten Aktien von anderen Aktionären oder Dritten übernommen wurden, blieb bis heute ein Teil der Zahlungen ausständig. Den übernimmt nun die Bank selbst, die ihren ehemaligen Mitgliedern die Aktien abkauft. „Die dafür notwendige Genehmigung hat die Banca d’Italia am 31. Juli 2017 erteilt“, heißt es in dem Schreiben der Bank.

Doch diese erfreuliche Nachricht ist nicht das einzige Schreiben, das in diesen Wochen von der Volksbank-Zentrale an ehemalige Aktionäre ging. Jene 89 unter ihnen, die mit Hilfe der Südtiroler Verbraucherzentrale den Auszahlungspreis von 12,10 Euro gerichtlich angefochten haben, haben nun auch eine Klageschrift  ihrer ehemaligen Bank erhalten. „Bank klagt ehemalige Mitglieder“, übertitelt die Verbraucherzentrale die Antwort der Volksbank auf die gerichtliche Festlegung des Auszahlungspreises. Die ist bekanntlich mit 14,69 Euro um ein Stück höher ausgefallen als der Preis, zu dem die Volksbank das Kapitel in zwei Wochen abschließen will.

Und: Die Volksbank muss die Auszahlung nun zu diesem höheren Wert vornehmen - in jedem Fall an die 89 ehemaligen Mitglieder, die den Preis angefochten haben, aber eventuell auch für alle Aktionäre, die von ihrem Rücktrittsrecht, erklärte der Anwalt der Verbraucherzentrale Massimo Cerniglia in einem salto-Interview. Bei der Bank sieht man das anders, wie die nun zugestellten Klageschriften beweisen. Ein Schritt, den die Bank laut Generaldirektor Johannes Schneebacher setzen musste, um ihre Rechte geltend zu machen. „Das Verfahren sieht vor, dass wir die Preisfeststellung anfechten können, wenn begründete Zweifel bestehen, dass sie nicht korrekt zustande gekommen ist“, erklärt der Volksbank-Generaldirektor auf Nachfrage von salto.bz.

Die Zweifel betreffen laut Schneebacher im Wesentlichen die Erhebungsgrundlage für den Preis. Denn für die Preisfeststellung des gerichtlichen Gutachters sei die Bilanz zum 31.Dezember herangezogen worden, während das Gutachten der Volksbank auf Basis der Halbjahresbilanz erstellt wurde. „Darüber hinaus wurde für die gerichtliche Preisfeststellung ein Bewertungsmodell herangezogen, das im Bankensektor absolut unüblich ist und unserer Meinung nach nicht korrekt angewandt wurde“, so Schneebacher. Er geht aufgrund dieser Fakten davon aus, das die Feststellung des Sachverständigen wieder annulliert wird. Und sich somit alle ausgetretenen Volksbank-Aktionäre mit einem Preis von 12,10 Euro zufriedengegen müssen. „Wir machen das nicht, um irgendjemanden um sein Recht zu bringen, sondern zum Schutz der verbliebenen Banken-Mitglieder“, erklärt der Volksbank-Generaldirektor. Denn der höhere Preis würde schließlich vom Eigenkapital abgezogen, also dem Eigentum der heutigen Mitglieder. „Deshalb haben wir nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht uns dagegen zu wehren“, sagt Johannes Schneebacher.

VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus sieht dagegen in der Anfechtung „ein reines Vorwandmanöver, das nur dem Zweck dient, die Festlegung des Aktienwerts hinauszuzögern, obschon bereits eine gerichtliche Festlegung durch einen unparteiischen Gutachter im Rahmen eines regulären kontradiktorischen Verfahrens erfolgt ist.“ Die Verbraucherzentrale erwäge nun gemeinsam mit ihrem Anwalt Cerniglia geeignete Gegenmaßnahmen. Dabei möchte man sich laut Andreaus nicht nur in die Klage einlassen und deren Abweisung verlangen, wobei der Bank alle Gerichtskosten angelastet werden sollen. „Eventuell werden wir auch auf gerichtlichem Weg, die sofortige Auszahlung des per Gutachten festgelegten Preises und somit des Aktienwerts verlangen“, kündigt der VZS-Geschäftsführer an. Entschieden werden soll über diesen Schritt aber erst im September bei einem Treffen mit  Rechtsanwalt Cerniglia und den betroffenen SparerInnen. Bis dahin wird die Volksbank allerdings alle zurückgelegten Aktien ausbezahlt  haben – zum Wert von 12.10 Euro.  

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alfred frei Do., 03.08.2017 - 10:48

Generaldirektor J. Schneebacher hat gesprochen, aber was sagen der Präsident des Verwaltungsrates, O. Michaeler und HP Hager, Präsident des Aufsichtsrates dazu ?. Ihr Machtwort könnte die lästige Angelegenheit einer eleganten Lösung zuführen. Geschäft ist Geschäft - oder nicht ? (Siehe auch ff Berichterstattung)

Do., 03.08.2017 - 10:48 Permalink