Chronik | Rechnungshof

200.000 Euro Skonto

Die Widerruf-Beschwerde von Luis Durnwalder und Ex-Amtsdirektor Heinrich Erhard am zentralen Rechnungshof hat nur teilweise Erfolg. Eine Million Euro Strafe bleiben.
Durnwalder, Luis
Foto: Othmar Seehauser
Es ist eine lange und absurde Geschichte.
Das Verfahren gegen Altlandeshauptmann Luis Durnwalder und den ehemaligen Direktor des Amtes für Jagd und Fischerei, Heinrich Erhard vor dem Rechnungshof. Beide wurden von der Staatsanwaltschaft am regionalen Rechungshof angeklagt, Schadenersatz wegen der als rechtswidrig erachteten Abschüssen von Murmeltieren und Steinböcken zu zahlen.
Sowohl die rechtssprechende Instanz am Bozner Rechnungshof, wie auch die I. Sektion des Zentralen Rechnungshof verurteilten Durnwalder und Ehrhard zu einer hohen Geldstrafe. Laut Berufungsurteil vom Juni 2018 müssen sowohl der Altlandeshauptmann wie auch der ehemalige Amtsdirektor je 568.125 Euro an Schadenersatz dem Staat zurückzahlen.
 

Die Fehler

 
Auf diese Summe kommt man, weil ein Gerichtsgutachter den Schaden im Verfahren mit dem Wert eines ausgestopften Tieres berechnet hat. So wurden 2.439 Euro für ein Murmeltier und 5.000 Euro für einen Steinbock festgelegt. Daraus errechnet sich eine Schadenssumme von 1.146.2150 Euro.
Nicht nur der Anwalt der beiden Angeklagten, Gerhard Brandstätter, spricht von einem Skandal und einem Justiz-Irrtum. Der Hauptgrund: Die Abschüsse vor allem der geschützten Murmeltiere waren nach Klagen der Umweltschützer vom Bozner Verwaltungsgericht als rechtmäßig erklärt worden.
Zudem machte die Verteidigung einige gravierende Fehler im Urteil geltend. So waren ein Teil der Abschussdekrete erst ausgestellt worden, als sowohl Durnwalder wie Erhard nicht mehr in Amt und Würden waren. Sie waren vom zuständigen Landesrat Arnold Schuler und von Luigi Spagnolli unterzeichnet worden.
 
 
Vor diesem Hintergrund schöpfte die Verteidigung den letzten Rechtsweg aus: Eine Widerruf-Beschwerde („azione di revocazione“) vor der I. Sektion des Zentralen Rechnungshof. Am 23. Jänner 2020 fand die Verhandlung in Rom statt. Danach war Verteidiger Gerhard Brandstätter durchaus zuversichtlich. „Der Schaden belief sich, wennschon, auf höchstens 1.000 Euro“, sagte Brandstätter nach der Verhandlung zur Tageszeitung.
 

Leichte Schadensbegrenzung

 
So ist es aber nicht gekommen. Denn ein Woche nach der Verhandlung hinterlegte der Richtersenat das Urteil. Darin hat das Gericht eine Rüge der Verteidigung angenommen. Es stimme, dass man die Abschüsse nach der Amtszeit der beiden Verurteilten nicht dazurechnen dürfe. Demnach werden sowohl Durnwalder wie auch Erhard knapp 100.000 Euro vom Schadenersatz abgezogen.

 
 
Die zentrale Sektion des Rechnungshofes hat im Urteil diesen materiellen Fehler eingestanden und korrigiert. Im zentralen Punkt aber, der Tatsache, dass das Verwaltungsgericht im Nachhinein die Abschüsse für rechtens erklärt hat, folgten die Richter der Beschwerde aber nicht. Demnach muss Luis Durnwalder 468.825 Euro und Heinrich Erhard 468.615 Euro zurückzahlen.
Noch gibt es für das Duo aber einen Strohhalm. Voraussichtlich im März wird der Fall vor dem Kassationsgerichtshof verhandelt. Sollte die Beschwerde vom italienischen Höchstgericht abgewiesen werden, bleibt nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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Peter Gasser Mo., 03.02.2020 - 11:38

Was für eine absurde Farce, wildbiologisch, ökonomisch und verwaltungstechnisch betrachtet ein Unsinn vom Feinsten. Juridisch wohl ebenso.

Werden nun für die restlichen Abschüsse also Landesrat Schuler und Amtsdirektor Spagnolli - und dazwischen drin der geschäftsführende Amtsdirektor Agreiter - gleichermaßen unsinnig belangt werden?

Mo., 03.02.2020 - 11:38 Permalink