Gesellschaft | Schule

Grüne Nummer gegen Mobbing eingerichtet

Betroffene Schüler*innen und Eltern können sich bei Fällen von Mobbing direkt an die Kinder- und Jugendanwaltschaft wenden. Sie bietet Beratung und Vermittlung an.
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Foto: Alexas Fotos / Pixabay
Mit Beginn des neuen Schuljahres wird bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft eine Grüne Nummer zur Unterstützung von Minderjährigen in Fällen von Mobbing und ähnlichen Situationen eingerichtet. Der Dienst bietet insbesondere Beratung und Vermittlung bei Mobbing und vergleichbaren Vorfällen, an denen Minderjährige beteiligt sind. Die Einrichtung des Dienstes wurde in einem Beschlussantrag der Landtagspräsidentin Rita Mattei (Lega) vorgeschlagen, der vom Landtag im vergangenen Juli mehrheitlich angenommen wurde.
 
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Die Vorstellung der Grünen Nummer im Landtagsgebäude: v.l. Daniela Höller, Rita Mattei; (Foto: Landtag)
 
„Der Dienst soll jugendlichen Opfern von Aggression und Mobbing die Möglichkeit bieten, sich an eine unabhängige Stelle zu wenden, den Vorfall zu melden und sich beraten zu lassen, wie sie damit umgehen können“, so Mattei. „In einer Zeit, in der Gewalttaten, auch Gruppengewalt, an denen junge Menschen beteiligt sind, zunehmen, ist es wichtig, den Betroffenen zuzuhören, damit sie sich nicht allein und ungehört fühlen. Das Gleiche gilt für Eltern von Jugendlichen, die gemobbt werden oder sich in ähnlichen Situationen befinden und oft nicht wissen, an wen sie sich wenden sollen. Der Dienst bietet Beratung und gegebenenfalls Schlichtung, fordert aber auch auf, sich an die Polizei zu wenden, wenn der Vorfall schwerwiegend ist.“
Die Präsidentin verweist auch auf den nationalen Gesetzesentwurf zur Verhinderung und Bekämpfung von Mobbing und Cybermobbing, mit restriktiven Maßnahmen für von Minderjährigen begangene Straftaten.
 

Das Angebot

 
Die Grüne Nummer soll die bereits geplanten gezielten Aufklärungskampagnen in Grund-, Mittel- und Oberschulen ergänzen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft hat den gesetzlichen Auftrag, die Rechte junger Menschen zu schützen, Kinder und Jugendliche in rechtlichen Fragen zu beraten, bei Konfliktsituationen zu vermitteln und Meldungen über allfällige Verletzungen der Rechte junger Menschen entgegenzunehmen.
 
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Mobbing: Unter dem Begriff versteht man wiederkehrende, andauernde Verhaltensweisen, die darauf abzielen, eine Person beispielsweise auszugrenzen, bloßzustellen, zu erniedrigen oder abzuschotten. (Foto: RDNE Stock project / Pexels)
 
Diesen Aufgaben entsprechend, können Personen, insbesondere auch die betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst, diesen kostenlosen Dienst in Anspruch nehmen, um sowohl eine rechtliche Einordnung zu Mobbingsituationen als auch Informationen zu konkreten Interventionsmöglichkeiten zu erhalten. Darüber hinaus können Vermittlungsgespräche mit den betroffenen Minderjährigen beziehungsweise bei Bedarf und bei Wunsch auch unter Einbeziehung der Eltern oder Erziehungsverantwortlichen organisiert werden. Bei Mobbingsituationen im schulischen Bereich wird auf die bereits bestehende Zusammenarbeit mit den Schulen zurückgegriffen.
 

Der Begriff Mobbing

 
Unter Mobbing versteht man wiederkehrende, andauernde Verhaltensweisen, die darauf abzielen, eine Person beispielsweise auszugrenzen, bloßzustellen, zu erniedrigen oder abzuschotten. Bei Cybermobbing verlagert sich dieses Verhalten auf die elektronischen Kommunikationsmittel. „Mobbing und Cybermobbing führen bei der betroffenen Person häufig zu Wunden, welche ein Leben lang anhalten können. Gerade deshalb ist eine frühzeitige Reaktion besonders wichtig“, so die Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller. Schläge, Körperverletzung, Nötigung, Verfolgungshandlungen, Drohungen, Sachbeschädigung oder üble Nachrede und Belästigungen, so Höller weiter, sind bereits strafrechtlich verfolgbar. In solchen Fällen wird Betroffenen beziehungsweise den Erziehungsverantwortlichen empfohlen, direkt bei den Ordnungshütern Anzeige zu erstatten beziehungsweise bei etwaigen zivilrechtlichen Ansprüchen den Gerichtsweg einzuschlagen. Als öffentliches Amt hat die Kinder- und Jugendanwaltschaft die Pflicht, von Amts wegen zu verfolgender Straftaten an die zuständigen Behörden zu melden.