Politik | Landwirtschaft

Wider den Ausverkauf der Heimat

Heute hat der Landtag über den Beschlussantrag zum Abverkauf der geschlossenen Höfe abgestimmt. Einstimmig wurde die Einrichtung eines Experten-Tisches beschlossen.
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Foto: Pixabay
Peter Faistnauer, Landtagsabgeordneter der Fraktion Perspektiven für Südtirol, hat heute (8. Februar) einen Teilerfolg erzielt. Einstimmig wurde der erste Punkt des Beschlussantrages, welcher die schnellstmögliche Einrichtung eines Expertentisches vorsieht, angenommen. Dieser Arbeitstisch soll prüfen, ob es im Rahmen der geltenden europäischen Rechtsordnung möglich ist, zusätzliche Regelungen zur Einschränkung des „Ausverkaufs der Heimat“ zu erlassen. Mehrheitlich abgelehnt wurden hingegen die Prämissen sowie die Punkte zwei bis fünf.
 
 
 
 
 
Südtiroler Immobilien sind zu beliebten Investitionsobjekten geworden, vor allem die Bauernhöfe, die eine gute Möglichkeit bieten, um an freie Kubatur im Grünen zu gelangen. Wie Faistnauer in seiner Stellungnahme erläuterte, häuften sich in letzter die Fälle von Verkäufen geschlossener Höfe an landwirtschaftsfremde Interessenten. Der Wipptaler Landtagsabgeordnete zitierte dabei eine Reihe von Pressemitteilungen und -berichten zu diesem Thema. Zwar seien die Auflagen, um einen Hof zu schließen oder dessen Übernahme in Erbschaft anzutreten, hoch und würden von der Höfekommission streng überwacht, allerdings könne jeder einen Bauernhof kaufen, der über die nötigen Geldmittel verfügt und ohne irgendwelche Voraussetzungen erfüllen zu müssen. Diese Gesetzeslücke müsse geschlossen werden, damit weiterhin gesichert sei, dass die landwirtschaftliche Produktion im Vordergrund stehe, so Faistnauer.
 
 
Da beißt es sich und genau an diesem Punkt werden die Bauern und Bäuerinnen draußen zornig.
 
 
Schindluder wird nämlich nicht nur mit dem Verkauf der Höfe getrieben, sondern es ergeben sich auch weitreichende Folgen für jene, die sie „pro forma“ bewirtschaften. So erklärte der Landtagsabgeordnete, dass es Fälle gebe, wo die Neu-Eigentümer eines Hofes die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen den Nachbarn überlassen – allerdings ohne Rechtstitel, was bedeutet, dass die bearbeitete Fläche nicht auf dem LAFIS-Bogen aufscheint. Damit bleibt dem Bauern, der die „eigentliche“ Arbeit leistet, die Möglichkeit versagt, jene Anzahl an Großvieheinheiten zu halten, die der bearbeiteten Fläche entsprechen. Pachtvertrag gibt es natürlich keinen, denn dann würde der neue Eigentümer möglicherweise die Vergünstigungen, die der Besitz eines geschlossenen Hofes mit sich bringt, verlieren. „Da beißt es sich und genau an diesem Punkt werden die Bauern und Bäuerinnen draußen zornig“, so Faistnauer, der auch die rigide Auslegung mancher Vorgaben infrage stellte und betonte: „Es geht mir vor allem darum, dass die Höfe als Landwirtschaftsbetriebe weitergeführt werden.“
 
 

Rechtlich schwierig und komplex

 
In der folgenden Diskussion signalisierten die SVP-Bauern-Vertreter ihre Zustimmung zu der Einrichtung eines Arbeitstisches, lehnten jedoch die übrigen Punkte ab. Sven Knoll von der Süd-Tiroler Freiheit merkte an, dass man am eigentlichen Problem ansetzen müsse, das zu einem Ausverkauf der Höfe führe, nämlich, dass es kein Auskommen mit dem Einkommen gebe. Dabei warf er der Landesregierung vor, in dieser Hinsicht keine ausreichenden Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise müsse es bei den Ausschreibungen für den Sanitätsbetrieb möglich sein, auf Südtiroler Produkte wie Milch zurückzugreifen. Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler ließ diesen Vorwurf nicht auf sich sitzen und verwies auf die jährlichen Investitionen in Höhe von rund 29 Millionen Euro. Im Vergleich zu anderen Staaten und Ländern im Alpenbogen stehe Südtirol, was die Auflassung landwirtschaftlicher Betriebe anbelangt, sehr gut da.
 
 
 
 
 
„Ich teile das Ansinnen des Beschlussantrages vollkommen, und wir müssen versuchen, Möglichkeiten zu finden, den Abverkauf einzuschränken“, betonte Schuler, der aber gleichzeitig auf die komplexe rechtliche Situation verwies, die nicht nur von EU-Gesetzen bestimmt wird, sondern auch von den staatlichen Vorgaben. Professor Walter Obwexer, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Innsbruck, habe klar zum Ausdruck gebracht, dass es unter normalen Umständen ausgeschlossen sei, dass Südtirol bezüglich des Verkaufs von landwirtschaftlichem Grund eine eigene Regelung umsetzen könne. Am ehesten sei dies noch im Fall der geschlossenen Höfe möglich, denn hier komme das Höfegesetz zu Anwendung, das zum Teil in das Zivilrecht eingreift. „Wir müssen hier behutsam vorgehen, weil es sich beim Höfegesetz um ein Sondergesetz handelt“, so Schuler. Bisher sei es gelungen, dieses Gesetz zu verteidigen, um es nicht zur Diskussion zu stellen, müsse allerdings vorsichtig vorgegangen werden.

 

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Dietmar Nußbaumer Mi., 08.02.2023 - 21:55

Bin schon gespannt auf das Ergebnis. Zeiten ändern sich und nicht zum Guten für die Bergbauern. Wenn ich vom Unfall eines Viehbauern im vorgerückten Alter lese, was soll ich mir dann denken? Kein Jungbauer vor Ort oder bei der Arbeit, oder die wollen sich das Gstrappl, bei dem kaum etwas verdient ist, nicht mehr antun (zu Recht) usw. usf.. Logisch bleibt dann die Stadltür zu und der Hof wird evt. verkauft, weil man lieber weiter unten wohnen möchte. Wie viele Madln wohnen gerne aufm Tjuhui oben? Von außen und unten sieht das alles wesentlich rosiger aus, aber die Zeiten ändern sich eben und Durchhalteparolen bringen leider auch nicht viel.
Ausverkauf der Heimat betrifft zudem viele Zweitwohnungen, was wird dagegen getan?

Mi., 08.02.2023 - 21:55 Permalink