Gesellschaft | Online-Kauf

Für eine wirklich schöne Bescherung

Heiligabend naht – und die Verbraucherschützer weisen auf die Rechte derjenigen hin, die ihre Weihnachtsgeschenke im Internet bestellen.
Weihnachtsgeschenk
Foto: Pixabay

In zwei Wochen ist Heiliger Abend – und immer mehr Menschen lassen das Christkind die Geschenke im Internet suchen. Für diejenigen, die Weihnachtsgeschenke online bestellen möchten, hat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen die wichtigsten Rechte bei der Geschenkesuche im Internet zusammengefasst – für eine wirklich schöne Bescherung.

Eines der wichtigsten Rechte beim Internetkauf ist das Rücktrittsrecht, also das Recht, ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurückzutreten.
Ein Rücktritt ist innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Lieferung möglich. Diese Frist gilt auch für Weihnachtsgeschenke. Da diese gerne einige Zeit vorher besorgt werden, kann es also sein, dass die Rücktrittsfrist an Weihnachten möglicherweise bereits abgelaufen ist. Informiert der Verkäufer den Verbraucher nicht korrekt über sein Rücktrittsrecht, verlängert sich die Frist für die Ausübung des Rücktrittsrechts um 12 Monate und endet somit erst nach 12 Monaten und 14 Tagen.

Um das Rücktrittsrecht auszuüben reicht eine einfache ausdrückliche Mitteilung in beliebiger Form – E-Mail, Fax, Einschreiben mit Rückantwort. Auf seiner Webseite stellt das EVZ einen Musterbrief bereit. Die Rücksendung der Ware ohne eine entsprechende Rücktrittserklärung stellt keinen gültigen Rücktritt vom Kaufvertrag dar.

Auch kann nicht immer vom Kauf zurückgetreten werden. So ist zum Beispiel bei maßgefertigten Waren kein Rücktritt möglich, ebenso bei allen Freizeitverträgen, bei denen die Leistung zu einem bestimmten Datum oder in einem bestimmten Zeitraum erfolgen soll, wie beispielsweise bei Konzertkarten, Pauschalreisen, Flügen. Kein Rücktrittsrecht besteht außerdem bei Hygieneartikeln (z. B. Unterwäsche) und wenn eine versiegelte Ware (z. B. CD, DVD, Computerspiel) geöffnet wurde.

Ein weiteres wichtiges und unverzichtbares Recht ist die Gewährleistung, also die gesetzliche Garantie. Die Gewährleistungsfrist beträgt EU-weit bei Neuwaren mindestens 2 Jahre. Die Frist für die Geltendmachung des Mangels beträgt zwei Monate ab seiner Entdeckung. Das EVZ rät: “Nach dem Erhalt sollte Sie die Ware sofort auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionsfähigkeit überprüfen. Wurde nicht alles, ein falsches oder mangelhaftes Produkt geliefert, so reklamieren Sie unverzüglich schriftlich beim Verkäufer.”

Wenn trotzdem etwas schief gelaufen ist, können sich Verbraucher bei grenzüberschreitenden Käufen in der EU, Norwegen und Island kostenlos an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) wenden (Telefon 0471-980939, [email protected]).