Chronik | Wahlen 18

Pöders Oktober

Neun Tage vor den Landtagswahlen entscheidet sich am Bozner Landesgericht, ob gegen Andreas Pöder Anklage wegen Veruntreuung von Fraktionsgeldern erhoben wird.
Andreas Pöder
Foto: bürgerunion
Der 21. Oktober ist für alle Kandidaten, die bei den Landtagswahlen antreten, der entscheidende Tag. An diesem Tag wird sich auch zeigen, ob Andreas Pöder den Wiedereinzug in den Landtag schafft oder nicht. 
Dabei dürfte sich die Zukunft des Abgeordneten der Bürgerunion schon neun Tage zuvor entscheiden. Am 12. Oktober findet vor dem Bozner Landesgericht die Vorverhandlung zu einem Strafverfahren statt, das Andreas Pöder am Ende den Sitz im Landtag kosten könnte.
Bereits vor drei Monaten waren die Vorermittlungen abgeschlossen. Als Salto.bz damals Andreas Pöder mit den Anschuldigungen konfrontierte, gab sich der Landtagsabgeordnete gelassen: „Ich gehe davon aus, dass ich die Vorhaltungen entkräften kann“.
Andreas Pöder wurde bereits von den Ermittlern angehört. Er verweigerte dabei - nach Informationen von salto.bz - wie vom Gesetz erlaubt aber die Aussage. Dafür ließ er über seine Meraner Anwalt Lukas Benedetti einen Verteidigungsschriftsatz dem Staatsanwalt übergeben.
Die Argumente scheinen Igor Secco aber nicht überzeugt zu haben. Denn der Staatsanwalt fordert im Bericht über den Abschluss der Ermittlungen die Einleitung des Hauptverfahrens gegen Andreas Pöder. Die möglichen Strafbestände: Veruntreuung im Amt (peculato) und illegale Parteieinfinanzierung.
 

Die Vorgeschichte

 
Seit 2013 überprüft die Finanzwache im Auftrag von Staatsanwalt Igor Secco die Finanzgebarung der politischen Fraktionen im Südtiroler Landtag. Es geht dabei um die Jahre 2008 bis 2013. Während die Vorermittlungen gegen SVP, Grüne und einige andere Fraktionen eingestellt wurden, haben die Ermittlungen in anderen Fällen ein politisches Erdbeben ausgelöst.
Im Dezember 2016 ließ sich der ehemalige Alleanza Nazionale-Landtagsabgeordnete Mauro Minniti auf einen Vergleich mit Strafzumessung (patteggiamento) ein. Minniti war vorgeworfen worden, Fraktionsgelder für persönliche Belange missbraucht zu haben. Am Ende blieben von den beanstandeten 69.000 Euro aber nur knapp 6.000 Euro übrig, die Minniti unrechtmäßig im Wahlkampf ausgegeben hat. Der Landtagsabgeordnete wurde wegen illegaler Parteienfinanzierung zu vier Monaten bedingter Haft und 100.000 Euro Strafe verurteilt. Im Gegenzug ließ die Staatsanwaltschaft die Anklage wegen Veruntreuung im Amt fallen.
 
Weit dramatischer endeten die Ermittlungen für die Südtiroler Freiheitlichen. Pius Leitner politische Karriere ging völlig überraschend im Frühjahr 2017 zu Ende. Als Fraktionssprecher der Freiheitlichen wurde er am Bozner Landesgericht erstinstanzlich zu einer bedingten Haftstrafe wegen Veruntreuung und Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung der Fraktionsgelder verurteilt. Am 17. März 2017 reicht Leitner deshalb seinen Rücktritt als Landtags- und Regionalratsabgeordneter ein.
Im September 2017 revidiert das Oberlandesgericht im Berufungsprozess das Urteil und spricht Leitner frei. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft berufen. In den nächsten Wochen wird vor dem Kassationsgericht die letztinstanzliche Entscheidung fallen.
 

Pöders Gelder

 
Jetzt bin halt ich dran“, kommentiert Andreas Pöder die Ermittlungen in seinem Fall. Dabei könnte es für den Abgeordneten der Bürgerunion diesmal eng werden. Denn die Dokumentation der Ermittler ist nicht nur konsistent, sondern auch schlüssig. Demnach hat Andreas Pöder vor allem vor den Landtagswahlen 2008 und 2013 ordentliche Löcher in die Parteikasse gerissen. Die Wahlkosten wurden dann teilweise aus Geldern der Fraktion bezahlt.
Zudem flossen Fraktionsgelder - laut Ermittlungsunterlagen - auch direkt auf das private Konto des Abgeordneten. „Es waren Rückzahlungen für Ausgaben, die ich vorgestreckt habe“, sagt Pöder zu salto.bz.
Staatsanwalt Igor Secco beanstandet insgesamt 120.000 Euro, die nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht so verwendet wurden, wie es die Bestimmungen vorsehen.
 
Am 12. Oktober wird sich zeigen, ob der Richter für die Vorverhandlung dieser Argumentation folgen wird oder nicht. Sicher ist: Das Urteil im Fall Pöder wird erst nach den Landtagswahlen bekannt werden. Denn jede Entscheidung vor dem Wahlsonntag würde direkte Auswirkungen auf die Landtagswahlen haben. Darauf dürfte sich kein Richter einlassen.
Kommt es zur Einleitung des Hauptverfahren steht für Andreas Pöder Einiges auf dem Spiel. Bei einer Verurteilung in erster Instanz würde das Severino-Gesetz greifen und Pöder als Landtagsabgeordneter für 18 Monate suspendiert. Erhält die Verurteilung Rechtskraft würde Pöder als Abgeordneter verfallen.
Bis dahin aber ist es noch ein langer juridischer Weg.