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Das Gutachten

Der Mailänder Gutachter Giorgio Zanetti kommt zum Schluss, dass die Volksbankaktie 14,69 Euro Wert ist. Das sind um 2,50 Euro mehr als der festgelegte Rücktrittspreis.
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Foto: Oskar Da Riz
Wir werden jetzt entscheiden, was wir tun werden“, sagt Othmar Michaeler. Der Präsident der Südtiroler Volksbank musste am Montag eine für ihn und die Bank unangenehme Nachricht kommentieren. „Bei der Festlegung des Rücktrittspreises haben wir uns an die vom Gesetz vorgesehenen Kriterien gehalten. Dazu stehen wir und prüfen nun auch rechtliche Schritte“, sagte Michaeler.
Der Verwaltungsrat der Volksbank musste nach der Umwandlung der Bank in eine Aktiengesellschaft auch den gesetzlich vorgesehenen Rücktrittspreis festlegen. Im November 2016 setzt die Bank diesen Preis mit 12,10 Euro fest.
Die Folge war ein Aufschrei unter den Mitgliedern. Denn knapp ein Jahr zuvor hatte die Volksbank für eine Kapitalerhöhung ihre Aktie um 19,20 Euro verkauft. 89 Aktionäre wollen sich deshalb nicht mit dem Rücktrittspreis abspeisen lassen. Sie haben sich – wie vom Gesellschaftsrecht vorgesehen – an das Landesgericht gewandt und die Einsetzung eines unabhängigen Gerichtsgutachters beantragt. Dieser soll den Aktienwert neu berechnen und feststellen, ob der Rücktrittspreis so wie vom Volksbank-Verwaltungsrat festgelegt wirklich marktkonform ist.
Nachdem mehrere Fachleute den Auftrag abgelehnt haben, kam der Mailänder Wirtschaftsberater Giorgio Zanetti zum Zug. Zanetti, der auch für das Mailänder Gericht als Sachverständiger arbeitet, hat vergangene Woche seine Expertise am Landesgericht hinterlegt. Das Ergebnis: Der Gutachter legt den Rücktrittspreis bei 14,69 Euro pro Aktie fest. Das sind pro Aktie um 2,5 Euro mehr als die Bank zahlt.
Ist der festgelegte Rücktrittspreis damit hinfällig? Das wird sich erst zeigen. Der Verwaltungsrat hat für die Festlegung des Rücktrittspreises im Herbst 2016 zwei Gutachten eingeholt. Beide Gutachter hatte eine Spanne festgelegt, die zwischen 16 und 11 Euro liegt. DIe Schittmenge beider Gutachten lag bei maximal 15 Euro bis minimal 12,10 Euro. Man entschied sich dann zum Wohl der Bank den Preis am unteren Ende festzulegen.
Vor diesem Hintergrund wird sich der Gerichtsstreit wohl noch hinziehen. Auch weil die Neufestlegung die Volksbank einige Millionen Euro kosten könnte. Der Verwaltungsrat will am 21. Juni entscheiden, ob man dieses Gutachten anfechtet oder nicht. 
Ganz gleich wie der Streit am Ende aber ausgeht: Ein Imageschaden für die Volksbank ist es auf jeden Fall.