Gesellschaft | Biathlon

Doppelte Sperre

Der Anti-Doping-Gerichtshof des CONI hat den Südtiroler Biathleten Daniel Taschler und seinen Vater Gottlieb mit einer zweijährigen Strafe belegt.

Zwei Jahre Sperre für den Südtiroler Biathleten Daniel Taschler wegen Einnahme unerlaubter Leistungsförderer, zwei Jahre Sperre für seinen Vater, den Sportfunktionär Gottlieb Taschler: diese Strafen wurden gestern vom Anti-Doping-Gerichtshof des italienischen Olympischen Komitees CONI verhängt. Die Disziplinarmaßnahme bezieht sich auf Vorgänge in den Jahren 2010 und 2011. Gottlieb Taschler, ehemaliger Vizepräsident der Internationalen Biathlon-Union (IBU) und Organisationschef vom Biathlon-Weltcup in Antholz, soll vom Doping-Arzt Michele Ferrari für seinen Sohn die Mode-Droge EPO besorgt haben.

Die vom CONI-Gericht verhängten Sperren wurden gestern (13. Juni) wirksam und enden in beiden Fällen am 12. Juni 2018. Gottlieb Taschler will gegen das Urteil Berufung einlegen. Der FISI-Athlet Daniel Taschler nimmt bereits seit längerer Zeit nicht mehr an Wettkämpfen teil. Gegen Vater und Sohn läuft wegen des Doping-Verdachts auch ein Strafverfahren am Landesgericht Bozen.