Politik | Landwirtschaft

EU schützt ihre Bauern besser

Das EU-Parlament hat eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik genehmigt. Herbert Dorfmann: “Höhere Versicherungsentschädigungen bei Frost und Hagel.”
Herbert Dorfmann
Foto: Ute Schweigkofler

“Ich bin sicher, dass er zusammen mit Abgeordneten, die die gleichen Interessen wie wir haben, sehr viel für unser Land in Brüssel erreichen kann”, sagte Bauernbund-Obmann Leo Tiefenthaler 2009 als er den ehemaligen SBB-Direktor und Feldthurner Bürgermeister Herbert Dorfmann ins EU-Parlament verabschiedete. Zumindest für die Bauern daheim hält Dorfmann heute eine gute Nachricht bereit.
Mit 503 Ja, 87 Nein und 13 Enthaltungen hat das EU-Parlament in Straßburg am Dienstag die Halbzeitreform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2014-2020 angenommen. Die drei zentralen Punkte der Reform, die mit 1. Jänner 2018 in Kraft treten werden, betreffen: stärkere Verhandlungsposition für Landwirte gegenüber Supermärkten; Produktions- und Marktrisiken besser bewältigen; mehr Möglichkeiten für Mitgliedsstaaten, jungen Landwirten zu helfen. “Einfacher und fairer” werde die EU-Agrarpolitik, heißt es aus dem EU-Parlament.

Für Herbert Dorfmann waren vor allem die Maßnahmen, um künftige Krisen bewältigen zu können, längst überfällig. Eine dieser Maßnahmen ist die Erhöhung der Entschädigungen der Versicherungen der landwirtschaftlichen Anlagen, der Nutztiere und der Pflanzen. “Es galt, das System zu erneuern, das haben heuer Frost und Hagel ein weiteres Mal unter Beweis gestellt”, so der Südtiroler EU-Parlamentarier, der dem dort angesiedeleten Agrar-Ausschuss angehört, in einer Aussendung. “Mit Anfang nächsten Jahres genießen unsere Landwirte einen besseren Schutz gegen die Volatilität des Marktes, die ungünstigen Witterungsbedingungen, Pflanzenschädlinge und Tierkrankheiten. Auf der einen Seite haben wir den Schwellenwert für Schäden, um eine Rückerstattung zu bekommen, gesenkt: Der Schwellenwert bezüglich Produktionsrückgänge wird von 30 auf 20 Prozent gesenkt. Auf der anderen Seite haben wir der Höchstprozentsatz der öffentlichen Beiträge von 65 auf 70 Prozent erhöht”, so Dorfmann. “Zudem können die EU-Mitgliedsstaaten ab 2018 den Landwirten mit Maßnahmen zur Stabilisierung der Einnahmen eines gewissen Sektors helfen, sofern deren Ernteausfälle die 20 Prozent übersteigen.”

“Vor allem für die Berggebiete eine sehr interessante Neuerung” ist laut Dorfmann schließlich jene, die für die Sicherheitsfonds eingeführt wird. Solche Fonds stellen einen Schutz bei Risiken dar, die nicht von den Versicherungen abgedeckt werden. Bisher waren öffentliche Beiträge für das Startkapital dieser Fonds verboten. Dieses Verbot wurde nun aufgehoben. “Ein Sicherheitsfonds könnte in Zukunft eine neue Möglichkeit darstellen, um die Landwirte vor den Schäden durch Dürre zu sichern”, erklärt Herbert Dorfmann, “Schäden, die vor allem aufgrund des Klimawandels in den letzten Jahren immer häufiger aufgetreten sind”.

Was die Hilfe für Junglandwirte betrifft, bekommen die Mitgliedsstaaten nun unter anderem mehr Flexibilität bei der Definition eines “aktiven Landwirts” und somit jener Personen, die EU-Agrarsubventionen erhalten kann.

Bevor die Neuerungen der EU-Agrarpolitik am 1. Jänner 2018 in Kraft treten können, muss noch der Europäische Rat seine Zustimmung geben.

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rotaderga Do., 14.12.2017 - 13:43

Und wie war das nochmals als es um TTIP CETA ging, Herr Dorfmann. Wie haben sie letzthin zu Glyphosat abgestimmt. Italien war dagegen, aber Südtirol ist nicht Italien , oder?

Do., 14.12.2017 - 13:43 Permalink