Politik | EU - Grundrechte

Aschermittwoch:Anfrage an EU-Präsidentin

Verletzungen des Eigentumsrechts in Österreich. Totale Vermögenskonfiskation durch willkürliche Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung. Maßnahmen der EU-Kommission sind erforderlich. Präsidentin Ursula von der Leyen wurde um eine Stellungnahme angefragt
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Präsidentin der EU-Kommission: Ursula von der Leyen
Foto: Ursula von der Leyen (Foto: EU)
  • Bericht zur Recherche

    Die Anfrage an Präsidentin Ursula von der Leyen wurde im deutschen Magazin Tabula Rasa veröffentlicht. Weitere Recherchen zu den Maßnahmen der EU sind vorgesehen. Ein ausführlicher Bericht zum Schutz der Grundrechte in der Europäischen Union wird am Karfreitag vorgelegt. Die Tätigkeit der zuständigen Institutionen der EU wird dargestellt. 

  • Presseanfrage: Verletzungen des Eigentumsrechts

    Frau
    Dr. Ursula von der Leyen
    Präsidentin der Europäischen Kommission


    Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    Ich ersuche um Ihre Stellungnahme zu gravierenden Verletzungen der Grundrechte in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union.

    In Österreich sind ernsthafte Verletzungen des Eigentumsrechts dokumentiert. Finanziell und politisch motiviert. Dies wird durch die jährlichen Berichte der Volksanwaltschaft bestätigt. Tausende Fälle. Ohne Lösung.

    Konfiskation des gesamten Vermögens. Auch der Einkünfte und Renten. Durch Amtsmissbrauch. Ohne strafrechtliche Begründung.  Zivilrechtlich durchgeführt. Mit dem simplen Argument: Zu schwach.

    Darüber wurde erstmals bereits im Juni 2017 berichtet in The European:

    Grundrechte in der Europäischen Union werden verletzt: Der Fall Österreich
    (The European, 6. 6. 2017)
    www.theeuropean.de/johannes-schuetz/12302-der-fall-oesterreich

    Es wird damit die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt. Betroffen sind insbesondere das Eigentumsrecht (Artikel 17) und die Achtung des Privatlebens und Familienlebens, der Wohnung und Kommunikation (Artikel 7), die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit (Artikel 11),  Freiheit der Kunst und der Wissenschaft (Artikel 13) und die Unternehmerische Freiheit (Artikel 16) verletzt.

    Strafrechtlich relevante Tatbestände werden von den österreichischen Behörden nicht untersucht. Systematisch durchgeführte Recherchen bei Politikern und zuständigen Stellen zeigten, dass keine Lösung in Österreich erwartet werden kann.

    Es wird deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:

    1. Welche Maßnahmen kann die EU-Kommission setzen, damit die schweren Verletzungen des Eigentumsrechts endlich aufgeklärt werden und gegen strafrechtlich relevante Tatbestände vorgegangen wird?

    2. Welche Schritte sind erforderlich, damit die EU-Kommission ein Verfahren nach Artikel 7 des Vertrags von Lissabon gegen Österreich einleitet?

    3. Es ist eine akute Gefährdung von Betroffenen durch die Übergriffe gegeben. Es sind deshalb Sofortmaßnahmen erforderlich. Welche Unterstützung kann die EU-Kommission für Betroffene geben?

    In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

    mit besten Grüßen
    Johannes Schütz

     

    Mag. Johannes Schütz
    Wien, Austria (aktuell im Ausland)
    www.journalist.tel

  • Die Anfrage wurde gesendet:

    Björn Seibert (Kabinettchef)
    Jens-Alexander Flosdorff (Leitender Kommunikationsberater)

  • Links:

    Anfrage an die Präsidentin der Europäischen Kommission
    Tabula Rasa Magazin, 12. 2. 2024
    In Österreich sind gravierende Verletzungen des Eigentumsrechts gegeben. Maßnahmen der EU-Kommission sind erforderlich. Präsidentin Ursula von der Leyen wird um eine Stellungnahme angefragt.
    www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-anfrage-an-die-praesidentin-der-europaeischen-kommission