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"Chiediamo pure al Papa"

Secondo il Presidente Arno Kompatscher non ci sarebbero i margini per una Giunta a 11 con due assessori di lingua italiana: "Condizioni invariate rispetto a 10 anni fa".
Kompatscher, Achammer, Amhof, SVP
Foto: Seehauserfoto
  • Il Presidente altoatesino Arno Kompatscher (SVP) resta scettico sulla richiesta di Fratelli d'Italia e Lega di un secondo assessore di lingua italiana in una Giunta allargata a 11 membri, rispetto ai 9 attuali. “Non bisogna essere luminari per capire che il calcolo si fa con un criterio soltanto, e non più d’uno contemporaneamente” afferma con una vena di disappunto il Landeshauptmann. “Ma per evitare che si pensi sia il Presidente a interpretare e fugare così ogni dubbio, si può chiedere un parere all'ufficio legale del Consiglio provinciale, ci mancherebbe. O chiediamo a un luminare del diritto, al Papa o a chi si vuole”. Il risultato però, secondo Kompatscher, resterebbe comunque lo stesso: “Lo stesso tema lo avevamo già dieci anni fa e la situazione legislativa nel frattempo non è cambiata. Non è una questione di volontà politica”, conclude.

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Heinrich Zanon Di., 14.11.2023 - 19:07

Es wäre mehr als fatal, wenn die Forderung nach Bildung der künftigen Südtiroler Landesregierung mit zwei italienischen Landesräten, wie sie jetzt durch mehrere in den Landtag eingezogene italienische Parteiengruppierungen vehement erhoben wird, das politische Klima zwischen den Vertretern aller Volksgruppen auf Wochen hinaus vergiften und eine seriöse Auseinandersetzung um die grundsätzliche Ausrichtung und die Inhalte der zukünftigen Verwaltung unseres Landes verzögern und erschweren würde.
Es ist zwar richtig, dass das geltende Autonomiestatut in Artikel 50 vorschreibt, dass die Zusammensetzung des Südtiroler Landesausschusses im Verhältnis zur Stärke der Sprachgruppen stehen muss, wie sie im Landtag vertreten sind (Abs. 1), wobei in einer Ausnahmebestimmung festgehalten ist, dass der ladinischen Sprachgruppe die Vertretung im Landesausschuss von Südtirol auch abweichend von der proporzmäßigen Vertretung zuerkannt werden kann (Abs. 3).
Entsprechend verfügt daher das Südtiroler Landesgesetz vom 19.9.1917 Nr. 14 (Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmannes und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung) in Artikel 67 wie folgt:
in Absatz 3: "Die Landesregierung besteht aus mindestens sieben und höchstens zehn Mitgliedern und einem Landeshauptmann. Ihre Zusammensetrzung muss im Verhältnis zur zahlenmäßigen Stärke der Sprachgruppen stehen, wie diese im Landtag zum Zeitpunkt der Verkündigung der Gewählten vertreten sind."
und in Absatz 5: "Der ladinischen Sprachgruppe kann die Vertretung in der Landesregierung auch abweichend von ihrer zahlenmäßigen Stärke im Landtag zuerkannt werden. Im Fall der Vertretung der ladinischen Sprachgruppe in der Landesregierung stehen die restlichen zu vergebenden Regierungsämter den anderen Sprachgruppen im Verhältnis zu deren zahlenmäßigen Stärke im Landtag zu."
Es ergibt sich daraus allerdings, dass die Wahl eines ladinischen Landesrates (bei der derzeitigen Konstellation, in welcher im Südtiroler Landtag ein einziger ladinischer Abgeordneter sitzt) nicht zwingend ist und dass also bei der derzeitigen gesetzlichen Lage eine Landesregierung mit Landeshauptmann, 8 (acht) deutschsprachigen und 2 (zwei) italienischsprachigen Landesräten sehr wohl gebildet werden könnte, falls dies eine Mehrheit so beschließt.
Es war aber in der Vergangenheit sicherlich gut und richtig, in die Landesregierung einen Vertreter der ladinischen Sprachgruppe zu entsenden, auch wenn man davon absehen können hätte. Und es wird auch für die Zukunft mehr als sinnvoll und gut sein, weiterhin so zu verfahren.
Es ergibt sich aber jedenfalls eine höchst ungute, störende und kaum zu vertretende Unwucht, wenn in der Landesregierung die ladinische Volksgruppe des Landes (mit einem Bevölkerungsanteil von ungefähr 4%) mit einem Landesrat und die italienische Volksgruppe (mit einem Bevölkerungsanteil von etwa 26%) genauso mit nur einem Landesrat präsent sein soll, wie es in den Jahren 2013-2018 der Fall war und auch in der Zukunft wieder der Fall sein wird und muss, wenn man nicht auf einen ladinischen Vertreter verzichten wird.
Es sollte aber jetzt - im allgemeinen Einvernehmen - die sofortige Bildung der Landesregierung mit einem ladinischen Landesrat und mit dem dann laut Vorschrift zulässigen einzigen italienischen Landesrat in die Wege geleitet werden, allerdings mit der feierlichen und verbindlich getroffenen Abmachung der unverzüglichen Einleitung des Verfahrens zu einer Korrektur des Autonomiestatutes mit dem Ziel der Durchsetzung einer Formel, die für die Zukunft der italienischen Volksgruppe die Entsendung von zumindest zwei Vertretern in die Landesregierung garantieren sollte.
Eine solche zukünftige Regelung würde nicht nur den Ladinern sondern auch den Italienern im Lande unter dem Gesichtspunkt des Minderheitenschutzes zustehen und dem friedlichen Zusammenleben und Zusammenwirken der Volksgruppen eindeutig sehr förderlich sein.

Di., 14.11.2023 - 19:07 Permalink
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Manfred Klotz Fr., 17.11.2023 - 06:59

Antwort auf von pérvasion

Finden Sie? Wenn italienische Wähler SVP wählen, dann ist ihnen ein italienischer Landesrat offenbar egal, wenn sie einen italienischen Kandidaten wählen, wählen sie nicht transethnisch und wenn sie den Urlaub vorziehen, ist ihnen der Wahlausgang egal.

Fr., 17.11.2023 - 06:59 Permalink
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Josef Ruffa Mi., 15.11.2023 - 10:54

Wenn es stimmt, dass die Gewählten Ausdruck des Wählerwillens der Wähler sind, dann braucht es nicht zwei it. Landesräte.
Die it. Wähler haben gewählt (oder sind der Wahl ferngeblieben) und haben somit ihren Willen veröffentlicht.
Wenn es zwei it. Landesräte braucht, dann sollen die italienischen Wähler zur Wahl gehen.
Sind wir überhaupt sicher, dass sich die it. Wähler von diesen Gewählten (it) vertreten wissen wollen?
Könnte ja sein, dass nicht wenige Italiener deutsche Mandatare angekreuzt haben.

Mi., 15.11.2023 - 10:54 Permalink